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Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 01.12.2003

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3277
OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03 (https://dejure.org/2003,3277)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.10.2003 - 10 UF 2204/03 (https://dejure.org/2003,3277)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 10 UF 2204/03 (https://dejure.org/2003,3277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 1610 Abs. 1; ; BGB § 1610 Abs. 2

  • IWW
  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 1, 2
    Zur bedarfserhöhenden Einstellung bei anfallenden Kosten eines Ganztagskindergarten, wenn der betreuende Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindergartenkosten bedarfserhöhend?

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 1610 Abs. 1, 2
    Kosten eines Kindergartenplatzes

  • archive.org PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Kindergartenkosten und Bedarf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsfähgkeit zur Zahlung von Kindesunterhalt; Berücksichtigung von Kindergartenbeitrag bei Berechnung von Kindesunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 436
  • NJW-RR 2004, 654
  • FamRZ 2004, 1063
  • FamRZ 2004, 1212
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98

    Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03
    Steht eindeutig im Vordergrund, dass das Kind von dem die Fürsorge wahrnehmenden Elternteil im eigenen Interesse in einen Ganztagskindergarten gegeben wird, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, stellen sich die diesbezüglichen Kosten als Erwerbsaufwand dieses Elternteils dar (vgl. BGH FamRZ 2001, 350, 352).
  • OLG Stuttgart, 16.06.1998 - 15 WF 264/98

    Aufwendungen für den Besuch eines Kindergartens als Mehrbedarf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03
    In einem solchen Fall, in dem die Ganztagsunterbringung des Kindes in einem Kindergarten aus Gründen der beruflichen Betätigung des sorgeberechtigten Elternteils erfolgt, ist auch keine Aufspaltung dahingehend vorzunehmen, dass zumindest der Beitrag für einen "üblichen" (halbtägigen) Kindergartenbesuch zum Bedarf des Kindes gezählt wird (a.A. wohl OLG Stuttgart NJW 1998, 3129).
  • KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06

    Kindesunterhalt: Anspruch auf Ersatz der Kosten für Halbtagsplatz im …

    Nur in diesem Fall soll es sich um Mehrbedarf des Kindes handeln (OLG München OLGR München 1993, 154 und OLGR München 1999, 43; ähnlich OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1063).

    Jedenfalls ab einer Unterhaltszahlung nach der Gruppe 6 der Düsseldorfer Tabelle führten die üblicherweise entstehenden Kosten für den Kindergartenbesuch zu keiner weiteren Unterhaltsverpflichtung (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1129; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1063; OLG Zweibrücken OLR Zweibrücken 2002, 230; OLG Bamberg FF 2000, 142).

  • OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 10 UF 395/05

    Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens als Mehrbedarf im Sinne der …

    An dieser bereits in seiner Entscheidung vom 27.10.2003 - 10 UF 2204/03 - (abgedruckt in FamRZ 2004, 1063) vertretenen Auffassung hält der Senat fest (vgl. auch OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1129).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2005 - 8 WF 140/05

    Prozesskostenhilfebewilligung: Verminderung des einzusetzenden Einkommens um den …

    Im Platzgeld für den Kindergarten liegt keine besondere Belastung im Sinn des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO (OLG Naumburg OLGR 2000, 210; zum familienrechtlichen Mehrbedarf vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1129 zum BSHG; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1063; a.A. OLG Celle FamRZ 2003, 323; differenzierend OLG Zweibrücken OLGR 2002, 230).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.12.2003 - 7 WF 3447/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4034
OLG Nürnberg, 01.12.2003 - 7 WF 3447/03 (https://dejure.org/2003,4034)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.12.2003 - 7 WF 3447/03 (https://dejure.org/2003,4034)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 7 WF 3447/03 (https://dejure.org/2003,4034)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 1578

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Karrieresprung nach Scheidung wirkt sich nicht auf die Höhe des Unterhalts aus

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de

    BGB § 1578
    Zur Frage der Einbeziehung einer Beförderung des Ehegatten nach der Scheidung in die Unterhaltsbemessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Karrieresprung und Unterhaltsverpflichtung

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 1578
    Wann beeinflusst ein Karrieresprung in der beruflichen Laufbahn des Unterhaltsverpflichteten den Unterhaltsanspruch seines geschiedenen Ehegatten?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechnung nachehelichen Unterhalts; Eheprägende Einkommens- und Lebensverhältnisse; Berücksichtigung nach der Scheidung eingetretener Einkommenssteigerungen; Bereits bei Trennung wahrscheinliche Beförderung; Regelbeförderung eines Lehrers; Unvorhersehbarer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 436
  • FamRZ 2004, 1212
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80

    Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2003 - 7 WF 3447/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa FamRZ 1982, 576, 578; FamRZ 1987, 913, 915), die dieser jedenfalls für die Frage von Einkommenssteigerungen auf Seiten des Unterhaltspflichtigen nicht aufgegeben hat, und der auch die Literatur weiter folgt (…vgl. etwa Wendl/Staudigl/Gerhardt, a.a.O., Seite 505, 513, 514), ist die Scheidung nämlich dann nicht als der für die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse maßgebliche Zeitpunkt anzusehen, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach der Trennung, aber vor der Scheidung, eine unerwartete, vom Normalverlauf abweichende Entwicklung genommen hat.
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86

    Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2003 - 7 WF 3447/03
    Die Einbeziehung der vom Beklagten nach der Beförderung tatsächlich erzielten Einkünfte in die für die Bedarfsberechnung maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse würde zum einen voraussetzen, daß der Beförderung eine Entwicklung zugrundelag, die aus der Sicht der Scheidung bzw. der Rechtskraft des Scheidungsurteils - hier 25.07.2002 - mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, und daß diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits geprägt hat (vgl. etwa BGH, FamRZ 1986, 783, 785; BGH, FamRZ 1987, 459, 460;… Wendl/Staudigl/Gerhardt, a.a.O., Seite 527, 528).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 34/85

    Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2003 - 7 WF 3447/03
    Die Einbeziehung der vom Beklagten nach der Beförderung tatsächlich erzielten Einkünfte in die für die Bedarfsberechnung maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse würde zum einen voraussetzen, daß der Beförderung eine Entwicklung zugrundelag, die aus der Sicht der Scheidung bzw. der Rechtskraft des Scheidungsurteils - hier 25.07.2002 - mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, und daß diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits geprägt hat (vgl. etwa BGH, FamRZ 1986, 783, 785; BGH, FamRZ 1987, 459, 460;… Wendl/Staudigl/Gerhardt, a.a.O., Seite 527, 528).
  • BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 64/86

    Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung gewährten Erwerbsunfähigkeitsrente; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2003 - 7 WF 3447/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa FamRZ 1982, 576, 578; FamRZ 1987, 913, 915), die dieser jedenfalls für die Frage von Einkommenssteigerungen auf Seiten des Unterhaltspflichtigen nicht aufgegeben hat, und der auch die Literatur weiter folgt (…vgl. etwa Wendl/Staudigl/Gerhardt, a.a.O., Seite 505, 513, 514), ist die Scheidung nämlich dann nicht als der für die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse maßgebliche Zeitpunkt anzusehen, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach der Trennung, aber vor der Scheidung, eine unerwartete, vom Normalverlauf abweichende Entwicklung genommen hat.
  • OLG Celle, 04.11.1998 - 21 UF 146/98

    Berücksichtigung von Einkommenssteigerungen durch beruflichen Aufstieg bei …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2003 - 7 WF 3447/03
    Dies - ergibt sich - ähnlich wie etwa im richterlichen Dienst im Verhältnis einer R 2 - zu einer R 3 - Stelle (vgl. dazu etwa OLG Celle, FamRZ 1999, 858) - bereits aus der - im Verhältnis zu den Lehrerplanstellen insgesamt - verhältnismäßig geringen Zahl von Stellen als Konrektor.
  • OLG Celle, 07.11.2007 - 15 UF 56/07

    Beeinflussung nachehelichen Unterhalts durch nicht zu erwartende, gravierende …

    Für Regelbeförderungen kann die Auswahlentscheidung hinreichend abschätzbar erscheinen (vgl. OLG Schleswig OLGReport 1997, 199. OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1212).
  • OLG Köln, 18.12.2007 - 4 UF 140/06

    Als Leistungsklage zulässige Unterhaltsklage trotz Existenz eines …

    Ähnlich der Beförderung vom Sonderschullehrer zum stellvertretenden Schulleiter ( vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1212 ) oder vom Richter am Oberlandesgericht zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ( vgl. OLG Celle FamRZ 1999, 858 ) stellt die Beförderung zum Ministerialrat nicht den "Normalfall" dar.
  • AG Bonn, 12.06.2006 - 42 F 340/03

    Berechnung von Trennungsunterhalt

    Nachträgliche, nach Trennung und Scheidung eintretende Einkommenssteigerungen aufgrund von Beförderungen sind zu berücksichtigen, wenn der Beförderung eine Entwicklung zugrunde lag, die aus Sicht der Scheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war und diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits geprägt hat (vgl. OLG Nürnberg, B. v. 01.12.2003, FamRZ 2004, 1212 ff m.w.N.); die Grundlagen für diese Entwicklung schon vor der Trennung oder Scheidung gelegt worden sind (vgl. OLG Köln, B. v. 29.12.2003, FamRZ 2004, 1114 ff).
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