Rechtsprechung
| BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 2078
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2078
Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen Motivirrtums - kriminelle Vergangenheit - Umfang der Betreuungsleistung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erbrecht; Letztwillige Verfügung; Anfechtung; Motivirrtum; Nichtigkeit der Erbeinsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - VI 267/96
- LG Traunstein - 8 T 2902/01
- BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 708
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung …
Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02
Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Tatsachen können nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1029), nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st.Rspr., z.B. BayObLGZ 1999, 1/4). - BayObLG, 17.08.1990 - BReg. 1a Z 36/89
Einlegung der Beschwerde durch Nachlasspfleger für unbekannte Erben; …
Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02
a) Als Nachlasspfleger ist der Beteiligte zu 10 gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben der B. und als solcher im vorliegenden Erbscheinsverfahren - das nicht die Erbfolge nach B. zum Gegenstand hat - zur Einlegung der Beschwerde befugt (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 230). - BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98
Nachweis des Überlebens eines Verschollenen
Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02
Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Tatsachen können nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1029), nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st.Rspr., z.B. BayObLGZ 1999, 1/4). - OLG Oldenburg, 13.10.1983 - 5 W 82/83
Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02
Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung, tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NCTW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271 m. w. N.).
- OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07
Unbegründete Anfechtung einer erbvertraglichen Einsetzung als Alleinerbin - …
Die Anfechtung kann nur auf solche irrige Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 2003, 708/709).Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Tatsachen können nur auf Rechtsfehler überprüft werden (BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1029), nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLG FamRZ 2003, 708/709).
- OLG Oldenburg, 26.09.2022 - 3 W 55/22
Hypothetischer Wille; Testament; Demenzerkrankung; Anfechtung; Auslegung; …
Es ist gleichgültig, ob sich der Irrtum auf die Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft bezieht (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 14. August 2002 - 1Z BR 58/02 -, Rn. 18 - 19, juris). - OLG München, 24.01.2017 - 31 Wx 234/16
Auslegung einer letztwilligen Verfügung über die Weiterführung eines …
Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung seines Testanments tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH, NJW 1963, 246 ; BayObLG, FamRZ 1984, 1270, .; FamRZ 2003, 708 ). - LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16
Anfechtung eines Erbvertrages aufgrund Motivirrtums wegen enttäuschter …
Die Anfechtung kann nur auf solche irrige Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246, 247; BayObLG v. 14.8.2002 - 1Z BR 58/02). - LG Bielefeld, 20.09.2023 - 8 O 140/17
Erbauseinandersetzung unter Miterben
Die Anfechtung kann nur auf solche irrige Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH, NJW 1963, 246; BayObLG, NJOZ 2002, 2399; FamRZ 2003, 708).
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Rechtsprechung
| LG Mühlhausen, 24.05.2002 - 1 T 51/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Festsetzung lediglich des Stundensatzes nicht zulässig
- Wolters Kluwer
Vergütungsanspruch einer Berufsbetreuerin ; Festsetzung einzelner Berechnungselemente eines Vergütungsanspruches
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mühlhausen, 13.03.2002 - 4 AR 32/01
- LG Mühlhausen, 24.05.2002 - 1 T 51/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 708 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter
Auszug aus LG Mühlhausen, 24.05.2002 - 1 T 51/02
Nach der ständigen Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichtes (zuletzt mit Beschluß vom 14.11.2001 - Az.: 6 W 488/01 m.w.N.) sieht § 56 g FGG lediglich die Festsetzung der vom Betreuer zu beanspruchenden Vergütung, nicht aber die gesonderte Festsetzung einzelner Berechnungselemente des Vergütungsanspruches vor.
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Rechtsprechung
| AG Kleve, 04.04.2002 - 18 XVII 129/01 |
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Rechtsprechung
| LG Chemnitz, 05.07.2002 - 11 T 823/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Anspruch auf Vergütung nach Tod des Betreuten teilweise gegen Staatskasse
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz gegen die Staatskasse bei Mittellosigkeit des verstorbenen Betreuten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Marienberg, 27.11.2001 - XVII 81/97
- LG Chemnitz, 05.07.2002 - 11 T 823/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 708 (Ls.)
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Rechtsprechung
| AG Koblenz, 18.01.2002 - 2 XVII M 179 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Festsetzung einer Vergütung für eine Betreuungstätigkeit; Berücksichtigung des Zeitaufwands für eine Begleitung des Betreuten zum Frisör, einen gemeinsamen Einkauf und eine Bestellung bei einem Versandhaus
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht (Leitsatz)
Begleitung zum Frisör und Einkauf
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 708 (Ls.)
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