Rechtsprechung
| OLG Rostock, 22.09.2003 - 10 WF 134/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit zur Klärung von im Rahmen der Vermögensspaltung infolge Ehescheidung und Trennung entstandenen zivilrechtlichen Ansprüchen; Voraussetzungen an eine gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen Zivilkammer und Familiengericht
Verfahrensgang
- AG Rostock, 14.08.2003 - 14 F 308/03
- OLG Rostock, 22.09.2003 - 10 WF 134/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 650
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BayObLG, 14.11.1991 - AR 1 Z 84/91
Verfahren; Bestimmung; Zuständigkeit; Abteilung für Familiensachen; Amtsgericht; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.02.1995 - XII ARZ 2/95
Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Mitteilung eines nicht verkündeten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.02.1998 - XII ARZ 35/97
Zuständigkeit des Familiengerichts für die Regelung der elterlichen Sorge
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 205/87
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.02.1999 - X ARZ 23/99
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH bei einem Kompetenzkonflikt auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.12.1982 - IX ZR 88/81
Gerichtliche Zuständigkeit für vertragliche Ansprüche zur Auseinandersetzung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 501/80
Ansprüche aus Scheidungsfolgenvergleich - Zugewinngemeinschaft - Güterrechtlicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 21.03.2002 - 1Z AR 22/02
Verweisungsbeschluss im Mahnverfahren - Abweichung vom Mahnbescheidsantrag wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 18.10.2002 - 1Z BR 41/02
Auslegung letztwilliger Verfügungen bei Erbeinsetzung unter Berücksichtigung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 07.11.2000 - 2 UF 447/00
Streitigkeiten zwischen Eheleuten über einzelne Vermögensgegenstände sind keine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.09.1983 - IX ZR 107/82
Verwerfung einer Revision - Statthaftigkeit einer Revision in Familiensachen - …
- BGH, 13.01.1982 - IVb ARZ 57/81
Begriff des güterrechtlichen Anspruchs
- OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09
Zuständigkeitsbestimmung: Klage auf Nutzungsentschädigung für die alleinige …
Der Verweisungsbeschluss vom 11. November 2008 ist nicht gemäß § 281 Abs. 2 Sätze 2 und 4 ZPO bindend, weil die Vorschrift nicht bei "Verweisungen" (eigentlich: Abgaben) zwischen Abteilungen innerhalb desselben Gerichts gilt (vgl. BGHZ 6, 178; 71, 264; OLG Rostock, FamRZ 2004, 650; BayObLG, FamRZ 1992, 333). - OLG Rostock, 14.01.2011 - 10 WF 4/11 Da der Familiensenat aufgrund seiner Zuständigkeit für Familiensachen über besondere Kenntnisse im Familienrecht verfügt, ist er und nicht der Zivilsenat für die Entscheidung des Kompetenzkonflikts zuständig (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1081; OLG Rostock FamRZ 2004, 650; OLG Zweibrücken, FamRZ 1987, 1275;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl. § 36 Rn. 4 m.w.N.).
- OLG Rostock, 18.01.2011 - 10 WF 4/11 Da der Familiensenat aufgrund seiner Zuständigkeit für Familiensachen über besondere Kenntnisse im Familienrecht verfügt, ist er und nicht der Zivilsenat für die Entscheidung des Kompetenzkonflikts zuständig (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 1081; OLG Rostock, FamRZ 2004, 650 ; OLG Zweibrücken, FamRZ 1987, 1275 ;… Zöller/Vollkommer, ZPO , 28. Aufl. § 36 Rdn. 4 m.w.N.).
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