Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- IWW
- archive.org
(Volltext/Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1610 Abs. 1, 2
Zur bedarfserhöhenden Einstellung bei anfallenden Kosten eines Ganztagskindergarten, wenn der betreuende Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kindergartenkosten bedarfserhöhend?
- archive.org (Leitsatz)
BGB § 1610 Abs. 1, 2
Kosten eines Kindergartenplatzes - archive.org
, S. 11 (Kurzinformation)
Kindergartenkosten und Bedarf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Leistungsfähgkeit zur Zahlung von Kindesunterhalt; Berücksichtigung von Kindergartenbeitrag bei Berechnung von Kindesunterhalt
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 03.06.2003 - 205 F 387/03
- OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 436
- NJW-RR 2004, 654
- FamRZ 2004, 1063
- FamRZ 2004, 1212
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03
Steht eindeutig im Vordergrund, dass das Kind von dem die Fürsorge wahrnehmenden Elternteil im eigenen Interesse in einen Ganztagskindergarten gegeben wird, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, stellen sich die diesbezüglichen Kosten als Erwerbsaufwand dieses Elternteils dar (vgl. BGH FamRZ 2001, 350, 352). - OLG Stuttgart, 16.06.1998 - 15 WF 264/98
Aufwendungen für den Besuch eines Kindergartens als Mehrbedarf
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03
In einem solchen Fall, in dem die Ganztagsunterbringung des Kindes in einem Kindergarten aus Gründen der beruflichen Betätigung des sorgeberechtigten Elternteils erfolgt, ist auch keine Aufspaltung dahingehend vorzunehmen, dass zumindest der Beitrag für einen "üblichen" (halbtägigen) Kindergartenbesuch zum Bedarf des Kindes gezählt wird (a.A. wohl OLG Stuttgart NJW 1998, 3129).
- KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06
Kindesunterhalt: Anspruch auf Ersatz der Kosten für Halbtagsplatz im …
Nur in diesem Fall soll es sich um Mehrbedarf des Kindes handeln (OLG München OLGR München 1993, 154 und OLGR München 1999, 43; ähnlich OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1063).Jedenfalls ab einer Unterhaltszahlung nach der Gruppe 6 der Düsseldorfer Tabelle führten die üblicherweise entstehenden Kosten für den Kindergartenbesuch zu keiner weiteren Unterhaltsverpflichtung (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1129; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1063; OLG Zweibrücken OLR Zweibrücken 2002, 230; OLG Bamberg FF 2000, 142).
- OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 10 UF 395/05
Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens als Mehrbedarf im Sinne der …
An dieser bereits in seiner Entscheidung vom 27.10.2003 - 10 UF 2204/03 - (abgedruckt in FamRZ 2004, 1063) vertretenen Auffassung hält der Senat fest (vgl. auch OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1129). - OLG Stuttgart, 26.10.2005 - 8 WF 140/05
Prozesskostenhilfebewilligung: Verminderung des einzusetzenden Einkommens um den …
Im Platzgeld für den Kindergarten liegt keine besondere Belastung im Sinn des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO (OLG Naumburg OLGR 2000, 210; zum familienrechtlichen Mehrbedarf vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1129 zum BSHG; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1063; a.A. OLG Celle FamRZ 2003, 323; differenzierend OLG Zweibrücken OLGR 2002, 230).
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