Rechtsprechung
| OLG Celle, 18.06.2004 - 18 UF 39/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1603
Anrechnung fiktiven Einkommens bei Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 648
Wird zitiert von ...
- AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04
Streit um die Abänderung eines auf die Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten …
So soll etwa bei tatsächlicher Arbeitslosigkeit dem Unterhaltsschuldner ein fiktives Einkommen immer nur dann angerechnet werden können, wenn positiv festzustellen sei, dass bei ausreichenden Bemühungen der Unterhaltsverpflichtete eine Stelle hätte finden können, mit der er ein Einkommen hätte erzielen können, mit dem ihm auch nur teilweise die Zahlung von Unterhalt möglich wäre (KG FamRZ 2003, 1208; vgl. zuletzt OLG Celle FamRZ 2005, 648 [OLG Celle 18.06.2004 - 18 UF 39/04] ).
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