Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.06.2004 - 9 UF 153/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- AG Detmold, 19.04.2002 - 16 F 186/01
- OLG Hamm, 18.06.2004 - 9 UF 153/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 291
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 14.11.2002 - 14 UF 117/02
Anfechtung einer Vaterschaft nach belgischem Recht
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2004 - 9 UF 153/02
Das nach Art. 20 EGBGB n.F. als Anfechtungsstatut berufene Abstammungsstatut ergibt sich aus Art. 19 EGBGB n.F. (vgl. Linke FamRZ 2004, 899 Anm.; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 1722; Staudinger/Henrich, Art. 20 Rz.3). - BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99
Beurteilung des Familiennamens und des Vaterschaftsanerkenntnisses eines …
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2004 - 9 UF 153/02
Art. 224 § 1 Abs. 1 EGBGB betrifft ausschließlich Sachverhalte, die vor dem Stichtag abgeschlossen waren, bei denen es also um die Beurteilung einer bestehenden Vaterschaft geht, die sich aus einer gesetzlichen Vermutung oder einer Anerkennung ergeben kann (vgl. BayObLG StAZ 2000, 45; Staudinger/Rauscher, Neubearb. - OLG Hamm, 13.05.2003 - 13 UF 367/02
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2004 - 9 UF 153/02
Dazu gehören nach offensichtlicher gesetzgeberischer Intention auch die Artt. 19 und 20 EGBGB (OLG Stuttgart FamRZ 1999, 610; OLG Köln FamRZ 2003, 1858; Staudinger/ Henrich, Neubearb. - OLG Stuttgart, 24.11.1998 - 16 WF 477/98
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2004 - 9 UF 153/02
Dazu gehören nach offensichtlicher gesetzgeberischer Intention auch die Artt. 19 und 20 EGBGB (OLG Stuttgart FamRZ 1999, 610; OLG Köln FamRZ 2003, 1858; Staudinger/ Henrich, Neubearb. - OLG Nürnberg, 20.03.2002 - 11 UF 4370/01
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2004 - 9 UF 153/02
Das nach Art. 20 EGBGB n.F. als Anfechtungsstatut berufene Abstammungsstatut ergibt sich aus Art. 19 EGBGB n.F. (vgl. Linke FamRZ 2004, 899 Anm.; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 1722; Staudinger/Henrich, Art. 20 Rz.3).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 S 47.18
Nachzug zum minderjährigen Kind
Soweit in der Rechtsprechung (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2004 - 9 UF 153/02 - juris Rn. 28 f.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 13 U 69/98 - juris Rn. 25) ein Statuswechsel ausgeschlossen wird, um Nachteile für das Kind abzuwenden, geht der Antragsteller nicht genügend auf die Argumentation des Verwaltungsgerichts ein, es sei deutsches Familienrecht anzuwenden, weil es am schnellsten der Tochter des Antragstellers zu einer Mutter - hier der leiblichen Mutter - verhelfe, auf die die Tochter zugreifen könne. - OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 18 UF 59/16
Voraussetzungen einer Vaterschaftsanfechtung nach ukrainischem Recht
Maßgeblich ist grundsätzlich der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes zum Zeitpunkt der Anfechtung (vgl. OLG Hamm vom 18.06.2004 - 9 UF 153/02, FamRZ 2005, 291, juris Rn. 18), im gerichtlichen Abstammungsverfahren der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (…Staudinger/Henrich, a.a.O., Art. 19 Rn. 14;… MünchKomm/Helms, a.a.O., Art. 19 Rn. 26). - OLG Saarbrücken, 29.08.2003 - 6 UF 11/03
Aufenthaltsbestimmungsrecht einer in der US-Armee tätigen, in Deutschland …
Diese erfordert, dass der betreuende Elternteil die Umgangskontakte zum anderen Elternteil zu fördern hat, weil der Kontakt eines Kindes zu jedem Elternteil für die allgemeine Entwicklung des Kindes von größter Bedeutung ist, weswegen es im Regelfall in dessen Interesse liegt, diesen Kontakt so umfassend wie möglich zu gewährleisten (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Januar 2003 - 9 UF 153/02, m. w. N.;… vgl. auch Palandt/Diederichsen, a. a. O., § 1671, Rz. 21).
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Rechtsprechung
| AG Duisburg-Hamborn, 20.04.2004 - 21 F 101/04 |
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Vaterschaftsanfechtung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1600 b Abs. 3 BGB
Vaterschaftsanfechtung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 291
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