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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 09.02.2004

Rechtsprechung
   OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16908
OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03 (https://dejure.org/2003,16908)
OLG München, Entscheidung vom 17.12.2003 - 15 U 3268/03 (https://dejure.org/2003,16908)
OLG München, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 15 U 3268/03 (https://dejure.org/2003,16908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zuschuss fürs gemeinsame Eigenheim - Ehemann muss nach der Scheidung einen Teil der "ehebedingten Zuwendung" zurückzahlen

Verfahrensgang

  • LG München I - 27 O 11326/02
  • OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1359
  • FamRZ 2004, 1874
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.04.1990 - IV ZR 42/89

    Rückforderung von ehebedingten Zuwendungen nach Tod des Ehegatten

    Auszug aus OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03
    Daher konnte die Klägerin ab diesem Zeitpunkt Ausgleichsansprüche gegen den Beklagten geltend machen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 834, 835 [BGH 04.04.1990 - IV ZR 42/89] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1477).

    Dies gilt, obwohl die Parteien den Güterstand der Gütertrennung gewählt haben (vgl. BGH NJW-RR 1990, 834, 835 [BGH 04.04.1990 - IV ZR 42/89] ;… Langenfeld, Handbuch der Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen, 4. Aufl., § 4 Rn 218), da der Klägerin nach Würdigung der Einzelumstände die Beibehaltung der im Vertrauen auf den Fortbestand der Ehe durch die Zuwendung herbeigeführten Vermögenslage nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1997, 2747, 2748 [BGH 23.04.1997 - XII ZR 20/95] ; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1075, 1076 ).

    Für eine Rückabwicklung nach Bereicherungsgrundsätzen fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 834 [BGH 04.04.1990 - IV ZR 42/89] ; …

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und …

    Auszug aus OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03
    Darin liegt die Geschäftsgrundlage der Zuwendung (vgl. BGH NJW 1999, 2962, 2965;… Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl., Rn 45 zu § 313).

    Ein weiter gehender Ausgleichsanspruch ergibt sich auch nicht nach den zur Ehegatteninnengesellschaft entwickelten Grundsätzen, da für das in Form einer stillschweigend vereinbarten Innengesellschaft bestehende Beteiligungsverhältnis der Parteien ein über die Verwirklichung der Lebensgemeinschaft durch den Bau des Familienheims hinausgehender Zweck erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1999, 2962, 2964).

  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle …

    Auszug aus OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03
    Bei der Bemessung der Höhe des Ausgleichs ist Ausgangspunkt der Wert der zukünftig wegfallenden Mitnutzung des Familienheims durch die Klägerin, wobei obere Grenze des durch Zahlung in Geld zu erfüllenden Ausgleichsanspruchs der Betrag ist, um den das Vermögen des Beklagten im Zeitpunkt der Scheidung noch gemehrt war (vgl. BGHZ 84, 361, 369;… Johannsen/ Henrich-Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., Rn 24 zu § 1414;… Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 3. Aufl., Kap. 6 Rn 124).

    Ein solcher Zweck ist.nicht gegeben, der Vermögenseinsatz der Klägerin diente allein dem Ausbau des Familienheims (vgl. BGH NJW 1982, 2236, 2237 [BGH 08.07.1982 - IX ZR 99/80] ).

  • OLG Düsseldorf, 29.10.1991 - 7 U 79/90
    Auszug aus OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03
    Daher konnte die Klägerin ab diesem Zeitpunkt Ausgleichsansprüche gegen den Beklagten geltend machen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 834, 835 [BGH 04.04.1990 - IV ZR 42/89] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1477).

    Erst damit ist die Ehe der Parteien endgültig gescheitert und entsteht wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein fälliger Ausgleichsanspruch (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1477, 1478 [OLG Düsseldorf 29.10.1991 - 7 U 79/90] ).

  • BGH, 23.04.1997 - XII ZR 20/95

    Ausgleich ehebezogener Zuwendungen

    Auszug aus OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03
    Dies gilt, obwohl die Parteien den Güterstand der Gütertrennung gewählt haben (vgl. BGH NJW-RR 1990, 834, 835 [BGH 04.04.1990 - IV ZR 42/89] ;… Langenfeld, Handbuch der Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen, 4. Aufl., § 4 Rn 218), da der Klägerin nach Würdigung der Einzelumstände die Beibehaltung der im Vertrauen auf den Fortbestand der Ehe durch die Zuwendung herbeigeführten Vermögenslage nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1997, 2747, 2748 [BGH 23.04.1997 - XII ZR 20/95] ; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1075, 1076 ).
  • BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung

    Auszug aus OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03
    Der Senat nimmt unter Anwendung der Grundsätze zu § 287 ZPO an (vgl. BGHZ 127, 48, 57), dass die Ausbauleistungen im Umfang von DM 200.000 nicht zu einer Wertsteigerung in gleicher Höhe geführt haben; andererseits ist auf Grund der Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt für Objekte in den Gemeinden entlang der S-Bahn-Linie 6 im Süden von.München, wie im Fall Stockdorf, im Zeitraum bis 2003 von einem solchen Wertzuwachs auszugehen, der insgesamt zu einer Vermögensmehrung beim Beklagten in Höhe der Zuwendung führt (vgl. BGH NJW 1999, 353, 354 [BGH 28.10.1998 - XII ZR 255/96] ).
  • BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96

    Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03
    Der Senat nimmt unter Anwendung der Grundsätze zu § 287 ZPO an (vgl. BGHZ 127, 48, 57), dass die Ausbauleistungen im Umfang von DM 200.000 nicht zu einer Wertsteigerung in gleicher Höhe geführt haben; andererseits ist auf Grund der Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt für Objekte in den Gemeinden entlang der S-Bahn-Linie 6 im Süden von.München, wie im Fall Stockdorf, im Zeitraum bis 2003 von einem solchen Wertzuwachs auszugehen, der insgesamt zu einer Vermögensmehrung beim Beklagten in Höhe der Zuwendung führt (vgl. BGH NJW 1999, 353, 354 [BGH 28.10.1998 - XII ZR 255/96] ).
  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90

    Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung

    Auszug aus OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03
    Vielmehr erbrachte die Klägerin den Erbschaftsbetrag von DM 200.000 für den Ausbau des Hauses in der Erwartung des Fortbestands der Ehe und zur Verwirklichung des gemeinsamen Familienheims (vgl. BGH NJW 1992, 238, 239 [BGH 02.10.1991 - XII ZR 132/90] ; Jaeger, DNotZ 1991, 431, 440).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2000 - 9 U 43/00

    Ausgleich für unbenannte Zuwendung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei …

    Auszug aus OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03
    Dies gilt, obwohl die Parteien den Güterstand der Gütertrennung gewählt haben (vgl. BGH NJW-RR 1990, 834, 835 [BGH 04.04.1990 - IV ZR 42/89] ;… Langenfeld, Handbuch der Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen, 4. Aufl., § 4 Rn 218), da der Klägerin nach Würdigung der Einzelumstände die Beibehaltung der im Vertrauen auf den Fortbestand der Ehe durch die Zuwendung herbeigeführten Vermögenslage nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1997, 2747, 2748 [BGH 23.04.1997 - XII ZR 20/95] ; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1075, 1076 ).
  • KG, 08.10.2009 - 8 U 196/07

    Wegfall der Geschäftsgrundlage: Ausgleichsanspruch eines Partners einer …

    Nach der Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichts hinsichtlich ehebezogener Zuwendungen wurden Ausgleichsansprüche in Höhe von 1/4 bis 1/2 der Zuwendungen zuerkannt (vgl. OLG München FamRZ 2004, 1874; OLG Brandenburg Urteil vom 06.05.2009 - 4 U 135/08 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Oldenburg NJW-RR 2008, 596; OLHG Stuttgart NJW-RR 1994, 1490).

    Bei der Bemessung der Höhe ist Ausgangspunkt der Wert der zukünftig weggefallenen Mitbenutzung des Hauses durch den Kläger, wobei obere Grenze des durch Zahlung in Geld zu erfüllenden Ausgleichsanspruchs der Betrag ist, um den das Vermögen der Beklagten im Zeitpunkt der Beendigung der Lebensgemeinschaft noch gemehrt war (BGH FamRZ 1982, 910; OLG München FamRZ 2004, 1874).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.02.2004 - 1Z BR 103/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10866
BayObLG, 09.02.2004 - 1Z BR 103/03 (https://dejure.org/2004,10866)
BayObLG, Entscheidung vom 09.02.2004 - 1Z BR 103/03 (https://dejure.org/2004,10866)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 1Z BR 103/03 (https://dejure.org/2004,10866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    PStG § 15e; ; BVFG § 4 Abs. 3 Satz 2; ; BVFG § 94 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStG § 15e; BVFG § 4 Abs. 3 Satz 2 § 94 Abs. 1
    Namensanpassungserklärung des Ehegatten eines Spätaussiedlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag einer kasachischen Staatsangehörigen auf Änderung des Vornamens; Anpassung ausländischer Namen an deutsche Formen; Auslegung des § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1874 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 09.09.2002 - 16 Wx 137/02

    Abgabe einer Erklärung zur Namensänderung gem. § 94 des …

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2004 - 1Z BR 103/03
    Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, hat der deutsche Ehegatte, der die Ehe mit einem Spätaussiedler erst nach dessen Aufnahme in Deutschland geschlossen hat, selbst ein Erklärungsrecht nach § 94 BVFG (OLG Köln StAZ 2002, 368/369;… Hepting/Gaaz PStG [1996] § 15e Rn. 31, 32, 38).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2000 - 20 W 303/99

    Namenswahl verheirateter Aussiedler und minderjähriger Kinder

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2004 - 1Z BR 103/03
    Diese Schranken können und brauchen aber bei der Ausübung des Erklärungsrechts nach § 94 BVFG dann nicht greifen, wenn der Ehegatte im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung ohnehin Deutscher ist (…vgl. OLG Köln aaO; OLG Frankfurt am Main StAZ 2000, 210/211 a.E.).
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