Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.04.2004 - 11 WF 62/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 1613 Abs. 3
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch der Mutter gegen Vater auf Zahlung der Kosten für eine Klassenfahrt der Tochter; Rechtmäßigkeit der Einordnung von Kosten für eine Klassenfahrt als Sonderbedarf; Folgen der Unmöglichkeit einer Rücklagenbildung aus den Unterhaltszahlungen
Verfahrensgang
- AG Hamm, 04.02.0200 - 3 F 243/03
- AG Hamm, 04.02.2004 - 3 F 243/03
- OLG Hamm, 05.04.2004 - 11 WF 62/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1446
- FamRZ 2005, 302 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82
Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des …
Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2004 - 11 WF 62/04
Unregelmäßig im Sinne von § 1613 Abs. 2 BGB ist ein Bedarf, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen ist und deshalb auch bei vorausschauender Bedarfsplanung nicht durch Bildung von Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt gedeckt werden kann (BGH FamRZ 84, S. 470). - OLG Hamm, 12.01.1993 - 2 WF 381/92
Sonderbedarf; Klassenfahrt; Kosten für eine Brille mit Etui; Anrechung der …
Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2004 - 11 WF 62/04
Vielmehr ist zusätzlich zu prüfen, ob aus dem verfügbaren Einkommen überhaupt Rücklagen für den fraglichen Zweck zu bilden gewesen wären oder vorausschauend gebildet werden können (OLG Hamm, FamRZ 93, S. 996;… OLG Bremen, FamRB 2003, S. 74; Senat, OLG Report 2004, 9). - OLG Bremen, 30.10.2002 - 4 WF 100/02
Unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf für Konfirmation, Klassenfahrten und …
Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2004 - 11 WF 62/04
Vielmehr ist zusätzlich zu prüfen, ob aus dem verfügbaren Einkommen überhaupt Rücklagen für den fraglichen Zweck zu bilden gewesen wären oder vorausschauend gebildet werden können (…OLG Hamm, FamRZ 93, S. 996; OLG Bremen, FamRB 2003, S. 74; Senat, OLG Report 2004, 9).
- AG Velbert, 27.09.2005 - 4 F 132/04 Dem steht die Vorhersehbarkeit der Kosten ein gutes halbes Jahr zuvor jedenfalls dann nicht entgegen, wenn - wie vorliegend - der Kläger sehenden Auges gleichwohl erkennen musste, dass eine Rücklagenbildung aus den laufenden Unterhaltszahlungen nicht möglich ist (s. OLG I2, Beschluss vom 05.04.2004, 11 WF 62/04, FamRZ 2005, S. 302).
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Rechtsprechung
| AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 31.03.2004 - 52 XVI 3/2002 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausspruch auf gemeinschaftliche Annahme eines Kindes; Beurteilung der Voraussetzung des Wohl des Kindes; Entbehrlichkeit der Einwilligung des Kindesvaters; Grundrechtsverletzungen beim Kindesvater durch seine Nichtbeteiligung; Schranken des Elterngrundrechts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 302
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
Adoption II
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 31.03.2004 - 52 XVI 3/02
Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 7. März 1995 (NJW 1995, 2155-2159) nichts dergleichen entschieden. - LG Stuttgart, 03.03.1992 - 2 T 146/92
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 31.03.2004 - 52 XVI 3/02
Zwangsmittel kommen dafür nicht in Betracht (LG Stuttgart, NJW 1992, 2897 [LG Stuttgart 03.03.1992 - 2 T 146/92] ).
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