Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 26.01.2004 - 18 UF 339/2003, 18 UF 339/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
BGB §§ 1587 ff.; ; VAHRG § 1 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1587 ff.; VAHRG § 1 Abs. 2
Ausgleich von Rentenanwartschaften beim Versorgungswerk der Architektenkammer durch Realteilung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausgleich von Anrechten beim Versorungswerk der AK BW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausgleich von Anrechten eines Ehegatten bei der Durchführung der Realteilung; Anwartschaften beim Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg
Verfahrensgang
- AG Nürtingen, 27.11.2003 - 17 F 85/02
- OLG Stuttgart, 26.01.2004 - 18 UF 339/2003, 18 UF 339/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 937
- FamRZ 2004, 1794
- BauR 2004, 1502 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 32/83
Berücksichtigung von Änderungen einer nicht gesetzlichen Versorgungsordnung nach …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2004 - 18 UF 339/03
Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1986, 976) sind Änderungen einer nichtgesetzlichen Versorgungsordnung, welche die Bewertung eines auszugleichenden Versorgungsanrechts betreffen, auch nach dem Ende der Ehezeit zu berücksichtigen. - BGH, 04.10.1990 - XII ZB 115/88
Ermittlung des Werts von Anwartschaften aus dem Versorgungswert der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2004 - 18 UF 339/03
Zwar sind die Anrechte beim Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg weder in der Anwartschafts- noch in der Leistungsphase volldynamisch (BGH FamRZ 1991, 310).
- BGH, 11.06.2008 - XII ZB 115/05
Bewertung von Anrechten aus der Versorgung der Architektenkammer …
Der Berechtigte erhält dabei ein eigenes Anrecht i.S.v. § 25 VwAK-Satzung auf einem beim Versorgungswerk einzurichtenden Versicherungskonto (OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 937).Deshalb hat der Vollzug der Realteilung durch Halbierung der vom Ausgleichspflichtigen in der Ehe erworbenen Monatsrente zu erfolgen (so für den Ausgleich für Anrechte bei dem VwAK auch OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 937).
- BGH, 01.12.2004 - XII ZB 45/01
Bewertung von mittels Deckungskapital finanzierten Versorgungsanrechten
Die Zurückverweisung gibt zugleich Gelegenheit, der durch § 36a der Satzung des VwAK (in der seit dem 1. Dezember 2002 geltenden Fassung) eröffneten Möglichkeit einer Realteilung nachzugehen (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1794; zur Berücksichtigung einer durch Satzungsänderung nach dem Ende der Ehezeit erfolgten Einführung der Realteilung vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 88/85 - FamRZ 1989, 951, 953 und vom 22. Oktober 1997 - XII ZB 81/95 - FamRZ 1998, 421, 422) und ferner die Höhe der von der Ehefrau bei der BfA erworbenen Anrechte anhand einer aktuellen Auskunft zu überprüfen. - OLG Karlsruhe, 07.12.2004 - 2 UF 70/04
Versorgungsausgleich: Behandlung von Anwartschaften bei dem Versorgungswerk der …
Versorgungsanwartschaften bei dem Versorgungswerk der Architektenkammer Baden Württemberg sind volldynamisch (ebenso OLG Hamburg, FamRZ 2001, 999; verneinend BGH, FamRZ 1991, 310 und OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 937).Ob diese als volldynamisch anzusehen sind, ist umstritten (bejahend OLG Hamburg, FamRZ 2001, 999;… Palandt/Brudermüller BGB, 63. Auflage, § 1587a Rdnr. 106; verneinend BGH, FamRZ 1991, 310; ohne nähere Begründung dem BGH folgend OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 937).
- BGH, 12.01.2005 - XII ZB 127/02
Bewertung von Versorgungsanwartschaften im Versorgungswerk der Architektenkammer …
Die Zurückverweisung gibt zugleich Gelegenheit, der durch § 36 a der Satzung des VwAK (in der seit dem 1. Dezember 2002 geltenden Fassung) eröffneten Möglichkeit einer Realteilung nachzugehen (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1794; zur Berücksichtigung einer durch Satzungsänderung nach dem Ende der Ehezeit erfolgten Einführung der Realteilung vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 88/85 - FamRZ 1989, 951, 953 und vom 22. Oktober 1997 - XII ZB 81/95 - FamRZ 1998, 421, 422).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 2 WF 8/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VAHRG § 11; ; VAHRG § 11 Abs. 2; ; ZPO § 621 a Abs. 1; ; FGG § 19; ; FGG § 33; ; FGG § 53 b; ; BGB § 1580; ; BGB § 1587 e; ; BGB § 1587 e Abs. 1
- rechtsportal.de
Statthaftigkeit des Auskunftsanspruches über Versorgungsanwartschaft der beteiligten Ehegatten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufforderung zur Auskunftserteilung über erworbene Betriebsrentenanwartschaften gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG); Statthaftigkeit der einfachen Beschwerde; Auskunftsanspruch der beteiligten Ehegatten und deren ...
Verfahrensgang
- AG Bad Dürkheim, 20.11.2003 - 1 F 180/99
- OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 2 WF 8/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1794
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Braunschweig, 05.08.1993 - 2 WF 79/93
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 2 WF 8/04
Bei der Androhung nach § 11 Abs. 2 VAHRG handelte es sich um eine verfahrensfördernde Zwischenverfügung des Familiengerichtes, die nach § 19 FGG anfechtbar ist, weil sie selbst in die Rechte des Antragsgegners eingreift, indem sie ihm eine Verpflichtung zum Tätigwerden auferlegt und die Grundlage für eine zwangsweise Durchsetzung im Wege des § 33 FGG bildet (OLG Hamm Rpfleger 1989, 61; OLG Braunschweig FamRZ 1995, 300;… Keidel/Kuntze/Winkler-Kuntze, Kommentar zum FGG, 15. Aufl., § 53 b Rdnr. 9 c).Daher kann weder einem Auskunftsverlangen nach § 1587 e BGB mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des § 11 Abs. 2 VAHRG das Rechtsschutzbedürfnis versagt werden (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1995, 300) noch ist es dem Familiengericht verwehrt, nach § 11 Abs. 2 VAHRG vorzugehen, nachdem ein Ehegatte Auskunft gemäß § 1587 e BGB verlangt hat.
- BGH, 17.09.1980 - IVb ZB 565/80
Festsetzung eines Zwangsgeldes - Durchsetzung einer Auskunftsanordnung - …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 2 WF 8/04
Gleiches gilt auch für die Zwangsgeldandrohung als solche (BGH FamRZ 1981, 25;… Keidel/Kuntze aaO, § 64 Rdnr. 52). - OLG Hamm, 14.09.1988 - 15 W 385/88
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 2 WF 8/04
Bei der Androhung nach § 11 Abs. 2 VAHRG handelte es sich um eine verfahrensfördernde Zwischenverfügung des Familiengerichtes, die nach § 19 FGG anfechtbar ist, weil sie selbst in die Rechte des Antragsgegners eingreift, indem sie ihm eine Verpflichtung zum Tätigwerden auferlegt und die Grundlage für eine zwangsweise Durchsetzung im Wege des § 33 FGG bildet (OLG Hamm Rpfleger 1989, 61; OLG Braunschweig FamRZ 1995, 300;… Keidel/Kuntze/Winkler-Kuntze, Kommentar zum FGG, 15. Aufl., § 53 b Rdnr. 9 c).
- OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 177/14
Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn die Ehegatten während der Ehezeit …
Rn. 41 Der Antragsgegner konnte aber aus der Anordnung mit Beschluss vom 30.06.2014 zweifelsfrei entnehmen, welche Mitwirkungshandlungen, mithin die Vorlage des Vordrucks V 10, von ihm erwartet wurden (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.02.2004 - 2 WF 8/04 - FamRZ 2004, 1794). - OLG Hamm, 29.08.2017 - 2 WF 111/17 Rn. 19 Der Antragsteller konnte aus der Anordnung mit Beschluss vom 20.03.2017 zweifelsfrei entnehmen, welche Mitwirkungshandlungen, nämlich auch die Einreichung eines Antrags auf Kontenklärung, von ihm erwartet wurden (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.02.2004 - 2 WF 8/04 - FamRZ 2004, 1794).
Der Antragsteller muss aus der Anordnung zweifelsfrei entnehmen können, welche Mitwirkungshandlungen von ihm erwartet werden (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.02.2004 - 2 WF 8/04 - FamRZ 2004, 1794).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".