Rechtsprechung
| BGH, 01.03.2005 - VIII ZB 54/04 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BRAGO § 23; BGB § 779
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BRAGO § 23; ; BGB § 779
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entstehen einer Vergleichsgebühr im Fall eines gerichtlichen Vergleichs beinhaltend die Verpflichtung des Beklagten zur ratenweisen Zahlung einer unstreitigen Forderung sowie zur Übernahme sämtlicher Kosten des Rechtsstreits einschließlich derer des Vergleichs; ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Vergleich auch bei Anerkennung der Klageforderung und Ratenzahlung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BRAGO § 23; BGB § 779
Ratenzahlung und Vergleich - Anwaltsblatt
§ 23 BRAGebO, § 779 BGB
- anwaltsblatt-datenbank.de
§ 23 BRAGebO, § 779 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 23; BGB § 779
Begriff des Vergleichs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1303
- MDR 2005, 897
- FamRZ 2005, 794
- AnwBl 2005, 365
- Rpfleger 2005, 330
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02
Voraussetzungen der Vergleichsgebühr
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VIII ZB 54/04
Zu Unrecht beruft sich die Klägerin insoweit auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 26. September 2002 - III ZB 22/02 (NJW 2002, 3713).Das bedeutet jedoch (entgegen der Unterstellung von Kalb, Rpfleger 2004, 376) nicht, daß die - in dem der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegenden Fall gegebenen - materiell-rechtlichen Voraussetzungen eines Vergleichs im Sinne des § 779 BGB entbehrlich sind.
- BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62
Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden; …
- BGH, 06.11.1991 - XII ZR 168/90
Anspruch auf Rückforderung eines zu Unrecht gezahlten Betrages - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VIII ZB 54/04
Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das für einen Vergleich erforderliche beiderseitige Nachgeben auch darin bestehen, daß die eine Partei die von der anderen geltend gemachte Forderung im vollen Umfang anerkennt und diese dafür dem Schuldner Zahlungserleichterungen gewährt (…Urteil vom 28. November 1990 - IV ZR 193/89, BGHR BGB § 779 Nachgeben 1 m.w.Nachw.; Urteil vom 6. November 1991 - XII ZR 168/90, NJW-RR 1992, 363, 364). - BGH, 28.11.1990 - IV ZR 193/89
Anspruch auf Provision für die Vermittlung der Finanzierung eines …
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VIII ZB 54/04
Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das für einen Vergleich erforderliche beiderseitige Nachgeben auch darin bestehen, daß die eine Partei die von der anderen geltend gemachte Forderung im vollen Umfang anerkennt und diese dafür dem Schuldner Zahlungserleichterungen gewährt (Urteil vom 28. November 1990 - IV ZR 193/89, BGHR BGB § 779 Nachgeben 1 m.w.Nachw.; Urteil vom 6. November 1991 - XII ZR 168/90, NJW-RR 1992, 363, 364). - OLG Hamburg, 05.10.1998 - 8 W 242/98
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VIII ZB 54/04
Ist die Forderung dagegen - wie hier wegen ausdrücklichen Verzichts auf eine Klageerwiderung - unstreitig, liegt in dem Anerkenntnis des Schuldners allein kein Nachgeben (vgl. HansOLG Hamburg, MDR 1983, 589 und MDR 1999, 189;… von Eicken in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 23 Rdnr. 12;… Fraunholz in: Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 23 Rdnr. 14; Engels, MDR 2000, 1287, 1288; Lorenz, DGVZ 1997, 129, 130, jew. m.w.Nachw.).
- BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05
Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr
Die Festsetzung einer anwaltlichen Vergleichsgebühr gemäß § 23 BRAGO im Kostenfestsetzungsverfahren erfordert nach der vom Beschwerdegericht zutreffend zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Interesse der Rechtssicherheit, dass die Parteien gemäß §§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f. ZPO einen als Vollstreckungstitel tauglichen Prozessvergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO haben protokollieren lassen (BGH, Beschluss vom 26. September 2002 - III ZB 22/02, NJW 2002, 3713 mit Anm. von Enders, JurBüro 2003, 20; Hansens, BRAGO-Report 2002, 172; Kalb, RPfleger 2004, 376; Scherf, LMK 2003, 36; N. Schneider, AGS 2003, 85; siehe auch den Senatsbeschluss vom 1. März 2005 - VIII ZB 54/04, NJW-RR 2005, 1303 unter II). - BGH, 17.09.2008 - IV ZB 17/08
Rechtsfolgen und Umfang übereinstimmender Erledigungserklärungen beider Parteien; …
Nach § 779 Abs. 1 BGB ist ein Vergleich ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens, an welches keine hohen Anforderungen zu stellen sind, beseitigt wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - VIII ZB 54/04 - NJW-RR 2005, 1303 unter II). - BGH, 17.09.2008 - IV ZB 11/08
Aufnahme einer Einigungsgebühr in den Vollstreckungsbescheid nach Abschluss einer …
Nach § 779 Abs. 1 BGB ist ein Vergleich ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens, an welches keine hohen Anforderungen zu stellen sind, beseitigt wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - VIII ZB 54/04 - NJW-RR 2005, 1303 unter II).
- OLG Jena, 31.05.2006 - 9 W 119/06
Einigungsgebühr im Rahmen eines Ratenzahlungsvergleichs
Er verweist insbesondere auf höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH JurBüro 2005, 309; KG AGS 2006, 65, 66), wonach Ratenzahlungsvereinbarungen zweifelsfrei eine Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 VV RVG auslösten.Zum einen bestand eine Unsicherheit hinsichtlich des vom Schuldner vorab vom Gläubiger geforderten Einverständnisses mit einer Ratenzahlung (vgl. BGH JurBüro 2005, 309).
- OLG Rostock, 26.05.2008 - 5 W 94/08
Kostenfestsetzung: Einigungsgebühr bei Anerkenntnis und Stundung
Nach der Entscheidung des BGH vom 01.03.2005 (MDR 2005, 897) fällt ein Ratenzahlungsvergleich mit gleichzeitiger Titulierung der Forderung ebenfalls darunter. - OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 144/09
Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung
Nach Einführung des RVG hat der VII. Zivilsenat des BGH (vgl. NJW 2006, 1523) diese Rechtsprechung dahingehend fortgeführt, dass auch die Festsetzung einer Einigungsgebühr nach § 2 Abs. 2 S. 1 RVG, Nr. 1000, 1003 VV RVG einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich voraussetze (ebenso: OLG Brandenburg MDR 2006, 235; vgl. hierzu auch BGH, VIII. Zivilsenat, NJW-RR 2005, 1303). - KG, 04.08.2005 - 1 W 291/05
Prozesskosten: Festsetzung weiterer Kosten im Vollstreckungsbescheid nach …
Im Übrigen liegt aber auch ein Vergleich im Sinne des § 779 BGB vor, wenn der Gläubiger dem Schuldner Ratenzahlung bewilligt und dafür einen sicheren Vollstreckungstitel erhält (vgl. BGH Rpfleger 2005, 330). - BGH, 17.09.2008 - IV ZB 14/08
Aufnahme einer Einigungsgebühr in den Vollstreckungsbescheid nach Abschluss einer …
Nach § 779 Abs. 1 BGB ist ein Vergleich ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens, an welches keine hohen Anforderungen zu stellen sind, beseitigt wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - VIII ZB 54/04 - NJW-RR 2005, 1303 unter II). - OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 145/09
Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung
Nach Einführung des RVG hat der VII. Zivilsenat des BGH (vgl. NJW 2006, 1523) diese Rechtsprechung dahingehend fortgeführt, dass auch die Festsetzung einer Einigungsgebühr nach § 2 Abs. 2 S. 1 RVG, Nr. 1000, 1003 VV RVG einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich voraussetze (ebenso: OLG Brandenburg MDR 2006, 235; vgl. hierzu auch BGH, VIII. Zivilsenat, NJW-RR 2005, 1303). - BGH, 17.09.2008 - IV ZB 13/08
Aufnahme einer Einigungsgebühr in den Vollstreckungsbescheid nach Abschluss einer …
Nach § 779 Abs. 1 BGB ist ein Vergleich ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens, an welches keine hohen Anforderungen zu stellen sind, beseitigt wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - VIII ZB 54/04 - NJW-RR 2005, 1303 unter II). - KG, 19.07.2005 - 1 W 288/05
Rechtsanwaltsgebühren: Festsetzung einer Einigungsgebühr im …
- KG, 02.05.2006 - 1 W 357/05
Einigungsgebühr des Beratungshilfeanwalts für Ratenzahlungsvereinbarung bei …
- OLG München, 18.07.2006 - 11 W 2724/05
- AG Eschwege, 07.07.2006 - 12 II 1327/05
Voraussetzungen für das Zustandekommen einer Einigungsgebühr nach Neuregelung der …
- LG Kassel, 04.04.2007 - 2 T 18/07
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Rechtsprechung
| BGH, 09.02.2005 - XII ZB 146/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 i. d. F. des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 i.d.F. des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Klagerücknahme und Auferlegung der Kosten des Verfahrens
- grundeigentum-verlag.de
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 i.d.F. des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198)
Kosten nach Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit - ra.de
- rechtsportal.de
Kostenpflicht bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen Klage vor Zustellung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1015
- MDR 2005, 824
- FamRZ 2005, 794
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.2003 - VIII ZB 72/03
Kostenentscheidung bei Klagerücknahme vor Zustellung
Auszug aus BGH, 09.02.2005 - XII ZB 146/04
Wie der Bundesgerichtshof - nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses - entschieden hat, ist die durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) eingefügte Vorschrift des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO (a.F.) auch dann anwendbar, wenn eine Klage zurückgenommen wird, bevor sie zugestellt worden ist, und wenn die Zustellung deshalb nachfolgend unterbleibt (BGH Beschlüsse vom 18. November 2003 - VIII ZB 72/03 - FamRZ 2004, 697 und vom 18. Dezember 2003 - VII ZB 55/02 - ZfBR 2004, 373). - BGH, 22.05.1996 - XII ZR 14/95
Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bei Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs; …
Auszug aus BGH, 09.02.2005 - XII ZB 146/04
Das kann etwa dann der Fall sein, wenn in dem Schriftsatz gebeten wird, "vorab" über die Gewährung von Prozeßkostenhilfe zu entscheiden, oder wenn die Klagebegründung in anderer Weise klarstellt, daß eine Klageerhebung noch nicht beabsichtigt ist (vgl. etwa Senatsurteil vom 22. Mai 1996 - XII ZR 14/95 - FamRZ 1996, 1142, 1143;… Musielak /Foerste ZPO 4. Aufl. § 253 Rdn. 6). - BGH, 18.12.2003 - VII ZB 55/02
Kostenentscheidung bei Klagerücknahme vor Zustellung
Auszug aus BGH, 09.02.2005 - XII ZB 146/04
Wie der Bundesgerichtshof - nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses - entschieden hat, ist die durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) eingefügte Vorschrift des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO (a.F.) auch dann anwendbar, wenn eine Klage zurückgenommen wird, bevor sie zugestellt worden ist, und wenn die Zustellung deshalb nachfolgend unterbleibt (BGH Beschlüsse vom 18. November 2003 - VIII ZB 72/03 - FamRZ 2004, 697 und vom 18. Dezember 2003 - VII ZB 55/02 - ZfBR 2004, 373).
- OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 WF 155/09
Rechtsfolgen einer Rücknahme eines Ehescheidungsantrages im …
Auch wenn dieser keine Begründung und Ermessensabwägung gem. § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO enthält und die zu Grunde liegende Norm unkorrekt zitiert, beruht er offensichtlich auf der zuvor vom Antragsgegnervertreter vorgelegten Entscheidung des BGH (NJW-RR 2005, 1015 = MDR 2005, 824) und damit auf § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO, wonach eine Kostengrundentscheidung bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit zulässig ist.Der Antragsteller hatte aber im Gegensatz zu der von der Antragsgegnerin vorgelegten Entscheidung des BGH (MDR 2005, 824 = NJW-RR 2005, 1015 unter Verweis auf BGH NJW 2004, 1530; vgl. auch: OLGR Koblenz 2009, 462; OLGR Brandenburg 2009, 507; OLGR Jena 2007, 565; OLG Hamm FamRZ 2005, 1185; OLGR Schleswig 2003, 445; OLGR Köln 2003, 68) nicht bereits einen unbedingten Antrag auf Scheidung eingereicht, sondern diesen von der vorherigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht.
Diesen Fall betrifft aber die Entscheidung des BGH (MDR 2005, 824 = NJW-RR 2005, 1015) gerade nicht, sondern ausschließlich den der unbedingten Klageeinreichung mit gleichzeitigem PKH-Antrag, in dem eine Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO möglich ist und unter den "Kosten des Rechtsstreits" diejenigen zu verstehen sind, die im Falle der Rücknahme der Klage nach deren Zustellung erstattungsfähig gewesen wären (BGH NJW 2006, 775;… Greger in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 269 Rdnr. 18e;… Becker-Eberhard in Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1, 3. Aufl. 2008, § 269 Rdnr. 66).
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.2008 - 2 S 2847/07
Prozesskostenhilfegesuch und Klageschrift im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Eine solche Klarstellung kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - anders als nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 9.2.2005 - XII ZB 146/04 - NJW-RR 2005, 1015) - nicht durch die Erklärung erreicht werden, über die Prozesskostenhilfe solle "vorab" entschieden werden.Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf die Rechtsprechung der Zivilgerichte, wonach die erforderliche Klarstellung durch die Erklärung erreicht werden kann, über die Prozesskostenhilfe solle "vorab" entschieden werden (BGH, Beschluss vom 9.2.2005 - XII ZB 146/04 - NJW-RR 2005, 1015; OLG Koblenz…, Beschluss vom 3.9.1997, aaO; OLG Köln, Beschluss vom 25.5.1984 - 4 WF 133/84 - FamRZ 1984, 916).
- LAG Hamm, 23.11.2009 - 14 Ta 357/09
Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Einreichung des …
erfüllt, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingter Antrag bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, 22. Mai 1996, XII ZR 14/95, FamRZ 1996, 1042; 15. September 1999, XII ZB 114/99, NJW-RR 2000, 879; 10. Juli 2003, IX ZR 113/01, NJW-RR 2003, 1558; 9. Februar 2005, XII ZB 146/04, NJW-RR 2005, 115; 18. Juli 2007, XII ZB 31/07, NJW-RR 2007, 1565; 17. Dezember 2008, XII ZB 185/08, NJW-RR 2009, 433).Ebenso hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass ein als Klage bezeichneter Schriftsatz nur als ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gemeint sein kann, wenn in dem Schriftsatz gebeten wird, "vorab" über die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu entscheiden (BGH, 9. Februar 2005, a.a.O.).
- OLG Brandenburg, 30.09.2008 - 10 WF 183/08
Unbedingte Klageerhebung bei Einreichung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe …
Im Prozesskostenhilfeverfahren entstehen Gerichtskosten nämlich nicht und außergerichtliche Kosten sind dem Gegner gemäß § 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO nicht zu erstatten (BGH, FamRZ 2005, 794).Dafür ist erforderlich, dass klargestellt wird, eine Klageerhebung sei noch nicht beabsichtigt bzw. der Klageantrag werde nur unter der Bedingung gestellt, dass Prozesskostenhilfe bewilligt wird (BGH, FamRZ 1996, 1142; FamRZ 2005, 794).
- BFH, 22.11.2017 - V S 18/17
Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte …
Der hinreichend deutliche Ausschluss einer Klageerhebung kann dadurch geschehen, dass der entsprechende Schriftsatz ausdrücklich als "Entwurf" gekennzeichnet oder ohne Unterschrift eingereicht wird bzw. in anderer Weise klarstellt, dass eine Klageerhebung noch nicht beabsichtigt ist (vgl. BGH-Beschluss vom 9. Februar 2005 XII ZB 146/04, NJW-RR 2005, 1015, Rz 7, sowie BGH-Urteil vom 22. Mai 1996 XII ZR 14/95, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1996, 1142, 1143, Rz 12; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 142 Rz 7; Schoenfeld in Beermann/Gosch, FGO § 142 Rz 146). - OLG Jena, 28.02.2007 - 1 WF 32/07
Kostentragung bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen …
Der Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO erweist sich auch nicht deshalb als unrichtig, weil im Prozesskostenhilfeverfahren Gerichtskosten nicht entstanden und außergerichtliche Kosten dem Gegner (§ 118 Abs. 1 S. 4 ZPO nicht zu erstatten sind. Der Kläger hat nämlich nicht nur Prozesskostenhilfe beantragt, sondern zugleich Klage eingereicht. Richtig ist zwar, dass ein als Klage bezeichneter Schriftsatz zunächst nur als ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gemeint sein kann. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn in dem Schriftsatz gebeten wird, "vorab" über die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu entscheiden, oder wenn die Klagebegründung in anderer Weise klarstellt, dass eine Klageerhebung noch nicht beabsichtigt ist (BGH, FamRZ 2005, 794). - OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 10 WF 18/07
Unterhaltsklage und Prozesskostenhilfeantrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Antragsteller eindeutig klarstellt, dass er den Klageantrag nur bedingt für den Fall der PKH-Bewilligung stellen will (vgl. BGH, FamRZ 1996, 1142 f;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 117, Rz. 7), etwa bittet, vorab über die PKH zu entscheiden oder erklärt, dass die Klage erst nach Bewilligung der PKH erhoben werden soll (vgl. BGH, FamRZ 2005, 794; OLG Koblenz, MDR 2004, 177; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 512; OLG Dresden, MDR 1998, 181 f). - LAG Hamm, 22.12.2015 - 14 Ta 468/15
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage wegen vorzeitiger …
Nicht nur für die Berufung (vgl. BGH, 17. Dezember 2008, XII ZB 185/08, NJW-RR 2009, 433), sondern auch bei einer sonstigen Klage- bzw. Antragsschrift wird neben dem Prozesskostenhilfegesuch auch der Rechtsstreit als solcher anhängig, es sei denn, der Antragsteller stellt eindeutig klar, dass er den Antrag nur unter der Voraussetzung der Prozesskostenhilfebewilligung stellen will, etwa in dem er dies im Text unmissverständlich kund tut und die Klage oder den Antrag nur als Anlage zum Prozesskostenhilfegesuch einreicht, als Entwurf bezeichnet oder nicht unterschreibt (vgl. BGH, 22. Mai 1996, XII ZR 14/95, FamRZ 1996, 1142, auf welche die vom Arbeitsgericht zitierte Entscheidung des BGH, 9. Februar 2005, XII ZB 146/04, FamRZ 2005, 497 verweist). - BVerwG, 03.03.2009 - 3 B 131.08
Erfordernis einer eindeutigen Klarstellung der Abhängigkeit der Einleitung eines …
Rn. 5 Der Hinweis der Klägerin auf eine verbreitete zivilgerichtliche Rechtsprechung, wonach eine solche Klarstellung durch die Bitte erfolgen könne, vorab über den Prozesskostenhilfeantrag zu entscheiden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 146/04 - NJW-RR 2005, 1015) führt deshalb nicht weiter. - OLG Brandenburg, 17.05.2006 - 10 WF 83/06
Fälligkeit der Gerichtsgebühren bei Einreichung einer durch die PKH-Bewilligung …
Anders liegt es nur, wenn klargestellt wird, dass eine Klageerhebung noch nicht beabsichtigt sei bzw. der Klageantrag nur unter der Bedingung gestellt werden soll, dass Prozesskostenhilfe bewilligt wird (BGH, FamRZ 1996, 1142; FamRZ 2005, 794). - OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 2 UF 163/05
Prozesskostenhilfe: Bewilligung bei die Berufungssumme nicht erreichender …
- OLG Celle, 02.03.2010 - 4 W 30/10
Kostenentscheidung nach Klagerücknahme im Prozesskostenhilfeverfahren
- OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09
Zuständigkeitsbestimmung: Klage auf Nutzungsentschädigung für die alleinige …
- OLG Hamm, 27.05.2013 - 32 Sa 8/13
Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits im Stadium der Prüfung der …
- KG, 04.03.2008 - 1 W 253/06
Auslegung des mit dem Klageantrag verbundenen Prozesskostenhilfegesuchs
- OLG Brandenburg, 08.01.2013 - 3 WF 120/12
Kostenentscheidung: Gleichzeitige Einreichung von Verfahrenskostenhilfegesuch und …
- AG Luckenwalde, 09.11.2005 - 31 F 151/05
Unzulässigkeit einer unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe …
- OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 15 UF 41/05
- OLG Brandenburg, 07.03.2023 - 15 WF 57/23
Wertbemessung im familiengerichtlichen Verfahren; Wertbemessung im …
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