Rechtsprechung
| LG Marburg, 08.10.2004 - 3 T 210/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1903 Abs. 1; FGG § 69f
Voraussetzungen eines Einwilligungsvorbehalts für Vermögensverfügungen des Betreuten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
Verfahrensgang
- AG Biedenkopf, 03.06.2004 - 63 XVII 13/03
- LG Marburg, 08.10.2004 - 3 T 210/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 549
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des …
Auszug aus LG Marburg, 08.10.2004 - 3 T 210/04
Die Gefahr geringfügiger Vermögensschäden reicht alleine nicht aus (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.02.1997, FamRZ 1997, 902 ; Beschluss vom 01.10.1997, FamRZ 1997, 454). - OLG Köln, 04.06.1996 - 22 U 220/95
Voraussetzungen der Pflichtteilsentziehung
Auszug aus LG Marburg, 08.10.2004 - 3 T 210/04
Die Gefahr geringfügiger Vermögensschäden reicht alleine nicht aus (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.02.1997, FamRZ 1997, 902 ; Beschluss vom 01.10.1997, FamRZ 1997, 454).
- OLG Köln, 26.08.2020 - 10 UF 114/19
Beschwerde gegen einen Ausspruch zum Zugewinn; Bewertung einer Immobilie im …
Bei der Bewertung der Immobilie im Zugewinn ist nämlich der Grundstückswert als Aktivposten und die noch offene Darlehensvaluta als Passivposten auszuweisen (…BGH, Urt. v. 06.11.2019 - XII ZB 311/18, FamRZ 2020, 231), wobei lediglich die Restschuld, nicht aber die - im späteren Verlauf hierauf noch zu zahlenden - Zinsen abzugsfähig sind (OLG München, Beschl. v. 22.06.2004 - 16 UF 887/04, FamRZ 2005, 549; Gerhardt/Schulz, FamRZ 2005, 317 (319)), da die erst in der Zukunft fällig werdenden Zinsen nicht im Endvermögen bilanziert werden (…Müko-Koch, 8. Aufl. (2019), § 1375, Rn. 42). - OLG Köln, 23.06.2020 - 10 UF 114/19
Anspruch auf Zugewinn Berechnung von Anfangsvermögen und Endvermögen
Bei der Bewertung der Immobilie im Zugewinn ist nämlich der Grundstückswert als Aktivposten und die noch offene Darlehensvaluta als Passivposten auszuweisen (…BGH, Urt. v. 06.11.2019 - XII ZB 311/18, FamRZ 2020, 231), wobei lediglich die Restschuld, nicht aber die - im späteren Verlauf hierauf noch zu zahlenden - Zinsen abzugsfähig sind (OLG München, Beschl. v. 22.06.2004 - 16 UF 887/04, FamRZ 2005, 549; Gerhardt/Schulz, FamRZ 2005, 317 (319)), da die erst in der Zukunft fällig werdenden Zinsen nicht im Endvermögen bilanziert werden (…Müko-Koch, 8. Aufl. (2019), § 1375, Rn. 42).
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