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Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 16.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 16 WF 91/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6280
OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 16 WF 91/03 (https://dejure.org/2003,6280)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.09.2003 - 16 WF 91/03 (https://dejure.org/2003,6280)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. September 2003 - 16 WF 91/03 (https://dejure.org/2003,6280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagung der Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 706
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 02.03.1994 - 2 WF 32/94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren; Feststellung der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 16 WF 91/03
    Wie es schon für das Scheidungsverfahren überwiegende Rechtsprechung ist, dass dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe auch dann zu gewähren ist, wenn er der Scheidung zustimmen oder insoweit keinen Antrag stellen will (OLG Bamberg, Beschluss vom 08. Oktober 1986 - 2 UF 261/86 - 2 WF 238/86 - FamRZ 1987, 500; Beschluss vom 02. März 1994 - 2 WF 32/94 - FamRZ 1995, 370) oder jedenfalls dann, wenn der Antragsgegner ein nach der Prozessordnung vorgesehenes Ziel verfolgt oder seine Lage darin verbessern kann und will (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06. Mai 1985 - 6 WF 33/85 - FamRZ 1995, 723;… weitere Nachweise bei Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. 2003, Rn. 433), muss auch im Verfahren nach § 1666 BGB davon abgesehen werden, die Eltern nur als Antragsgegner anzusehen und nur zu prüfen, ob sie in der Lage sind, sich mit Erfolg dagegen zu wehren, dass das Familiengericht einer Anregung stattgibt, Maßnahmen nach § 1666 BGB zu ergreifen.
  • OLG Saarbrücken, 06.05.1985 - 6 WF 33/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 16 WF 91/03
    Wie es schon für das Scheidungsverfahren überwiegende Rechtsprechung ist, dass dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe auch dann zu gewähren ist, wenn er der Scheidung zustimmen oder insoweit keinen Antrag stellen will (OLG Bamberg, Beschluss vom 08. Oktober 1986 - 2 UF 261/86 - 2 WF 238/86 - FamRZ 1987, 500; Beschluss vom 02. März 1994 - 2 WF 32/94 - FamRZ 1995, 370) oder jedenfalls dann, wenn der Antragsgegner ein nach der Prozessordnung vorgesehenes Ziel verfolgt oder seine Lage darin verbessern kann und will (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06. Mai 1985 - 6 WF 33/85 - FamRZ 1995, 723;… weitere Nachweise bei Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. 2003, Rn. 433), muss auch im Verfahren nach § 1666 BGB davon abgesehen werden, die Eltern nur als Antragsgegner anzusehen und nur zu prüfen, ob sie in der Lage sind, sich mit Erfolg dagegen zu wehren, dass das Familiengericht einer Anregung stattgibt, Maßnahmen nach § 1666 BGB zu ergreifen.
  • OLG Bamberg, 08.10.1986 - 2 UF 261/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 16 WF 91/03
    Wie es schon für das Scheidungsverfahren überwiegende Rechtsprechung ist, dass dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe auch dann zu gewähren ist, wenn er der Scheidung zustimmen oder insoweit keinen Antrag stellen will (OLG Bamberg, Beschluss vom 08. Oktober 1986 - 2 UF 261/86 - 2 WF 238/86 - FamRZ 1987, 500; Beschluss vom 02. März 1994 - 2 WF 32/94 - FamRZ 1995, 370) oder jedenfalls dann, wenn der Antragsgegner ein nach der Prozessordnung vorgesehenes Ziel verfolgt oder seine Lage darin verbessern kann und will (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06. Mai 1985 - 6 WF 33/85 - FamRZ 1995, 723;… weitere Nachweise bei Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. 2003, Rn. 433), muss auch im Verfahren nach § 1666 BGB davon abgesehen werden, die Eltern nur als Antragsgegner anzusehen und nur zu prüfen, ob sie in der Lage sind, sich mit Erfolg dagegen zu wehren, dass das Familiengericht einer Anregung stattgibt, Maßnahmen nach § 1666 BGB zu ergreifen.
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 16 WF 192/06

    Verfahren über die mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung eines Kindes: …

    Ebenso wie beim Verfahren nach § 1666 BGB (hierzu: Senat, FamRZ 2004, 706), hat ein Elternteil die Möglichkeit - und durfte der Vater eine solche Möglichkeit für sich in Anspruch nehmen -, erforderliche Maßnahmen durch Zustimmung hierzu vor Gericht zu unterstützen.
  • OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 9 WF 65/20
    In Verfahren nach § 1666 BGB ist dem Elternteil, in dessen Sorgerecht eingegriffen werden soll, regelmäßig Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, unabhängig davon, ob dieser der vom Jugendamt angeregten Maßnahme zustimmt oder sich ihr widersetzt (…Johannsen/Henrich/Markwardt, a.a.O., § 114 ZPO Rn. 15; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 706).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.10.2003 - 12 WF 100/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6338
OLG Oldenburg, 16.10.2003 - 12 WF 100/03 (https://dejure.org/2003,6338)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.10.2003 - 12 WF 100/03 (https://dejure.org/2003,6338)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 12 WF 100/03 (https://dejure.org/2003,6338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Uneingeschränkte Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts zur Vertretung; Erstattung von Fahrtgeldern und Abwesenheitsgeldern; Beiordnung zu den Bedingungen eines beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3; ; BRAGO § 126

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe - uneingeschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Uneingeschränkte Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts zur Vertretung; Erstattung von Fahrtgeldern und Abwesenheitsgeldern; Beiordnung zu den Bedingungen eines beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 706
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 12.12.2001 - 11 W 2877/01

    Voraussetzungen einer sofortigen Beschwerde eines im Wege der Prozesskostenhilfe …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.10.2003 - 12 WF 100/03
    Setzt sich das Gericht indes über die gesetzlichen Beschränkungen hinweg und ordnet einen nicht beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt bei, ist eine uneingeschränkte Beiordnung für das weitere Verfahren gleichwohl beachtlich (OLG München OLGR 2002, 114; OLG Schleswig OLGR 2002, 18).
  • OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07

    Vergütung der Terminreisekosten eines im Prozesskostenhilfeverfahren …

    Da vorliegend der Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss vom 17. Januar 2006 eine das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO umsetzende Beschränkung nicht enthält, sind zugunsten des Antragstellers auch die weiteren mit Antrag vom 23. November 2006 geltend gemachten Reisekosten festzusetzen (so die h.M., u.a. KG Berlin a.a.O.; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 706 f.; OLG München …
  • OLG Oldenburg, 04.03.2004 - 3 WF 22/04

    Vergütung der Terminreisekosten des auswärtigen, nicht beim Gericht zugelassenen …

    Der Senat bleibt bei der von ihm im Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur seit jeher vertretenen Auffassung, dass die Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht zugelassenen Prozesskostenhilfe - Anwalts aus der Staatskasse zu vergüten sind, wenn der Beiordnungsbeschluss keine Beschränkung auf die Kosten eines ortsansässigen Anwalts enthält (so auch OLG Oldenburg 4 WF 337/03 vom 27.01.04; 12 WF 100/03 vom 16.10.03; OLG Frankfurt MDR 2003.177; OLG Koblenz MDR 2002, 175; OLG München FamRZ 2002, 1505; SchlHOLG Rpfleger 2001, 85;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. § 121 Rn. 62;… Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rn. 18;… Thomas/Putzo/ Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 121 Rn. 7;… Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 121 Rn. 6;… Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 121 Rn. 13a; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1385; OLG Naumburg MDR 2002, 177).
  • OLG Braunschweig, 24.02.2005 - 2 W 283/04

    Fahrtkostenvergütung eines nicht ortsansässigen beigeordneten Rechtsanwalt

    Dagegen vertreten der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 23.06.2004, - XII ZB 6104 , EBE/BGH 2004, BGHLs 701/04; ausdrücklich gegen OLG Naumburg OLGR Naumburg 2001, 486) und die überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2004 - II - 10 WF 21/04, AGS 2004, 296; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.01.2004, - 4 WF 337/03, OLGR Oldenburg 2004, 344, und Beschluss vom 16.10.2003, - 12 WF 100/03, Nds. Rechtspflege 2004, 77 = FamRZ 2004, 706; KG, Beschluss vom 29.08.2003, - 1 W 185/03, MDR 2004, 474; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.12.2002, - 15 WF 301/02, OLGR Schleswig, 2003, 353; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2001, - 14 W 525/01 , NJW-RR 2002; 420 OLG Rostock, Beschluss vom 23.11.2000, - 1 UF 98/00, FamRZ 2001, 510 sowie der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Braunschweig, Beschluss vom 19.03.2004 - 2 WF 29/04 und 2 WF 96/00) die Auffassung, dass bei uneingeschränkter Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Reisekosten zu erstatten seien.
  • OLG Nürnberg, 25.10.2007 - 7 WF 1336/07

    Vergütung des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts - Reisekosten zur …

    Da im vorliegenden Fall der Prozesskostenhilfe bewilligende Beschluss vom 15.11.2006 eine das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO beachtende Beschränkung etwa in der Weise, dass die Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt, nicht enthält, sind grundsätzlich auch die Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwaltes festzusetzen (in diesem Sinne etwa auch OLG Celle vom 20.3.2007, Az. 23 W 31/07 m. w. N. sowie OLG Oldenburg, FamRZ 2004, 706).
  • OLG Hamm, 16.03.2017 - 6 WF 26/17

    Rechtsanwaltsvergütung: Bindungswirkung der uneingeschränkten Beiordnung eines …

    Demgemäß geht die ganz überwiegende Auffassung, der auch der Senat folgt, davon aus, dass Reisekosten zu erstatten sind, wenn im Rahmen der Beiordnung eines Rechtsanwaltes eine Beschränkung fehlt (KG Berlin FamRZ 2011, 835; OLG Stuttgart NJOZ 2008, 2006; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 706;… Zöller-Geimer, ZPO, 31. Auflage 2016, § 121 Rn. 13;… Musielak-Fischer, ZPO, 13. Auflage 2016, § 121 Rn. 18 b;… Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 8. Auflage 2016, Rn. 696).
  • OLG Hamm, 24.02.2017 - 6 WF 234/15

    Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzungen für die uneingeschränkte Beiordnung eines …

    Demgemäß geht die ganz überwiegende Auffassung auch davon aus, dass Reisekosten zu erstatten sind, wenn im Rahmen der Beiordnung eines Rechtsanwaltes eine Beschränkung fehlt (KG Berlin FamRZ 2011, 835; OLG Stuttgart NJOZ 2008, 2006; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 706;… Zöller-Geimer, ZPO, 31. Auflage 2016, § 121 Rn. 13;… Musielak-Fischer, ZPO, 13. Auflage 2016, § 121 Rn. 18 b;… Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 8. Auflage 2016, Rn. 696).
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