Rechtsprechung
| OLG Rostock, 28.05.2003 - 10 UF 46/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwangsvollstreckbarkeit rückständigen Trennungsunterhalts; Voraussetzung für das Außerkrafttreten einer einstweiligen Anordnung gem. § 620f Zivilprozessordnung (ZPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 620f § 707 § 769
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung
Verfahrensgang
- AG Rostock, 07.10.2002 - 14 F 297/02
- OLG Rostock, 28.05.2003 - 10 UF 46/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 127
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97
Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur …
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- OLG Rostock, 07.03.2011 - 10 UF 219/10
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltsbeschluss; …
Ob hierin ein nicht zu ersetzender Nachteil im Sinne des § 120 Abs. 2 FamFG liegt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (verneinend OLG Rostock FamRZ 2004, 127 und Beschluss vom 30.11.2009 - 10 UF 162/09;… Keidel/Weber, FamFG, 16. Aufl., § 120 RdNr. 17 a.E.; zweifelnd auch Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, § 120 RdNr. 4; bejahend OLG Bremen FamRB 2011, 48; OLG Frankfurt FamRZ 2010, 1370;… Zöller/Philippi, ZPO , 28. Aufl., § 120 FamFG RdNr. 3 aE; Prütting/Helms, FamFG, § 120 RdNr. 7; außerhalb des Unterhaltsrechts auch BGH NJW-RR 2007, 1138 ).
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