Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 16 UF 363/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme einer außergewöhnlichen Verzögerung des Scheidungsverfahrens; Anforderungen an die Billigung einer Abtrennungsentscheidung nach Ehescheidung; Stattgabe eines Scheidungsantrags vor der Entscheidung über eine Folgesache gegen den Willen des Betroffenen
- rechtsportal.de
Annahme einer außergewöhnlichen Verzögerung des Scheidungsverfahrens; Anforderungen an die Billigung einer Abtrennungsentscheidung nach Ehescheidung; Stattgabe eines Scheidungsantrags vor der Entscheidung über eine Folgesache gegen den Willen des Betroffenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Annahme einer außergewöhnlichen Verzögerung des Scheidungsverfahrens; Anforderungen an die Billigung einer Abtrennungsentscheidung nach Ehescheidung; Stattgabe eines Scheidungsantrags vor der Entscheidung über eine Folgesache gegen den Willen des Betroffenen
Verfahrensgang
- AG Ravensburg, 01.12.2003 - 6 F 1/03
- OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 16 UF 363/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 121
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 54/85
Lösung des Scheidungsverbundes
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 16 UF 363/03
Wird einem Scheidungsantrag vor der Entscheidung über eine Folgesache gegen den Willen des Betroffenen stattgegeben, so liegt darin eine selbständige, durch Rechtsmittel rügbare Beschwer (BGH, FamRZ 1996, 1070; BGH, FamRZ 1986, 898).Vor diesem Hintergrund kann eine außergewöhnliche Verfahrensdauer nur dann angenommen werden, wenn der übliche Zeitraum um mehr als das Doppelte überschritten ist (BGH, FamRZ 1986, 898; OLG Nürnberg, FamRZ 1997, 763; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 334).
Zwar kann ein Parteiverhalten, das der prozessualen Förderungspflicht nicht entspricht, im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung berücksichtigt werden (BGH, FamRZ 1986, 898; OLG Frankfurt/M, FamRZ 1986, 921; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 458).
- OLG Oldenburg, 18.11.1991 - 12 UF 90/91
Ausschluss des Versorgungsausgleichs; Getrennte Verfahren; Zurückweisung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 16 UF 363/03
Zwar kann ein Parteiverhalten, das der prozessualen Förderungspflicht nicht entspricht, im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung berücksichtigt werden (BGH, FamRZ 1986, 898; OLG Frankfurt/M, FamRZ 1986, 921; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 458). - OLG Frankfurt, 18.03.1986 - 4 UF 248/85
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 16 UF 363/03
Zwar kann ein Parteiverhalten, das der prozessualen Förderungspflicht nicht entspricht, im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung berücksichtigt werden (BGH, FamRZ 1986, 898; OLG Frankfurt/M, FamRZ 1986, 921; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 458).
- BGH, 27.03.1996 - XII ZR 83/95
Fassung von Berufungsanträgen; Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 16 UF 363/03
Wird einem Scheidungsantrag vor der Entscheidung über eine Folgesache gegen den Willen des Betroffenen stattgegeben, so liegt darin eine selbständige, durch Rechtsmittel rügbare Beschwer (BGH, FamRZ 1996, 1070; BGH, FamRZ 1986, 898). - OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00
Verfahrensverbund, Abtrennung von Folgesachen, außergewöhnliche Verzögerung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 16 UF 363/03
Vor diesem Hintergrund kann eine außergewöhnliche Verfahrensdauer nur dann angenommen werden, wenn der übliche Zeitraum um mehr als das Doppelte überschritten ist (BGH, FamRZ 1986, 898; OLG Nürnberg, FamRZ 1997, 763; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 334). - OLG Köln, 16.07.1997 - 26 UF 31/97
Zulässigkeit der Vorabscheidung, Scheidung, Folgesache, Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 16 UF 363/03
Danach ist Sinn und Zweck des Verbundes die Vermeidung der Rechtslage, die dadurch eintreten kann, dass eine Streitpartei ihren Status als Ehegatte durch die Rechtskraft des Scheidungsurteils verliert, ohne dass eine Regelung der Folgen getroffen ist (OLG Köln, FamRZ 1998, 301). - OLG Nürnberg, 16.09.1996 - 10 UF 1814/96
Kostenentscheidung im Scheidungsverfahren nach Tod eines Ehegatten
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 16 UF 363/03
Vor diesem Hintergrund kann eine außergewöhnliche Verfahrensdauer nur dann angenommen werden, wenn der übliche Zeitraum um mehr als das Doppelte überschritten ist (BGH, FamRZ 1986, 898; OLG Nürnberg, FamRZ 1997, 763; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 334).
- OLG Naumburg, 22.12.2008 - 4 UF 62/08
Einbeziehung einer Lebensversicherung auf Rentenbasis in den Versorgungsausgleich
Mangels Anfechtung und Anfechtbarkeit des Scheidungsausspruchs durch die Beschwerdeführerin als Versorgungsträger kommt eine weitergehende Aufhebung des kompletten Urteils nicht in Betracht, obschon an sich ein unzulässiges Teilurteil vorliegt (s. dazu OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 121, sowie Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., 2005, § 628 Rdnr. 7a), das unter Außerachtlassung der diesbezüglichen Anforderungen, normiert in § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO und § 628 Satz 1 ZPO in Verb. mit § 2 VAÜG, den sonst zwingend zu wahrenden Entscheidungsverbund zwischen Scheidungsausspruch und Regelung des Versorgungsausgleichs nach den §§ 623 Abs. 1 Satz 3, 629 Abs. 1 ZPO aufgehoben hat. - OLG München, 10.07.2007 - 4 UF 481/06 Das Endurteil des Amtsgerichts Landsberg am Lech vom 6.11.2006 ist aufzuheben und an dieses Gericht zurückzuverweisen ( §§ 538 II Nr. 7, 562, 563 I ZPO ; BGH, FamRZ 1979, 690 [BGH 30.05.1979 - IV ZR 160/78] ; FamRZ 1986, 898 m.w.N.; OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 121 ; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 1497 ).
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