Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1908i Abs. 1 S. 1
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundschuldbestellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1908i Abs. 1 S. 1
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1908i Abs. 1 S. 1
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Genehmigung der Finanzierungsgrundschuld
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei der Belastung eines Grundstückes eines Betreuten mit einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung durch den Käufer; Genehmigungsbedürftigkeit der Grundschuldbestellung bei erfolgter vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung der ...
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 13.05.2004 - 2 T 355/04
- LG Koblenz, 19.10.2004 - 2 T 355/04
- OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 579
- DNotZ 2005, 634
- DNotZ 2005, 730
- FGPrax 2005, 59
- FamRZ 2005, 832
- Rpfleger 2005, 193
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93
Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten ergibt sich bereits aus der Erfolglosigkeit ihrer Erstbeschwerden (BGH NJW 1994, 1158; Senat, etwa Beschluss vom 17. Mai 1999 - 3 W 82/99 - BayObLGZ 1980, 203, 301 m. w. N.). - BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise. - BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53
Minderjähriger als Kommanditist
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
- BGH, 22.09.1969 - II ZR 144/68
Auflösung einer GmbH Stimmabgabe für Minderjährige
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise. - OLG Karlsruhe, 24.08.1999 - 3 W 82/99
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten ergibt sich bereits aus der Erfolglosigkeit ihrer Erstbeschwerden (BGH NJW 1994, 1158; Senat, etwa Beschluss vom 17. Mai 1999 - 3 W 82/99 - BayObLGZ 1980, 203, 301 m. w. N.). - KG, 17.11.1992 - 1 W 4462/92
Genehmigungsbedürftigkeit einer Grundstücksveräußerung im Wege privatrechtlicher …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
- LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2006 - 13 T 4282/06
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Finanzierungsgrundschulden
2 Siehe nur BayObLG, FamRZ 1977, 141, 143; OLG Celle, DNotZ 1974, 731, 733; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 ; Winkler, DNotZ 1974, 736, 741; Maurer, Rpfleger 1982, 26 ; MünchKommBGB/Wagenitz, 4. Aufl., § 1821 Rdnr. 12 m. w. N. MittBayNot 3/2007 dung über die Genehmigungsbedürftigkeit nicht darauf ankommen, ob sich der Vollmachtgeber bereits jeglicher Rechte begeben hat.Aus Gründen der Rechtssicherheit und zum Schutz des Betreuten ist daher auch weiterhin die Grundschuldbestellung als genehmigungsbedürftig anzusehen.8 3 BGHZ 38, 26, 28; 52, 316, 319; KG, Rpfleger 1993, 284, 285; LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl. 2007, § 1821 Rdnr. 6; MünchKommBGB/Wagenitz, § 1821 Rdnr. 5, der allerdings von dem Begriff "rein formale Auslegung" Abstand nehmen möchte; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor §§ 1821, 1822 BGB Rdnr. 9.4 RGZ 90, 395, 399 f.; BGHZ 1, 294, 304; 75, 221, 226.5 So auch LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; Winkler, DNotZ 1974, 736, 741.6 So wohl LG Saarbrücken, Rpfleger 1952, 25, 26.7 LG Schwerin, MittBayNot 1997, 297 .
8 So auch KG, Rpfleger 1993, 284, 285; LG Berlin, Rpfleger 1994, 355; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 ; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 3688.
18 Siehe hierzu auch BGH, NJW 1989, 521, 522 = DNotZ 1989, 757.19 LG Karlsruhe, DNotZ 1995, 892, 894 f. mit zust. Anm. Reithmann, DNotZ 1995, 896 ; Schöner/Stöber, Rdnr. 3158.20 Vgl. auch LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 .
- OLG Düsseldorf, 01.08.2023 - 3 Wx 86/23
Kein Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bei Bestellung einer …
Die Bestellung einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung unterfällt dann nicht dem Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn die Grundschuld vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten, konkret umgrenzten Belastungsvollmacht bestellt worden ist (a.A: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 und OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2013 - I-15 W 251/13).Denn die Einräumung einer jederzeit widerruflichen Belastungsvollmacht stellt weder eine Verfügung über ein Grundstücksrecht dar noch beinhaltet die Vollmachtserteilung die Verpflichtung des Bevollmächtigten zu einer Grundpfandbestellung (zutreffend: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; wohl auch KG, Beschluss vom 13.11.2014, 8 U 35/14;… Götz in Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch 82. Aufl. 2023, Einleitung vor § 1848 Rn. 3 und § 1850 Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11.3.2021, V ZB 127/19).
Bei verständiger Betrachtung kann sich alleine die Frage stellen, ob eine Grundschuld auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach den §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB (2009) bedurfte, wenn sie vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten und konkret umrissenen Belastungsvollmacht bestellt worden ist (so: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).
bb) Zum anderen teilt der Senat die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach eine Grundschuld auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf, wenn sie vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten und konkret umrissenen Belastungsvollmacht zur Kaufpreisfinanzierung bestellt worden ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13), nicht.
- OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
Bestellung eines Ergänzungspflgers für die Veräußerung eines im …
Rn. 14 b) Nach h.M. in der Rechtsprechung und Literatur ist bei Veräußerung eines Grundstückes des Kindes neben der Genehmigung der Veräußerung eine zusätzliche familiengerichtliche Genehmigung für die Bestellung eines Grundpfandrechts zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlich, selbst wenn diese unter Ausnutzung einer in dem Kaufvertrag erteilten Belastungsvollmacht bestellt wurde und die Erklärungen der Eltern in dem Kaufvertrag einschließlich der Belastungsvollmacht bereits familiengerichtlich genehmigt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 -, juris;… Palandt/Götz, a.a.O., § 1821 Rn. 10;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688).
- OLG München, 22.06.2004 - 16 UF 887/04
Verbot der Doppelverwertung von Schulden bei Unterhalt und Zugewinn
Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; mitgeteilt vom 3. Zivilsenat des OLG. - OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11
Grundbuch: Genehmigungsbedürftigkeit von Grundpfandrechtsbestellung trotz …
Rn. 16 Demgegenüber geht die herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832 = MDR 2005, 579; LG Berlin Rpfleger 1994, 355;… Palandt/Diederichsen, BGB, a.a.O., § 1821 Rn. 10;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688;… Meikel/Böttcher, GBO 10. Aufl., Einl. I Rn. 153; Schreiber NotBZ 2002, 128/132; Klüsener, Rpfleger 1981, 461/462; vgl. zum Meinungsstand auch DNotI-Report 1997, 171 und 2003, 129). - OLG Frankfurt, 11.12.2024 - 20 W 130/24
Erforderlichkeit einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung
Die - soweit ersichtlich - nach wie vor herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung geht aber davon aus, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt (vgl. zunächst die vom Grundbuchamt im Nichtabhilfebeschluss zitierten - und derjenigen des OLG Düsseldorf zeitlich vorangehenden - Entscheidungen des OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59; OLG Hamm FGPrax 2014, 11;… wohl auch KG FGPrax 2022, 148, Tz. 8 bei juris, und nach der zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf: BeckOK BGB/Kadelbach, Stand: 01.11.2024, § 1850 Rz. 6;… BeckOK GBO/Reetz, Stand: 09.12.2024, Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 107;… Bauer/Lütgens/Schwedler/Harm, HK zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 150. Lieferung - 8/2024, § 1850 BGB Rz. 47;… jurisPK-BGB/Herberger, Stand: 10.12.2024, § 1850 Rz. 30, sowie die vielfältigen Nachweise in den Anmerkungen zur Entscheidung des OLG Düsseldorf von Dressler-Berlin FGPrax 2023, 246; Frie Rpfleger 2024, 61; Lamberz FamRZ 2023, 1820 und ErbR 2024, 74; Böttcher NJW 2024, 2886; Braun DNotZ 2024, 924). - OLG Düsseldorf, 29.10.2024 - 3 Wx 158/24
Erlass einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts nur bei behebbaren Hindernissen …
Denn die Einräumung einer Belastungsvollmacht stellt weder eine Verfügung über ein Grundstücksrecht dar noch beinhaltet die Vollmachtserteilung die Verpflichtung des Bevollmächtigten zu einer Grundpfandbestellung (Senat, Beschluss vom 1.8.2023, I-3 Wx 86/23; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; wohl auch KG, Beschluss vom 13.11.2014, 8 U 35/14;… ebenso Götz in Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch 83. Aufl. 2024, § 1850 Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11.3.2021, V ZB 127/19).Rn. 17 2. Ebenso wenig bedarf die vom Beteiligten zu 2. bestellte Finanzierungsgrundschuld einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung (a.A.: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).
- KG, 01.03.2022 - 1 W 471/21
Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmung des Ehegatten bei Veräußerung eines …
Es entspricht der herrschenden, von dem Senat geteilten Meinung, dass durch die familien- oder betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrags über ein Grundstück die Genehmigungsbedürftigkeit des nachfolgenden dinglichen Geschäfts der Grundpfandrechtsbestellung nicht entfällt (OLG Hamm, FGPrax 2014, 11, 12; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 - juris; OLG Zweibrücken, DNotZ 2005, 634, 635;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rdn. 3688). - OLG Düsseldorf, 29.10.2024 - 2 Wx 158/24 Denn die Einräumung einer Belastungsvollmacht stellt weder eine Verfügung über ein Grundstücksrecht dar noch beinhaltet die Vollmachtserteilung die Verpflichtung des Bevollmächtigten zu einer Grundpfandbestellung (Senat, Beschluss vom 1.8.2023, I-3 Wx 86/23; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; wohl auch KG, Beschluss vom 13.11.2014, 8 U 35/14;… ebenso Götz in Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch 83. Aufl. 2024, § 1850 Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11.3.2021, V ZB 127/19).
Rn. 17 2. Ebenso wenig bedarf die vom Beteiligten zu 2. bestellte Finanzierungsgrundschuld einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung (a.A.: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).
- OLG Köln, 18.11.2024 - 2 Wx 192/24
Genehmigungsbedürftigkeit der Grundschuldbestellung
Die herrschende Meinung hält eine eigenständige Genehmigung der auf der Grundlage der Finanzierungsvollmacht vorgenommenen Belastung für erforderlich (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13; ablehnend gegenüber der Entscheidung des OLG Düsseldorf: Lamberz, FamRZ 2023, 1820 ff.). - OLG Celle, 18.09.2025 - 20 W 40/25
Eintragung einer Grundschuld i.R.e. Grundstücksverkaufs
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 1897 Abs. 4
- Bt-Recht
Betreuerauswahl und Interessenkollision, Beschwerdeberechtigung von Angehörigen
- rechtsportal.de
BGB § 1897 Abs. 4
Betreuung: Betreuerauswahl und Interessenkollision - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beschwerde eines Angehörigen gegen die erstmalige Bestellung eines Betreuers; Überprüfbarkeit der Auswahlentscheidung des Tatrichters; Eignung der Tochter als Vermögensbetreuerin bei Verpflichtung zur Pflege der Mutter aus notariellem ...
Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern - XVII 557/02
- LG Kaiserslautern, 29.04.2004 - 1 T 30/04
- OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
Papierfundstellen
- FGPrax 2004, 286
- FamRZ 2005, 832
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
Denn hierbei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104 und 1999, 146, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 3 W 245/02 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71;… Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 69 g Rdnr. 13). - BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
Die Auswahlentscheidung des Tatrichters bzw. des an seine Stelle tretenden Erstbeschwerdegerichts, die pflichtgemäßem Ermessen obliegt, kann das Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, d.h. dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.). - BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03
Beschwerde bei Entlassung des Betreuers aus einem Aufgabenkreis - Eignung als …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
Interessenkonflikte von geringerem Gewicht genügen hierzu nicht (BayObLG FamRZ 2004, 734).
- OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
Diesem Vorschlag, dessen Rechtswirksamkeit lediglich voraussetzt, dass der Betroffene im Betreuungsverfahren oder zu einem früheren Zeitpunkt einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat, hat das Gericht grundsätzlich zu entsprechen (§ 1897 Abs. 4 BGB; BayObLG BtPrax 2000, 36;… Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1897 BGB, Rdnr. 47). - OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
Denn hierbei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104 und 1999, 146, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 3 W 245/02 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71;… Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 69 g Rdnr. 13). - KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94
Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
Denn hierbei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104 und 1999, 146, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 3 W 245/02 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71;… Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 69 g Rdnr. 13). - BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03
Anforderungen an einen Betreuervorschlag bei zweifelhafter …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
Ein Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufender Ermessensgebrauch liegt auch dann vor, wenn der Richter einen relevanten Umstand unvertretbar über- oder unterbewertet hat (BayObLG, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 3Z BR 256/03 -, zitiert nach juris). - OLG Schleswig, 08.06.1994 - 2 W 20/94
Zulässigkeit einer Beschwerde, die sich auf die Auswahl der Person des Betreuers …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
Das Gleiche gilt für den Fall, dass Ziel des Rechtsmittels - wie hier - nicht die eigene Bestellung des Angehörigen, sondern vielmehr die Bestellung eines Dritten ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 3 W 245/02 - OLG Schleswig FamRZ 1995, 432;… Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser aaO).
- BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10
Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung …
Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (…BayObLG aaO;… OLG Hamm aaO;… MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 21), etwa weil die vorgeschlagene Person die Übernahme der Betreuung ablehnt (…MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 28) oder durch die Übernahme des Amtes in die konkrete Gefahr eines schwerwiegenden Interessenkonflikts gerät (OLG Brandenburg FamRZ 2001, 936; BayObLG FamRZ 2002, 1589; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 832;… MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 26). - OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht; …
In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).
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