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| OLG München, 25.09.2002 - 16 WF 1328/02 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
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BGB § 138 Abs. 1 § 1585c
Unwirksamkeit eines Ehevertrages mit Unterhalts- und Versorgungsausgleichsverzicht sowie Gütertrennung
Verfahrensgang
- AG München - 563 F 2568/02
- OLG München, 25.09.2002 - 16 WF 1328/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 376
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Auszug aus OLG München, 25.09.2002 - 16 WF 1328/02
Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen vom 6.2.2001 und 29.3.2001 (MittBayNot 2001, 207 und 485, FamRZ 2001, 343 und 985) bestimmt, dass Eheverträgen dort Grenzen zu setzen sind, wo jene nicht Ausdruck und Ergebnis gleichberechtigter Lebenspartnerschaft sind, sondern eine auf ungleichen Verhandlungspositionen basierende einseitige Dominanz eines Ehepartners widerspiegeln und zu einer ein- seitigen Lastenverteilung führen (vgl. eingehend Bergschnei- der, FamRZ 2001, 1337).
- BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02
Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Soweit die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (etwa Bergschneider FamRZ 2003, 376, 378) und der ergänzenden Vertragsauslegung in Betracht gezogen werden, besteht Einigkeit, daß diese Instrumente - unbeschadet ihrer Abgrenzung im einzelnen - versagen, wenn die Vertragsparteien die später eingetretene Entwicklung auch nur für möglich gehalten und dennoch eine bewußt abschließende Regelung getroffen hätten; genau dies werde aber bei ehevertraglich vereinbarten Verzichten vielfach der Fall sein (…Dauner-Lieb aaO 326 f.). - OLG Hamm, 02.07.2003 - 10 UF 62/02
Vereinbarung eines Unterhaltsverzichts in einem Ehevertrag
Denn für die Beurteilung einer einseitigen Dominanz ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen (so auch OLG München FuR 2003, 233). - OLG Bamberg, 04.09.2003 - 2 UF 340/01
Voraussetzungen für Wirksamkeit eines notariell vereinbarten Verzichts auf …
(OLG München, FamRZ 2003, 376; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 764).
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