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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8876
BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03 (https://dejure.org/2005,8876)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03 (https://dejure.org/2005,8876)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 1 BvR 2151/03 (https://dejure.org/2005,8876)
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    Antrag auf Regelung des Umgangsrechts des nichtsorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind; Voraussetzungen für eine Einschränkung oder einen Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 61
  • FamRZ 2005, 1815
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03
    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalles der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

  • OLG Celle, 08.09.2003 - 21 UF 121/03
    Auszug aus BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 8. September 2003 - 21 UF 121/03 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Elze vom 24. Juni 2003 - 8 F 4/02 UG - .

    Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Celle vom 8. September 2003 - 21 UF 121/03 - und des Amtsgerichts Elze vom 24. Juni 2003 - 8 F 4/02 UG - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes; sie werden aufgehoben.

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03
    Die Beschlüsse stehen dementsprechend nicht mit dem Grundgedanken der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein, dass in den Fällen, in denen sich die Eltern nicht über die Ausübung des Umgangsrechts einigen können, die Gerichte eine "Entscheidung" zu treffen haben, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes berücksichtigt (vgl. BGH, FamRZ 1994, 158 ff.).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03
    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des …

    Rn. 35 Eine bloße Zurückweisung des Umgangsrechtsantrags eines Elternteils lässt sich nicht mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbaren (BVerfG FamRZ 2006, 1005, 1006; 2005, 1815, 1816).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch …

    Rn. 41 (dd) Der Zulässigkeit des unbefristeten Umgangsausschlusses stehen hier auch nicht die vom Beschwerdeführer angeführten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGK 6, 61 ; 6, 153 ) entgegen.
  • BVerfG, 28.08.2025 - 1 BvR 810/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden von Elternteilen gegen die Versagung von …

    Entscheidungen der Fachgerichte, trotz entsprechenden Begehrens keine Umgangsregelung zu treffen, können allerdings in der Wirkung einem Umgangsausschluss gleichkommen (vgl. BVerfGK 6, 61 ; 6, 153 ).

    Selbst wenn die im Fachrecht wohl nicht unmittelbar angelegte Möglichkeit, trotz eines darauf gerichteten Begehrens eines an sich umgangsberechtigten Elternteils das Verfahren ohne eine Umgangsregelung zu beenden, nicht an sich bereits mit dem Elterngrundrecht dieses Elternteils unvereinbar wäre (vgl. aber BVerfGK 6, 61 ; 6, 153 ), bestehen vorliegend verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts.

    Trifft das angerufene Familiengericht eine Entscheidung, indem es etwa den Umgang näher regelt, einschränkt oder bei Vorliegen der fachrechtlichen Voraussetzungen (§ 1684 Abs. 4 Sätze 1 und 2 BGB) ausschließt, handelt es sich um eine Entscheidung, die die Grundrechte der verschiedenen Betroffenen miteinander in einen Ausgleich zu bringen vermag (vgl. BVerfGK 6, 61 ; 6, 153 ).

    Rn. 52 Unabhängig davon muss sich die von dem Oberlandesgericht seinem Beschluss zugrunde gelegte Rechtsansicht daran messen lassen, ob die Ablehnung, eine von einem Elternteil erstrebte Umgangsregelung zu treffen, den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine die betroffenen Grundrechtspositionen berücksichtigende Entscheidung (vgl. BVerfGK 6, 61 ; 6, 153 ) entspricht.

    In den Wirkungen kommt dies einem - mittlerweile langjährigen - Umgangsausschluss gleich (vgl. zur Vergleichbarkeit der Wirkungen BVerfGK 6, 61 ; 6, 153 ).

  • BVerfG, 28.08.2025 - 1 BvR 316/24

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden von Elternteilen gegen die Versagung von …

    Der Umstand, dass der Verzicht darauf, eine von einem Elternteil begehrte Umgangsregelung in seinen Wirkungen einem Umgangsausschluss (vgl. § 1684 Abs. 4 Sätze 1 und 2 BGB) gleichkommen kann (vgl. BVerfGK 6, 61 ; 6, 153 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2025 - 1 BvR 810/25 -, Rn. 47) führte vorliegend nicht zu einer Intensivierung der verfassungsgerichtlichen Prüfung.

    Rn. 42 (1) Bei einem Streit der Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts haben die Fachgerichte von Verfassungs wegen eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ; BVerfGK 6, 61 ; 6, 153 ).

    Denn die Ablehnung der Regelung des Umgangs kann einem Umgangsausschluss gleichkommen und daher in das Elternrecht des betroffenen Elternteils unangemessen eingreifen, ohne dass das Familiengericht die hierfür notwendigen fachrechtlichen Voraussetzungen einer Kindeswohlgefährdung geprüft hätte (vgl. BVerfGK 6, 61 ; 6, 153 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2025 - 1 BvR 810/25 -, Rn. 54 f.).

    Rn. 44 Mit der angegriffenen Entscheidung, den Umgang im Hinblick auf die Wünsche des betroffenen, zum Entscheidungszeitpunkt 15-jährigen Sohnes nicht zu regeln, genügt das Oberlandesgericht dem Gebot, auch das Wohl des Kindes und seine Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. dazu BVerfGK 6, 61 ; 6, 153 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 11.10.2013 - 6 UF 128/13

    Umgangsverfahren: Anforderungen an die Konkretisierung einer Umgangsregelung; …

    Rn. 10 Bei der richterlichen Ausgestaltung des Umgangs nach § 1684 Abs. 3 S. 1 BGB ist der Umgang entweder konkret, vollständig und auch (…so ausdrücklich BVerfG FamRZ 2009, 1472, juris Rz. 38 a.E.) vollstreckbar nach Art, Ort und Zeit des Umgangs zu regeln oder - soweit es das Kindeswohl erfordert - konkret einzuschränken oder auszuschließen (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1005; 2005, 1815; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschlüsse vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 -, FamRZ 2010, 2085, und vom 12. März 2010 - 6 UF 128/09 -, FamRZ 2010, 1922).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2025 - 6 UF 79/25

    Kindeswohlgefährdung als Voraussetzung für unbefristete begleitete Umgänge

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet es aber, einen Ausschluss oder die Beschränkung des Umgangsrechts in der Regel zeitlich zu begrenzen (BVerfG, FamRZ 2005, 1815).

    Das Umgangsrecht der Eltern steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03 -, juris).

  • AG Flensburg, 14.01.2022 - 90 F 81/20

    Kindschaftssache: Voraussetzungen für einen Umgangsausschluss; Umgangsverfahren …

    Der hier familiengerichtlich im Rahmen der Endentscheidung über den Umgang gewählten Tenorierung steht dabei insbesondere die Rechtsprechung des BVerfG (Stattgebende Kammerbeschlüsse v. 14.07.2005, 1 BvR 2151/03 - juris Rnrn. 8-10 = FamRZ 2005, 1815 und v. 30.08.2005, 1 BvR 776/05 - juris Rn. 10 = FamRZ 2006, 1005) nicht entgegen.

    (3) Schließlich sprechen auch folgende Erwägungen dafür, vorliegend eine Ausnahme zu machen von der konkreten Regelungs-Verpflichtung der Familiengerichte, welche BVerfG und BGH grundsätzlich annehmen (BVerfG vom 14.07.2005, 1 BvR 2151/03 - juris Rnrn. 8-10 = FamRZ 2005, 1815;… BGH v. 27.10.1993, XII ZB 88/92 - juris Rn. 15 m.w.N. = FamRZ 1994, 158) und es ? wie geschehen ? beim feststellenden Ausspruch zu belassen, dass eine gerichtliche Umgangsregelung nicht veranlasst ist.

  • OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09

    Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes …

    Rn. 23 Denn jede gerichtliche Entscheidung über die Umgangsbefugnis muss grundsätzlich eine konkrete, einheitliche Regelung treffen (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1005; 2005, 1815; BGH FamRZ 1994, 158), weswegen die Entscheidung über die Gewährung eines Umgangsrechts zum einen von dessen konkreter Ausgestaltung nicht getrennt werden kann (OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1092) und der Umgang - zum anderen - vom Gericht nach Tagen, Uhrzeit und Ort, Häufigkeit, Abholung und gegebenenfalls weiterer konkreter Modalitäten präzise und in vollstreckungsfähiger Weise zu regeln ist.
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2010 - 6 UF 128/09

    Umgangsrecht: Voraussetzungen einer Teilentscheidung über den begleitenden Umgang

    Denn jede gerichtliche Entscheidung über die Umgangsbefugnis muss grundsätzlich eine konkrete, einheitliche Regelung treffen (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1005; 2005, 1815; BGH FamRZ 1994, 158), weswegen die Entscheidung über die Gewährung eines Umgangsrechts zum einen von dessen konkreter Ausgestaltung nicht getrennt werden kann (…vgl. Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1092), zum anderen die vom Familiengericht zu treffende Umgangsregelung auch vollzugsfähig sein und gegebenenfalls vollstreckt werden können muss.
  • AG Flensburg, 12.02.2024 - 90 F 113/22

    Herausgabeverlangen der Kindeseltern bezüglich des in Pflegefamilie lebenden …

    Rn. 62 Das Familiengericht darf sich demgegenüber in dem von Amts wegen auf entsprechende Anregung (§ 24 Abs. 1 FamFG) hin eingeleiteten Amtsverfahren in der Regel nicht auf eine schlichte Zurückweisung eines (in der Praxis noch regelmäßig unpräzise als "Antrag" bezeichneten) Umgangsregelungs-/~ausschlussbegehrens beschränken, den Umgang sonst gänzlich ungeregelt lassen oder diesen nur in seinen wesentlichen Zügen, aber nicht hinreichend bestimmt und damit nicht vollstreckungsfähig anordnen (vgl. BVerfG v. 14.07.2005, 1 BvR 2151/03 - juris Rnrn.

    10 = FamRZ 2005, 1815;… BVerfG v. 30.08.2005, 1 BvR 776/05 - juris Rn. 10 = FamRZ 2006, 1005;… BGH v. 13.04.2016, XII ZB 238/15 - juris Rn. 17 = FamRZ 2016, 1058;… BGH v. 27.10.1993, XII ZB 88/92 - juris Rn. 15 m.w.N. = FamRZ 1994, 158;… OLG Schleswig v. 28.08.2017, 8 UF 131/17 - juris Rn. 15 = NJW 2018, 559).

  • OLG Jena, 02.04.2025 - 1 UF 16/25

    Zulässigkeit reiner Ablehnung von Umgangsregelung durch Familiengericht

  • OLG Hamm, 07.04.2015 - 3 UF 241/13

    Befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seiner minderjährigen Tochter …

  • OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 5 UF 167/13

    Notwendiger Inhalt von Entscheidung über Umgangsrecht nach § 1684 BGB

  • OLG Hamburg, 12.03.2008 - 10 UF 57/07

    Ausschluss des gesetzlichen Umgangsrechts eines Vaters mit seiner Tochter bis zu …

  • OLG Saarbrücken, 12.02.2026 - 6 UF 163/25

    Unvollständige Bestellung von Umgangspfleger

  • OLG Frankfurt, 22.08.2023 - 6 UF 119/23

    Unzulässige Teilentscheidung bezüglich Umgangsregelung

  • OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 13 UF 90/21

    Voraussetzungen des Absehens von einer gerichtlichen Umgangsregelung

  • OLG Frankfurt, 08.07.2015 - 5 UF 135/15

    Kein Absehen von familiengerichtlicher Umgangsregelung

  • OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 9 UF 97/22

    Zum besonderen verfassungsrechtlichen Schutz des Umgangsrechts

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2023 - 20 UF 25/23

    Aufhebung und Zurückverweisung eines familiengerichtlichen Verfahrens bei …

  • OLG Koblenz, 23.02.2022 - 7 UF 16/22

    Umgangsrecht des Kindesvaters mit seinem leiblichen Kind; Vorübergehender …

  • OLG Brandenburg, 20.03.2020 - 9 UF 27/20
  • OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 UF 97/22

    Beschwerde gegen den Beschluss in einer Umgangssache; Bloße Zurückweisung eines …

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