Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; BGB § 1600d
Prozesskostenhilfe im Vaterschaftsfeststellungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org
, S. 23 (Kurzinformation)
Voraussetzungen der PKH-Bewilligung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren für den Beklagten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozesskostenhilfe im Rahmen eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens; Antizipierte Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Fürth, 12.06.2003 - 202 F 757/03
- OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03
Papierfundstellen
- MDR 2004, 96
- FamRZ 2004, 547
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92
Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03
Der Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht darf enger verstanden werden als das Beweiserhebungsgebot (…Musielak/Fischer, a.a.O. § 114 Rn. 21; BGH NJW 1994, 1160, 1161; BVerfG NJW 1997, 2745 f.). - BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94
Prozesskostenhilfe: verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung in der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03
Der Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht darf enger verstanden werden als das Beweiserhebungsgebot (…Musielak/Fischer, a.a.O. § 114 Rn. 21; BGH NJW 1994, 1160, 1161; BVerfG NJW 1997, 2745 f.). - OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02
PKH für Vaterschaftsfeststellungsklagen
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03
Nach Auffassung des Senats muss ein Beklagter, der die Vaterschaft nicht anerkennen und es auf einen Prozess ankommen lassen will, ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegen (…Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage, § 114 Rn. 6, OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 1605; OLG Köln, FPR 2003, 482). - OLG Hamburg, 11.02.1999 - 12 WF 13/99
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03
Nach Auffassung des Senats muss ein Beklagter, der die Vaterschaft nicht anerkennen und es auf einen Prozess ankommen lassen will, ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegen (Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage, § 114 Rn. 6, OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 1605; OLG Köln, FPR 2003, 482).
- OLG Naumburg, 16.09.2005 - 8 WF 187/05
Das Vaterschaftsfeststellungsverfahren hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der …
Nach zutreffender Auffassung hat auch in dem von dem Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten Vaterschaftsfeststellungsverfahren die Rechtsverteidigung des als Vater in Anspruch genommenen Beklagten nur dann hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 ZPO, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegt (OLG Köln FamRZ 2003, 1018; OLG Nürnberg MDR 2004, 96 m. w. Nachw).Im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens ist eine antizipierte Beweisaufnahme in eng begrenzten Umfang zulässig (vgl. OLG Nürnberg MDR 2004, 96 m. w. Nachw.).
- OLG Dresden, 30.06.2010 - 24 WF 558/10
Vaterschaft; Feststellung; Eltern-Kind-Verhältnis
a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden die Anforderungen an das Verteidigungsvorbringen zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gegenüber einer Vaterschaftsfeststellungsklage nicht einheitlich beurteilt.Ein Teil der Obergerichte verlangt, der als Vater in Anspruch genommene Antragsgegner habe ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darzulegen (OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 547; OLG Köln, FamRZ 2003, 1018; OLG Hamburg, FamRZ 2000, 1587). - OLG Braunschweig, 05.02.2026 - 1 WF 4/26
Annahme der Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung in einem …
Teilweise wird die Darlegung ernsthafter oder zumindest verständlicher Zweifel an der Vaterschaft für erforderlich gehalten (OLG Köln…, Beschluss vom 20.01.2003, 14 WF 195/02, juris Rn. 3; OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.10.2003, 11 UF 2342/03, juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 16 WF 2/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 114; ZPO § 254
Zur Vorbeugung einer späteren unangemessenen Bezifferung des Zahlungsantrages bei Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begehrung von Prozesskostenhilfe bei einer Stufenklage; Vorläufige Bezifferung des Zahlungsantrags durch das Gericht bei Beantragung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- AG Mannheim - 5E F 120/02
- AG Mannheim, 13.11.2002 - F 120/02
- OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 16 WF 2/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 547
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 15.04.1996 - 20 WF 8/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 16 WF 2/03
Wird für eine Stufenklage Prozesskostenhilfe begehrt, ist diese für beide Stufen zu bewilligen, auch wenn der Zahlungsantrag, wie sollte er auch, nicht beziffert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 1984 - 16 WF 140/84; OLG Karlsruhe, 2. ZS. FamRZ 1984, 501 und Beschluss vom 04. September 2000 - 2 WF 105/00; 20. ZS. FamRZ 1997, 98).Möglich ist auch, dass das Gericht für Zwecke der Prozesskostenhilfe den Zahlungsantrag vorläufig beziffert und ausdrücklich oder stillschweigend den Vorbehalt macht, dass nach Bezifferung des Klagantrags erneut über die Prozesskostenhilfe zu entscheiden ist (vgl. OLG Karlsruhe 2. ZS. Beschluss vom 04. September 2000 - 2 WF 105/00; OLG Karlsruhe 20. ZS. FamRZ 1997, 98), sei es durch selbständigen Ergänzungs- bzw. Erstreckungsbeschluss (…20. ZS. a.a.O.), sei es durch klarstellenden Beschluss (…2. ZS. a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 02.05.2000 - 2 WF 105/00
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 16 WF 2/03
Wird für eine Stufenklage Prozesskostenhilfe begehrt, ist diese für beide Stufen zu bewilligen, auch wenn der Zahlungsantrag, wie sollte er auch, nicht beziffert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 1984 - 16 WF 140/84; OLG Karlsruhe, 2. ZS. FamRZ 1984, 501 und Beschluss vom 04. September 2000 - 2 WF 105/00; 20. ZS. FamRZ 1997, 98).Möglich ist auch, dass das Gericht für Zwecke der Prozesskostenhilfe den Zahlungsantrag vorläufig beziffert und ausdrücklich oder stillschweigend den Vorbehalt macht, dass nach Bezifferung des Klagantrags erneut über die Prozesskostenhilfe zu entscheiden ist (vgl. OLG Karlsruhe 2. ZS. Beschluss vom 04. September 2000 - 2 WF 105/00; OLG Karlsruhe 20. ZS. FamRZ 1997, 98), sei es durch selbständigen Ergänzungs- bzw. Erstreckungsbeschluss (…20. ZS. a.a.O.), sei es durch klarstellenden Beschluss (…2. ZS. a.a.O.).
- OLG Karlsruhe, 28.01.2000 - 2 WF 128/99
Kindesunterhalt, Mindestbedarf, Darlegungslast, Beweislast
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 16 WF 2/03
Dieser kann dadurch vermieden werden, dass entweder Prozesskostenhilfe von vornherein nur in dem Umfang bewilligt wird, der sich in einem durch die Auskunft ergebenden vernünftigen Rahmen hält (vgl. OLG Karlsruhe 2. ZS. Beschlüsse vom 28. Januar 2000 - 2 WF 128/99 und vom 08. August 1995 - 2 WF 99/95). - OLG Düsseldorf, 28.12.1983 - 2 WF 278/83
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 16 WF 2/03
Wird für eine Stufenklage Prozesskostenhilfe begehrt, ist diese für beide Stufen zu bewilligen, auch wenn der Zahlungsantrag, wie sollte er auch, nicht beziffert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 1984 - 16 WF 140/84; OLG Karlsruhe, 2. ZS. FamRZ 1984, 501 und Beschluss vom 04. September 2000 - 2 WF 105/00; 20. ZS. FamRZ 1997, 98).
- KG, 20.09.2004 - 3 WF 189/04
Behandlung eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer Unterhaltsstufenklage
Nach OLG Karlsruhe (FamRZ 04, 547 m.w.N.) soll die Prozesskostenhilfe von vornherein nur in dem Umfang bewilligt werden, der sich in einem "durch die Auskunft ergebenden vernünftigen Rahmen hält" oder dadurch, dass das Gericht für den Zweck der Prozesskostenhilfe den Zahlungsantrag vorläufig beziffert (also wohl einen Wert festsetzt).
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