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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 07.04.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2004 - 4 WF 164/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10917
OLG Hamm, 20.09.2004 - 4 WF 164/04 (https://dejure.org/2004,10917)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2004 - 4 WF 164/04 (https://dejure.org/2004,10917)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2004 - 4 WF 164/04 (https://dejure.org/2004,10917)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BerHG § 2 Abs. 2 Nr. 1
    Vergütung für mehrere Beratungsgegenstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 532
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG München, 26.09.2011 - 11 W 1719/11

    Vergütungsanspruch des Beratungshilfeanwalts: Beratungshilfebewilligung in …

    Rn. 10 Die abweichenden Auffassungen anderer Oberlandesgerichte, die für Scheidung nebst Folgesachen (OLG Düsseldorf AnwBl. 1986, 162; FamRZ 2009, 1244; OLG Braunschweig AnwBl. 1984, 514; OLG Hamm AGS 2005, 30 und OLG Köln FamRZ 2009, 1345; KG RVGreport 10, 141) aber auch bei Scheidung/Folgesachen/Trennung und selbst unter verschiedenen Trennungsgegenständen jeweils gebührenrechtlich eigene Angelegenheiten annehmen (OLG Stuttgart vom 4.10.2006 8 W 360/06; OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 713; OLG Frankfurt AGS 09, 593; ders. RVGreport 2010, 143; OLG Hamm FamRZ 05, 532; OLG Dresden RVGreport, 2011, 219; OLG Nürnberg vom 29.03.2011 11 WF 1590/10 und OLG Bamberg vom 28.12.2010 8 W 97/10) wurde vom Senat vor diesem Hintergrund abgelehnt, da der innere Zusammenhang der jeweiligen Beratungsgegenstände durch diese Aufspaltung in verschiedene Angelegenheiten nicht hinreichend berücksichtigt würde (Senat 11 W 2318/08).
  • OLG Hamm, 11.03.2011 - 25 W 499/10

    Begriff der Angelegenheit im Sinne von § 2 Abs. 2 BerHiG

    Rn. 12 Die andere Meinung betont die Selbstständigkeit und Verschiedenartigkeit der einzelnen Familiensachen und geht deshalb von verschiedenen Angelegenheiten aus, wobei innerhalb dieser Auffassung weiterhin differenziert wird teils nach Sachgruppen der Beratung (Ehegatten und Kindesunterhalt als eine Angelegenheit sowie Umgangsrecht als eine weitere, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2004, Az: 4 WF 164/04), teils danach unterschieden wird, ob die Beratung Regelungen für die Zeit vor Rechtskraft der Scheidung betrifft oder solche danach.
  • OLG Hamm, 18.11.2010 - 25 W 499/10

    Begriff der Angelegenheit i.S. von §§ 16 , 44 RVG

    Rn. 12 Die andere Meinung betont die Selbstständigkeit und Verschiedenartigkeit der einzelnen Familiensachen und geht deshalb von verschiedenen Angelegenheiten aus, wobei innerhalb dieser Auffassung weiterhin differenziert wird teils nach Sachgruppen der Beratung (Ehegatten und Kindesunterhalt als eine Angelegenheit sowie Umgangsrecht als eine weitere, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2004, Az: 4 WF 164/04), teils danach unterschieden wird, ob die Beratung Regelungen für die Zeit vor Rechtskraft der Scheidung betrifft oder solche danach.
  • LG Gießen, 10.07.2009 - 7 T 101/09

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren i.R.d. Beratungshilfe in einem …

    Die andere Meinung betont die Selbstständigkeit und Verschiedenartigkeit der einzelnen Familiensachen und geht deshalb von verschiedenen Angelegenheiten aus, wobei innerhalb dieser Auffassung weiterhin differenziert wird teils nach Sachgruppen der Beratung (Ehegatten und Kindesunterhalt als eine Angelegenheit sowie Umgangsrecht als eine weitere, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2004, Az: 4 WF 164/04 ) teils danach unterschieden wird, ob die Beratung Regelungen für die Zeit vor Rechtskraft der Scheidung betrifft oder solche danach.
  • AG Bad Schwalbach, 28.10.2008 - 4 UR II 309/08

    Beratungshilfe in Familiensachen: Umgangsrecht, Auskunft und Hausrat als …

    Rn. 7 Nach einer Auffassung (OLG Hamm FamRZ 2005, 532; OLG Düsseldorf AnwBl. 1986, 162, 163; OLG Braunschweig JurBüro 1095, 250; LG Düsseldorf FamRZ 2007, 1113; LG Neuruppin FamRZ 2004, 41; AG Brandenburg FamRZ 2006, 638; - jeweils zitiert nach juris - im Ergebnis ebenso: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe § 16 Rn 25) ist von verschiedenen Lebenssachverhalten auszugehen, da etwaige Ansprüche während der Trennung auch regelmäßig in unterschiedlichen Verfahren geltend gemachten werden und sich völlig auseinanderentwickeln können.
  • OLG Hamm, 19.04.2011 - 25 W 59/11

    Gewährung einer Vergütung für die Tätigkeit i.R.d. Beratungshilfe für den …

    Rn. 8 Die anderen Meinung betont die Selbstständigkeit und Verschiedenartigkeit der einzelnen Familiensachen und geht deshalb von verschiedenen Angelegenheiten aus, wobei innerhalb dieser Auffassung weiterhin differenziert wird teils nach Sachgruppen der Beratung (Ehegatten- und Kindesunterhalt als eine Angelegenheit sowie Umgangsrecht als eine weitere, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2004, Akz.: 4 WF 164/04), teils danach, ob die Beratung Regelungen für die Zeit vor Rechtskraft der Scheidung betrifft oder solche danach.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8071
OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04 (https://dejure.org/2004,8071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.04.2004 - 11 WF 60/04 (https://dejure.org/2004,8071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. April 2004 - 11 WF 60/04 (https://dejure.org/2004,8071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 620

  • rechtsportal.de

    ZPO § 620
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 620 ZPO wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung; Ausschluss des Umgangsrechts; Rechtsmittel gegen eine an sich unanfechtbare Entscheidung; Auslegung des § 620 ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 532
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04
    Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ist in Ausnahmefällen ein Rechtsmittel auch gegen eine an sich unanfechtbare Entscheidung gegeben, wenn diese wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit grob fehlerhaft ist, der angefochtene Beschluß "auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte" (BGH v. 8.10.1992 - VII ZB 3/92, MDR 1993, 80 = NJW 1993, 135, vgl. auch Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 567 Rz. 18, je m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02

    Anordnung; Beschwerde; Umgangsrecht; elterliche Sorge; …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04
    Angesichts der in § 620 Ziffern 1 und 2. vorgenommenen Differenzierung zwischen Sorge- und Umgangsrecht sind danach Entscheidungen zu letzterem - soweit durch einstweilige Anordnung ergangen - grundsätzlich nicht nach § 620 c S. 1 ZPO beschwerdefähig (…Zöller-Philippi, ZPO, 23. Auf. § 620 c Rz. 4 unter Hinweis auf OLG Saarbrücken, FamRZ 1986, 182; OLG Hamburg, FamRZ 1987, 497; OLG Dresden, MDR 2003, 633).
  • OLG Stuttgart, 14.09.1999 - 15 WF 347/99

    Für eine einstweilige Anordnung gemäß § 644 Zivilprozessordnung (ZPO) notwendiges …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnungen setzt ein bestehendes Regelungsbedürfnis voraus, das nur dann und nur insoweit bejaht werden kann, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht mehr genügend wahren würde {Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 19 Rz. 30; Zöller-Philippi, aaO. § 620 Rz. 5; OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 180; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 72 ff, 73).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.2001 - 6 WF 62/01

    Eingreifen des Familiengerichts bei elterlicher Sorge wegen Verhinderung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnungen setzt ein bestehendes Regelungsbedürfnis voraus, das nur dann und nur insoweit bejaht werden kann, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht mehr genügend wahren würde {Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 19 Rz. 30; Zöller-Philippi, aaO. § 620 Rz. 5; OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 180; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 72 ff, 73).
  • OLG Hamburg, 02.02.1987 - 12 WF 7/87
    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04
    Angesichts der in § 620 Ziffern 1 und 2. vorgenommenen Differenzierung zwischen Sorge- und Umgangsrecht sind danach Entscheidungen zu letzterem - soweit durch einstweilige Anordnung ergangen - grundsätzlich nicht nach § 620 c S. 1 ZPO beschwerdefähig (…Zöller-Philippi, ZPO, 23. Auf. § 620 c Rz. 4 unter Hinweis auf OLG Saarbrücken, FamRZ 1986, 182; OLG Hamburg, FamRZ 1987, 497; OLG Dresden, MDR 2003, 633).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.1985 - 6 WF 176/85

    Regelung des Umgangsrechts; Mündliche Verhandlung; Einstweilige Anordnung; …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04
    Angesichts der in § 620 Ziffern 1 und 2. vorgenommenen Differenzierung zwischen Sorge- und Umgangsrecht sind danach Entscheidungen zu letzterem - soweit durch einstweilige Anordnung ergangen - grundsätzlich nicht nach § 620 c S. 1 ZPO beschwerdefähig (Zöller-Philippi, ZPO, 23. Auf. § 620 c Rz. 4 unter Hinweis auf OLG Saarbrücken, FamRZ 1986, 182; OLG Hamburg, FamRZ 1987, 497; OLG Dresden, MDR 2003, 633).
  • OLG Jena, 14.05.2021 - 1 UF 136/21

    Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von …

    Ebenso verhält es sich bei den Entscheidungen des OLG Hamm (Beschluss vom 7.4.2004, 11 WF 60/04, der ein Umgangsverfahren betraf, und Beschluss vom 16.7.2007, 4 UF 9/07, in dem es um die Aufhebung einer Verfahrensbeistandsbestellung ging).
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