Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.12.2002 - 4 UF 179/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1684 Abs. 4 S. 2; GG Art. 6 Abs. 2
Zeitweilig völliger Ausschluss des Umgangsrechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Umgangspflegschaft; Zuspruch eines Umgangsrechts für einen Vater durch das Familiengericht; Ausschluss des Umgangsrechts als schwerstmöglicher Eingriff in das Elternrecht; Voraussetzungen eines zeitweiligen Ausschlusses von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zeitweiliger völliger Ausschluss vom Umgangsrecht
Verfahrensgang
- AG Brühl, 17.07.2002 - 32 F 333/00
- OLG Köln, 05.12.2002 - 4 UF 179/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 952
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OLG Bamberg, 24.03.1999 - 7 UF 25/99
Zulässigkeit eines Ausschlusses des Umgangsrechtes eines nicht …
Auszug aus OLG Köln, 05.12.2002 - 4 UF 179/02
Der Gesetzgeber, dem dies durchaus bewußt war, hat gleichwohl den Umgang des Kindes auch mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil als in der Regel kindeswohlfördernd verankert (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 46 m. w. N.). - AG Brühl, 17.07.2002 - 32 F 333/00
Auszug aus OLG Köln, 05.12.2002 - 4 UF 179/02
Die befristete Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 17.07.2002 - 32 F 333/00 - wird zurückgewiesen.
- OLG Zweibrücken, 09.05.2005 - 6 UF 4/05
Umgangsregelung: Art und Umfang bei einem gezielt herbeigeführten elterlichen …
Soweit die Antragsgegnerin dagegen einwendet, eine Umgangsregelung sei perspektivlos, verkennt sie, dass der sorgeberechtigte Elternteil allein durch die Formulierung einer hartnäckigen Ablehnung sämtlicher Umgangskontakte das Umgangsrecht nicht unterlaufen kann (vgl. auch OLG Köln FamRZ 2003, 952). - OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 4 UF 261/12
Umgang des Kindes mit den Großeltern
Rn. 11 Zunächst kann dahinstehen, ob es sich bei dem Ausschluss des Umgangs von weiteren knapp eineinhalb Jahren - aus der Sicht des Familiengerichts zur Zeit seiner Entscheidung von ca. zwei Jahren - um einen solchen für längere Zeit oder von Dauer handelt, zumal bei einem erst siebenjährigen Kind (…Staudinger-Rauscher, § 1684 BGB Rz. 266), da jeder Ausschluss des Umgangsrechts - auch einer für kürzere Dauer - an den Voraussetzungen von (§ 1685 III 1 BGB i.V.m.) § 1684 IV 2 BGB zu messen ist (vergl Staudinger-Rauscher, § 1684 BGB, Rz. 265 mit Verweis auf OLG Köln FamRZ 2003, 952; OLG Rostock FamRZ 2004, 968; OLG Saarbrücken FamRZ 2001, 369). - OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 128/06
Familiengerichtliche Maßnahmen bei Vereitelung eines Umgangsrechts: …
Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB kann nur angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine konkrete Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes vorliegt (vgl. BVerfG, FamRZ 1983, 872 ff., 873 f; OLG Koblenz, OLGR 2005, 908 ff.; OLG Köln, FamRZ 2003, 952 f). - OLG Brandenburg, 29.06.2009 - 9 UF 102/08
Umgang: Recht eines Vaters zum Umgang mit seiner Tochter trotz einer …
Die für einen - hier von der Kindesmutter erstrebten - längeren Umgangsausschluss erforderliche Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB kann nur angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine konkrete gegenwärtige Gefährdung der körperlichen oder geistig-seelischen Entwicklung eines Kindes vorliegt und andere Maßnahmen zu seinem Schutz nicht verfügbar sind, also der Gefährdung des Kindes durch eine bloße Einschränkung des Umgangsrechtes und dessen sachgerechte Ausgestaltung nicht ausreichend vorgebeugt werden kann (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2006, 605/606; 2007, 531/533; NJW 2002, 1863/1864; FamRZ 1993, 662/663; BGH FamRZ 1971, 421/425; 1984, 1084; 1994, 158/159; OLG Köln FamRZ 2003, 952; OLGR Koblenz 2005, 908/909; OLGR Saarbrücken 2006, 726/727;… OLGR Zweibrücken a.a.O.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, FamRZ 2007, 577/578; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 3. Familiensenat, FamRZ 2003, 111; erkennender Senat, Beschluss vom 2. Juni 2009, Az. 9 UF 166/08). - OLG München, 25.08.2008 - 12 UF 838/08 Der Ausschluss des Umgangsrechts stellt den schwerstmöglichen Eingriff in das Umgangsrecht dar und ist nur gerechtfertigt, um eine konkrete, gegenwärtig bestehende Gefährdung der körperlichen und/oder geistigseelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden (BGH FamRZ 1988, 711; OLG Köln FamRZ 2003, 952).
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