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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.06.2004 - 2 UF 60/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10530
OLG Hamm, 15.06.2004 - 2 UF 60/03 (https://dejure.org/2004,10530)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.06.2004 - 2 UF 60/03 (https://dejure.org/2004,10530)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 2 UF 60/03 (https://dejure.org/2004,10530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stufenklage wegen Auskunfterteilung und Zahlung von Ehegattenunterhalt ; Feststellung des Unterhaltsbedarfs; Ermittlung des konkreten Bedarfs bei außergewöhnlich guten wirtschaftlichen Lebensverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1578; ZPO § 287
    Bedarfsberechnung bei hohem Einkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 719 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 25.11.1991 - 10 UF 105/91

    Unterhalt; Lebensstandard; Aufrechterhaltung; Aufwendungen; …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2004 - 2 UF 60/03
    Sind Verhältnisse gegeben, die eine nicht unerhebliche Vermögensbildung zulassen, ist der Unterhaltsbedarf konkret durch Feststellung der Aufwendungen zu ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des bis zur Scheidung erreichten Lebensstandards erforderlich sind, wobei der Unterhaltsanspruch auf diejenigen Mittel zu beschränken ist, die eine Einzelperson auch unter Berücksichtigung hoher Ansprüche sinnvollerweise ausgeben kann (OLG Köln, FamRZ 1992, 322 ff.).

    Ein Ausschluss ist in den Entscheidung OLG Köln, FamRZ 1992, 322 und OLG Koblenz, FamRZ 1995, 1577 für den Fall angenommen worden, dass das eigene Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehepartners in Relation zu einem nur noch geringen Vorsorgeunterhalt so hoch ist, dass der entsprechende Bedarf aus eigenem Einkommen gedeckt werden kann.

  • OLG Hamm, 13.02.1998 - 5 UF 187/97

    Nachweispflicht eines Unterhaltsgläubigers im Rahmen konkreter Bedarfsberechnung; …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2004 - 2 UF 60/03
    Erforderlich ist vielmehr eine exemplarische Schilderung der in den einzelnen Lebensbereichen anfallenden Kosten, die so genau sind, dass sie eine Schätzung des Bedarfs nach § 287 ZPO ermöglicht (OLG Hamm, FamRZ 1999, 723).
  • OLG Koblenz, 11.05.1995 - 11 UF 917/94

    Sättigungsgrenze bei sehr hohen Einkünften

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2004 - 2 UF 60/03
    Ein Ausschluss ist in den Entscheidung OLG Köln, FamRZ 1992, 322 und OLG Koblenz, FamRZ 1995, 1577 für den Fall angenommen worden, dass das eigene Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehepartners in Relation zu einem nur noch geringen Vorsorgeunterhalt so hoch ist, dass der entsprechende Bedarf aus eigenem Einkommen gedeckt werden kann.
  • OLG Hamm, 17.01.2012 - 11 UF 91/11

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei überdurchschnittlich günstigen …

    Es reicht, die exemplarische Schilderung der in den einzelnen Lebensbereichen anfallenden Kosten, soweit diese so detailgenau ist, dass sie dem Gericht als Schätzungsgrundlage dienen kann (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1999, 723; OLG Hamm, FamRZ 2005, 719; OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 655;… Wendl/Staudigl-Gerhardt, 8.Aufl. 2011, § 4 Rz. 764, Palandt, Brudermüller 70. Aufl. § 1578, Rn. 41).
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