Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.11.2003 - 10 WF 220/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 485 Abs. 1
Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Wert eines in den Zugewinnausgleich einzubeziehenden Grundstücks
Verfahrensgang
- AG Gütersloh, 24.09.2003 - 16 FH 69/03
- OLG Hamm, 21.11.2003 - 10 WF 220/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 956
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 25.10.1999 - 5 WF 354/99
Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2003 - 10 WF 220/03
Rn. 7 Schließlich kann sich die Antragsstellerin auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des 5. Senats für Familiensachen (FamRZ 2000, 1023) berufen, weil - wie sie selbst darlegt - in jenem Verfahren ein Rechtsstreit noch nicht anhängig war und sich die Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens deshalb nach § 485 Abs. 2 ZPO richtete.
- OLG Frankfurt, 30.01.2013 - 4 EntV 9/12
Entschädigung für überlange Verfahren: Feststellung der unangemessenen …
Ein solches Verfahren ist ausschließlich vorprozessual zulässig (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 510; OLG Hamm FamRZ 2004, 956;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 485 Rdnr. 6), denn seine Funktion ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, mit dem Beweisergebnis eine Grundlage für ein erfolgversprechendes Güteverfahren zu schaffen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Rostock, 10.09.2003 - 10 WF 142/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sachliche Zuständigkeit zur Klärung von Ansprüchen auf Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung; Rechtliche Qualifizierung des Anspruchs auf Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung gem.§ 1353 BGB
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; GVG § 23b Abs. 1 S. 2
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen Familiengericht und allgemeiner Abteilung des Amtsgerichts
Verfahrensgang
- AG Wismar, 18.08.2003 - 2 C 686/03
- OLG Rostock, 10.09.2003 - 10 WF 142/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 956
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 06.05.1991 - 12 U 130/88
Werkmangel durch gegen die Gefahrstoffverordnung verstoßendes Material
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Naumburg, 14.06.1999 - 3 AR 11/99
Verfahren über Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 30.10.1991 - 15 UF 385/91
Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung; Verweigerte Zustimmung; Schadensersatz; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Zweibrücken, 07.09.1987 - 2 AR 26/87
Familiensache; Erstattung; Realsplitting; Ehegatte; Steuern; Familiengericht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 25.07.1989 - 1 UF 232/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Naumburg, 15.04.1999 - 3 AR 3/99
Verfahren auf Zustimmung zur gemeinsamen Steuererklärung von Ehegatten als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Dresden, 21.04.2006 - 21 ARf 8/06
Gerichtliche Zuständigkeit für eine Forderung auf Ersatz von Anwaltskosten
Das Oberlandesgericht ist in analoger Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung berufen (OLG Rostock FamRZ 2004, 956 ). - OLG Brandenburg, 25.09.2006 - 9 AR 7/06
Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts: Verneinung einer Zuständigkeit des …
Streitigkeiten zwischen einem Prozessgericht (Zivilgericht) und einem Familiengericht werden durch den Familiensenat des Oberlandesgerichtes entschieden (OLG Rostock FamRZ 2004, 956, 957). - OLG Hamm, 11.06.2008 - 2 Sdb (FamS) Zust 12/08
Zur Rechtsnatur des Anspruchs auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung getrennt …
Er steht auch nicht in engem Sachzusammenhang mit solchen Ansprüchen (vgl. Senat FamRZ 1991, 1070; OLG Rostock FamRZ 2004, 956, 957; OLG Stuttgart FamRZ 1992, 1147; OLG München FamRZ 1983, 614;… Zöller-Philippi, a. a. O., § 606 Rz. 4).
- OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09
Zuständigkeitsbestimmung: Klage auf Nutzungsentschädigung für die alleinige …
Streitigkeiten zwischen einem Prozessgericht (Zivilgericht) und einem Familiengericht werden durch den Familiensenat des Oberlandesgerichts entschieden (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 10. April 2008, Az. 9 AR 2/08, vom 16. April 2008, Az. 9 AR 4/08, und vom 21. April 2008, Az. 9 AR 5/08; OLG Rostock, FamRZ 2004, 956). - OLG Rostock, 21.12.2006 - 10 WF 222/06
Funktionale Zuständigkeit von Familien- und Zivilabteilung des Amtsgerichts bei …
Insoweit reicht aus, dass sich die Abteilungen voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht ohne eine obergerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit werden einigen können (vgl. OLG Rostock FamRZ 2004, 956, 957; OLG Dresden NJW 1999, 797, 798 li. - OLG Brandenburg, 06.01.2009 - 9 AR 14/08
Zuständigkeitsbestimmung: Erklärung der Unzuständigkeit in einer Aktenverfügung …
Streitigkeiten zwischen der Prozessabteilung des Amtsgerichts und dem Familiengericht werden durch den Familiensenat des Oberlandesgerichts entschieden (ständige Rspr. des Senats; OLG Rostock, FamRZ 2004, 956 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".