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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.12.2002 - 10 UF 201/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4624
OLG Celle, 04.12.2002 - 10 UF 201/02 (https://dejure.org/2002,4624)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.12.2002 - 10 UF 201/02 (https://dejure.org/2002,4624)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 10 UF 201/02 (https://dejure.org/2002,4624)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Ratenzahlungsbewilligung bei schuldrechtlicher Ausgleichsrente

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Betriebsrente der Ehegatten; Schuldrechtlicher Ausgleich nach § 1587 g Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Anspruch für die Vergangenheit ; Verzug des Ehegatten; Zugang des Antrags auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ; Bezifferte Forderung ; ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 k Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587k Abs. 1; BGB § 1587g Abs. 1 S. 1
    Familienrecht; Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Betriebsrente der Ehegatten; Schuldrechtlicher Ausgleich nach § 1587 g Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Anspruch für die Vergangenheit ; Verzug des Ehegatten; Zugang des Antrags auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ; Bezifferte Forderung ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1299
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 84/85

    Ende des Anspruchs auf Ausgleichsrente

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2002 - 10 UF 201/02
    Der Inanspruchnahme für die Vergangenheit steht auch nicht entgegen, dass der Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs keine bezifferte Forderung enthielt (vgl. BGH FamRZ 1989, 950, 951).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 21/97

    Schuldrechtliche Ausgleichsrente aus betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2002 - 10 UF 201/02
    Der Betrag der nach § 1587 g Abs. 1 Satz 1 BGB geschuldeten Ausgleichsrente ist nämlich auf der Grundlage der Nominalbeträge der in den Ausgleich einzubeziehenden Renten - d. h. ohne Dynamisierung - zu ermitteln (vgl. BGH FamRZ 1985, 263; 2000, 89;… Palandt/Brudermüller, BGB, § 1587 g, Rdnr. 9).
  • OLG Celle, 28.08.2001 - 10 UF 152/00

    Scheidung; Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich ; Erweitertes Splitting ; …

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2002 - 10 UF 201/02
    Das Amtsgericht hätte den ermittelten Ausgleichsbetrag daher in einen statischen Rentenwert zurückrechnen müssen, oder es hätte - auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 28. August 2001, FamRZ 2002, 244) - von der hälftigen Differenz der Ehezeitanteile der tatsächlich gezahlten Betriebsrenten den aktualisierten Wert des bereits nach § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG öffentlich-rechtlich ausgeglichenen Teilbetrages von monatlich 85, 40 DM abziehen und den Restbetrag als schuldrechtliche Ausgleichsrente zusprechen müssen.
  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 782/81

    Einbeziehung von Renten der betrieblichen Altersversorgung in den …

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2002 - 10 UF 201/02
    Der Betrag der nach § 1587 g Abs. 1 Satz 1 BGB geschuldeten Ausgleichsrente ist nämlich auf der Grundlage der Nominalbeträge der in den Ausgleich einzubeziehenden Renten - d. h. ohne Dynamisierung - zu ermitteln (vgl. BGH FamRZ 1985, 263; 2000, 89;… Palandt/Brudermüller, BGB, § 1587 g, Rdnr. 9).
  • KG, 13.12.2004 - 19 UF 47/04

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Anrechnung eines bereits vorgenommenen …

    Gemäß § 1587 k Absatz 1 BGB i.V. mit § 1585 b Absatz 2 BGB kann der Ausgleichsbetrag erst ab Rechtshängigkeit oder Verzug verlangt werden (…vgl. hierzu auch BGH NJW 1985, S. 2706 (2707); OLG Celle FamRZ 2003, S. 1299).
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