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Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 08.07.2004 | OLG Schleswig, 01.07.2004

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.01.2003 - 6 WF 7/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9377
OLG Zweibrücken, 30.01.2003 - 6 WF 7/03 (https://dejure.org/2003,9377)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.01.2003 - 6 WF 7/03 (https://dejure.org/2003,9377)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 6 WF 7/03 (https://dejure.org/2003,9377)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 1; ; ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2; ; BRAGO § 4; ; BRAGO § 126

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines weiteren Bevollmächtigten zur Terminswahrnehmung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Beiordnung eines zusätzlichen Prozessbevollmächtigten im familiengerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1881
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 06.02.1995 - 9 WF 5/95

    Beiordnung eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2003 - 6 WF 7/03
    Die Beiordnung eines weiteren (Unter)Bevollmächtigten zu weiteren Funktionen kommt nicht in Betracht, von den in § 121 Abs. 3 ZPO vorgesehenen Ausnahmefällen abgesehen, welche vorliegend nicht gegeben sind (Brandenburgisches OLG, AnwBl 1996, 54).
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dejure.org Übersicht OLG Zweibrücken

Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.07.2004 - 21 WF 177/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18090
OLG Celle, 08.07.2004 - 21 WF 177/04 (https://dejure.org/2004,18090)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.07.2004 - 21 WF 177/04 (https://dejure.org/2004,18090)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 21 WF 177/04 (https://dejure.org/2004,18090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Recht einer prozesskostenarmen Partei zur Bestimmung des Anwalts ihrer Wahl; Beiordnung nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Mutwilliger Anwaltswechsel; Bereiterklärung des Anwalts zu einer begrenzten, die Landeskasse nicht belastenden Beiordnung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121
    Voraussetzungen eines Wechsels des beigeordneten Anwalts

  • Wolters Kluwer

    Recht einer prozesskostenarmen Partei zur Bestimmung des Anwalts ihrer Wahl; Beiordnung nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Mutwilliger Anwaltswechsel; Bereiterklärung des Anwalts zu einer begrenzten, die Landeskasse nicht belastenden Beiordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1881
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 13.01.2003 - 4 W 66/03

    Zur Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts und Beiordnung eines anderen …

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2004 - 21 WF 177/04
    Rn. 4 Diese Schranke greift nach ständiger Rechtsprechung stets dann nicht ein (Brandenburgisches OLG FamRZ 2002, 39; OLG Nürnberg MDR 2003, 712 [OLG Nürnberg 13.01.2003 - 4 W 66/03]; Landesarbeitsgericht Hamm Az. 4a T 470/02 bei JURIS), wenn der Anwaltswechsel zwar mutwillig ist, aber der neue Anwalt, der an sich Anspruch auf eine unbegrenzte Beiordnung hätte, sich ausnahmsweise ausdrücklich mit einer begrenzten, die Landeskasse nicht belastenden Beiordnung einverstanden erklärt.
  • OLG Brandenburg, 08.01.2001 - 9 WF 232/00

    Zur Aufhebung der Beiordnung und Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2004 - 21 WF 177/04
    Rn. 4 Diese Schranke greift nach ständiger Rechtsprechung stets dann nicht ein (Brandenburgisches OLG FamRZ 2002, 39; OLG Nürnberg MDR 2003, 712 [OLG Nürnberg 13.01.2003 - 4 W 66/03]; Landesarbeitsgericht Hamm Az. 4a T 470/02 bei JURIS), wenn der Anwaltswechsel zwar mutwillig ist, aber der neue Anwalt, der an sich Anspruch auf eine unbegrenzte Beiordnung hätte, sich ausnahmsweise ausdrücklich mit einer begrenzten, die Landeskasse nicht belastenden Beiordnung einverstanden erklärt.
  • OLG Saarbrücken, 02.02.2015 - 9 WF 102/14

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung eines neuen Anwalts ohne triftigen Grund …

    Rn. 8 Die Beiordnung eines neuen Anwalts kommt indes auch ohne Vorliegen eines triftigen Grundes in Betracht, wenn durch den Anwaltswechsel für die Staatskasse keine Mehrkosten entstehen, weil der neue Verfahrensbevollmächtigte auf diejenigen Gebühren verzichtet, die der zuerst beigeordnete Anwalt bereits verdient hat (vgl. OLG Naumburg, NJOZ 2013, 1768; OLG Celle, FamRZ 2004, 1881; OLG Rostock, FamRZ 2003, 1938; OVG Lüneburg, NJW 2012, 698;… Thomas/Putzo/Seiler, aaO;… Musielak/Fischer, aaO, § 121 Rn. 25 mwN).
  • VGH Bayern, 23.04.2009 - 11 B 07.30511

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Dieses Erfordernis ist dann gewahrt, wenn sich der auf Wunsch der bedürftigen Partei neu beizuordnende Rechtsanwalt damit einverstanden erklärt, dass die Vergütung des zunächst beigeordneten Bevollmächtigten auf seinen eigenen Vergütungsanspruch angerechnet wird (vgl. z.B. OLG Köln vom 23.6.2003 FamRZ 2004, 123; OLG Celle vom 8.7.2004, FamRZ 2004, 1881; OLG Hamm vom 1.10.2004 FamRZ 2005, 1263; OLG Hamm vom 26.6.2006 FamRZ 2006, 1551).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2013 - L 18 AS 108/13
    Ist einem Beteiligten im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) ein Rechtsanwalt beigeordnet, kann er die Beiordnung eines anderen Anwalts verlangen, wenn dadurch entweder der Staatskasse keine Mehrkosten entstehen oder wenn der Kläger, der die Kosten selber tragen müsste, vernünftigerweise einen anderen Anwalt beauftragen würde (vgl ua LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2008 - L 3 B 619/08 U PKH - juris; OLG Celle FamRZ 2004 1881; OLG Hamm OLGR 2004, 398; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 237; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Verlag C. H. Beck, 4. Aufl. 2005, Randnrn.
  • VGH Bayern, 05.10.2010 - 11 B 10.30246

    Beiordnung neuer Bevollmächtigter im Wege der Prozesskostenhilfe

    {ABSCHNITT:Gründe} Rn. 1 Dem am 1. Oktober 2010 eingegangenen Antrag, dem Kläger anstelle von Frau Rechtsanwältin … Frau Rechtsanwältin … beizuordnen, konnte mit der Maßgabe entsprochen werden, dass sich durch die nacheinander erfolgte Beiordnung unterschiedlicher Bevollmächtigter die Kostenbelastung der Staatskasse nicht erhöht (vgl. zu dieser Voraussetzung für die Beiordnung eines anderen als des durch den Empfänger von Prozesskostenhilfe zunächst gewählten Bevollmächtigten, sofern - wie hier - kein wichtiger Grund für die Auflösung des ursprünglichen Mandatsverhältnisses nachgewiesen wird, u.a. OLG Hamm vom 1.10.2004 FamRZ 2005, 1263; OLG Celle vom 8.7.2004 FamRZ 2004, 1881; LAG Hamm vom 12.9.2003 Az. 4 Ta 470/02 ; OVG Frankfurt a. d. Oder vom 13.3.2003 NVwZ-RR 2003, 905; OLG Köln vom 23.6.2003 FamRZ 2004, 123; BayVGH vom 14.11.2005 Az. 11 B 03.30712; vom 17.10.2006 Az. 11 B 06.30875; vom 4.6.2009 Az. 11 B 07.30511; vom 23.4.2009 Az. 11 B 07.30511; vom 18.1.2010 Az. 11 B 07.30210).
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dejure.org Übersicht OLG Celle

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.07.2004 - 12 WF 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,34791
OLG Schleswig, 01.07.2004 - 12 WF 94/04 (https://dejure.org/2004,34791)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.07.2004 - 12 WF 94/04 (https://dejure.org/2004,34791)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 12 WF 94/04 (https://dejure.org/2004,34791)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1881
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