Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.02.2004 - 11 WF 17/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BRAGO § 9 II; ; GKG § 12 Abs. 2; ; GKG § 12 Abs. 2 S. 2; ; GKG § 25 III; ; GKG § 25 IV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 12 Abs. 2 S. 2; GKG § 25 Abs. 3, 4
Streitwertfestsetzung für das Scheidungsverfahren: Keine Einbeziehung des Einkommens nach vorheriger Prozesskostenhilfebewilligung ohne Ratenzahlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechnung bzw. Festsetzung des Streitwertes für ein Scheidungsverfahren zur Entscheidung über Prozesskostenhilfe; Einbeziehung des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens in die Einkommenverhältnisse der Eheleute zur Berechnung der Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- AG Hamm, 17.12.2003 - 33 F 59/03
- OLG Hamm, 06.02.2004 - 11 WF 17/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1297
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Brandenburg, 21.04.2005 - 10 WF 97/05
Bemessung des Streitwerts für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Bewilligung von …
Nach anderer Ansicht übersteigt der Streitwert der Ehesache, wenn beiden Ehegatten ratenfrei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, den gesetzlichen Mindeststreitwert von 2.000 (bzw. früher 4.000 DM) nicht (OLG Düsseldorf, 1. Familiensenat, EzFamR aktuell 2003, 270; OLG Hamburg, 1. Familiensenat, EzFamR aktuell 2000, 205; OLG Hamm, 11. Familiensenat, FamRZ 2004, 1297 sowie FamRZ 2004, 1664; OLG Schleswig, 1. Familiensenat, OLGR 2004, 306; OLG Stuttgart, 13. Zivilsenat - Familiensenat -, AGS 2001, 12; OLG Stuttgart, 18. Zivilsenat - Familiensenat -, FamRZ 2000, 1518;… Anders/ Gehle/Kuntze, Streitwertlexikon, 4. Aufl., "Ehesachen", Rz. 2, 7;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rz. 1169 ff.;… Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3, Rz. 16 "Ehesachen";… Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 3, Rz. 25 "Ehesachen"; Schneider, MDR 1985, 353, 354; Schneider, Anm. zu OLG Hamm, KoRsp GKG, § 12, Nr. 85).Ausgehend von dieser Rechtsauffassung ist es folgerichtig, in Fällen der vorliegenden Art, in denen nur einer Partei Prozesskostenhilfe ohne Raten bewilligt worden ist, den Gegenstandswert für die Ehesache ohne Berücksichtigung des Einkommens der Partei, welche die Prozesskostenhilfe erhalten hat, festzusetzen (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1297 m. w. N.).
- BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2407/06
Verfassungsrechtliche Grenzen der Streitwertbestimmung in Ehesachen
In seinem Nichtabhilfebeschluss hat das Amtsgericht die Auffassung vertreten, maßgeblich sei nicht das dreifache Nettoeinkommen der Parteien, weil beiden Parteien aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse Prozesskostenhilfe ohne Raten habe bewilligt werden müssen (unter Hinweis auf OLG Hamm, FamRZ 2004, S. 1297 und S. 1664). - OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 10 WF 45/05
Bemessung des Streitwerts für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Bewilligung von …
Nach anderer Ansicht übersteigt der Streitwert der Ehesache, wenn beiden Ehegatten ratenfrei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, den gesetzlichen Mindeststreitwert von 2.000 (bzw. früher 4.000 DM) nicht (OLG Düsseldorf, 1. Familiensenat, E z-FamR aktuell 2003, 270; OLG Hamburg, 1. Familiensenat, EzFamR aktuell 2000, 205; OLG Hamm, 11. Familiensenat, FamRZ 2004, 1297 sowie FamRZ 2004, 1664; OLG Schleswig, 1. Familiensenat, OLGR 2004, 306; OLG Stuttgart, 13. Zivilsenat - Familiensenat -, AGS 2001, 12; OLG Stuttgart, 18. Zivilsenat - Familiensenat -, FamRZ 2000, 1518;… Anders/ Gehle/Kuntze, Streitwertlexikon, 4. Aufl., "Ehesachen", Rz. 2, 7;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rz. 1169 ff.;… Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3, Rz. 16 "Ehesachen";… Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 3, Rz. 25 "Ehesachen"; Schneider, MDR 1985, 353, 354; Schneider, Anm. zu OLG Hamm, KoRsp GKG, § 12, Nr. 85).
- OLG Köln, 15.11.2004 - 25 WF 228/04
Streitwert bei Gewährung ratenfreier Prozesskostenhilfe in einem …
Rn. 8 Der Senat folgt nicht der teilweise vertretenen Auffassung, dass bei beiderseits ratenfreier Prozesskostenhilfe nur vom Mindestwert 2.000 EUR auszugehen ist (so aber z.B. OLG Hamm [11.ZS] FamRZ 2004, 1297; OLG Schleswig OLGR 2004, 306). - OLG Schleswig, 24.02.2005 - 8 WF 33/05
Streitwert in Ehesache bei ratenfreier Prozesskostenhilfe
Das Einkommen der Parteien mit ratenfreier Prozesskostenhilfe bleibe vielmehr unberücksichtigt, so dass stets auf den Mindeststreitwert von 2000 EUR abzustellen sei (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1297). - OLG Schleswig, 12.01.2005 - 8 WF 261/04
Streitwert in Ehesache bei ratenfreier Prozesskostenhilfe
Ein Gleichklang zwischen ratenfreier Prozesskostenhilfe und der Festsetzung des Streitwertes auf den Mindestbetrag mag dem Regelfall entsprechen, eine sachlogische Abhängigkeit zwischen beiden besteht indes nicht (gegen OLG Hamm, FamRZ 2004, 1297). - OLG Köln, 03.12.2004 - 25 WF 278/04
Streitwertfestsetzung im Scheidungsverfahren
Rn. 6 Der Senat folgt nicht der teilweise vertretenen Auffassung, dass bei beiderseits ratenfreier Prozesskostenhilfe nur vom Mindestwert 2.000 EUR auszugehen ist (so aber z.B. OLG Hamm [11.ZS] FamRZ 2004, 1297; OLG Schleswig OLGR 2004, 306). - AG Lüdenscheid, 21.04.2009 - 5 F 650/07
Im Rahmen des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gewährten Transferleistungen …
Das in 3 Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute ist gem. § 48 Abs. 3 Satz GKG nur maßgeblich für die Einkommensverhältnisse der Parteien als einem von mehreren in § 48 Abs. 2 Satz 1 GKG beispielhaft geführten Aspekten für die Wertbestimmung (Bundesverfassungsgericht NJW 2005, 2980; OLG Hamm FamRZ 2004, 1297; OLG Dresden FamRZ 2003, 1677, 1678; OLG Oldenburg, 14 WF 236/08, Beschluss vom 26.01.2009; ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. FamRZ 2007, 750). - AG Lüdenscheid, 15.08.2006 - 5 F 571/05
Kriterien für die Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen als nicht …
Das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute ist gemäss § 48 Abs. 3 Satz 1 GKG nur maßgeblich für die Einkommensverhältnisse der Parteien als einem von mehreren in § 48 Abs. 2 Satz 1 GKG beispielhaft geführten Aspekten für die Wertbestimmung ( OLG Hamm FamRZ 2004, 1297 [OLG Hamm 06.02.2004 - 11 WF 17/04] ; OLG Dresden FamRZ 2003, 1677, 1678; ebenso Bundesverfassungsgericht NJW 2005, 2980). - OLG Schleswig, 22.04.2005 - 13 WF 20/05
Streitwertfestsetzung in Ehesachen bei ratenfreier Bewilligung von …
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 29.01.2004 - 18 WF 11/04, 18 WF 11/2004 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; BSGH § 91 Abs. 4; ; UVG § 7 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de
Frage der Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe; Zum Tatbestandsmerkmal der Bedürftigkeit bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe; Zur hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung; Kostenerstattungsanspruch gegen Sozialleistungsträger
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kirchheim unter Teck, 12.01.2004 - 1 F 556/03
- OLG Stuttgart, 29.01.2004 - 18 WF 11/04, 18 WF 11/2004
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1297
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.04.2008 - XII ZB 266/03
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Geltendmachung der von …
Gleichwohl wird aus prozessökonomischen Gründen und zum Zwecke der Gewährleistung eines einheitlichen Verfahrens zum Teil befürwortet, dem Unterhaltsgläubiger insgesamt Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wenn er mit der beabsichtigten Klage neben den vom Sozialhilfeträger rückübertragenen Unterhaltsrückständen auch laufenden Unterhalt geltend macht und der auf die Rückstände entfallende Streitwert gegenüber demjenigen des laufenden Unterhalts nicht wesentlich ins Gewicht fällt (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1297 f.;… Johannsen/Henrich/Thalmann aaO § 114 ZPO Rdn. 4a;… Oestreicher/Decker SGB XII/SGB II § 94 SGB XII Rdn. 220;… Thomas/Putzo/Reichold aaO § 114 Rdn. 7a;… Luthin/Seidel Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 5023). - OLG Naumburg, 13.03.2008 - 4 WF 2/08
Kein PKH-Anspruch bei auf den UVG -Träger übergegangenen Unterhaltsanspruch
Jedenfalls wenn wie im vorliegenden Fall ausgeschlossen ist, dass der Unterhaltsanspruch eines Berechtigten über den ihm in der Vergangenheit gewährten Unterhaltsvorschuss hinausgehen kann, ist ihm für die Geltendmachung des ihm von der Unterhaltsvorschussbehörde zurückabgetretenen Teils mangels Bedürftigkeit keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen, weil er gemäß § 7 Abs. 4 Satz 3 UVG insoweit die Prozesskosten von der Unterhaltsvorschussbehörde ersetzt verlangen kann und dieser Anspruch als insoweit einzusetzendes Vermögen einzustufen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 2004, 18 WF 11/04, FamRZ 2004, 149; OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Februar 2003, 12 WF 22/03, ZFE 2003, 222; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Juli 2000, 2 WF 100/00, FamRZ 2001, 926; jeweils zitiert nach Juris).
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