Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 04.08.2004 - 1 U 284/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 426 Abs 1 BGB
Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten nach der Trennung - Judicialis
BGB § 426 I
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 426 Abs. 1
Gesamtschuldnerausgleich bei Ehegatten nach der Trennung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Geburt eines Kindes muss nicht abgewartet werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarungen zwischen den Gesamtschuldnern; Regelung interner Haftungsaufteilung; Übernahme von Altschulden eines Ehegatten; Anspruch auf Ausgleich bezüglich überobligatorischer Steuernachzahlungen
Verfahrensgang
- LG Gießen, 15.08.2003 - 3 O 113/03
- OLG Frankfurt, 04.08.2004 - 1 U 284/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1586
- FamRZ 2005, 908
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 94/86
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten und Zugewinnausgleich
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2004 - 1 U 284/03
c) Als sonstiger Umstand ist für die Haftungsaufteilung anerkanntermaßen wesentlich, ob ein Darlehensbetrag allein einem der Ehepartner zugute gekommen ist oder kommt (…vgl. Wever a. a. O. Rn. 273 ff.), was etwa der Fall ist bei der Übernahme von Altschulden eines Ehegatten, bei der Anschaffung eines nur ihm nützlichen, von ihm nach der Trennung allein inne gehaltenen Gegenstandes oder bei Investitionen in ein Hausgrundstück, das in seinem Alleineigentum steht, es sei denn, jene waren eher geringfügig und sind nicht vom anderen Ehegatten mit "abgewohnt" worden (vgl. zu diesem Ausnahmefall BGH MDR 1988, 129 f. [unter 2 c) der Entscheidungsgründe]). - OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96
Bemessung des Trennungsunterhalts nach einer bedarfsorientierten konkreten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2004 - 1 U 284/03
Streitig ist, ob dies auch bei der hier allein in Rede stehenden Berücksichtigung im Rahmen der Berechnung des Kindesunterhalts zu gelten hat (dafür jeweils ohne Begründung LG Oldenburg FamRZ 2003, 1191; OLG Celle FamRZ 2001, 1071; OLGR 1998, 323;… dagegen OLG Köln FamRZ 1999, 1501 f. [unter 2. der Entscheidungsgründe, juris-Rn. 10];… Wever a. a. O. Rn. 284a), was angesichts dessen zweifelhaft erscheint, dass dann nicht der Ehegatte, sondern das Kind den Schuldendienst mit finanziert (…Wever a. a. O.). - OLG Köln, 26.10.1998 - 13 U 1/98
Ausgleichspflicht gemeinsamer Darlehnsverbindlichkeiten nach Aufhebung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2004 - 1 U 284/03
Streitig ist, ob dies auch bei der hier allein in Rede stehenden Berücksichtigung im Rahmen der Berechnung des Kindesunterhalts zu gelten hat (dafür jeweils ohne Begründung LG Oldenburg FamRZ 2003, 1191; OLG Celle FamRZ 2001, 1071; OLGR 1998, 323; dagegen OLG Köln FamRZ 1999, 1501 f. [unter 2. der Entscheidungsgründe, juris-Rn. 10];… Wever a. a. O. Rn. 284a), was angesichts dessen zweifelhaft erscheint, dass dann nicht der Ehegatte, sondern das Kind den Schuldendienst mit finanziert (…Wever a. a. O.). - LG Oldenburg, 30.04.2002 - 1 O 353/02
Berücksichtigung ehebedingter Schulden bei der Bemessung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2004 - 1 U 284/03
Streitig ist, ob dies auch bei der hier allein in Rede stehenden Berücksichtigung im Rahmen der Berechnung des Kindesunterhalts zu gelten hat (dafür jeweils ohne Begründung LG Oldenburg FamRZ 2003, 1191; OLG Celle FamRZ 2001, 1071; OLGR 1998, 323;… dagegen OLG Köln FamRZ 1999, 1501 f. [unter 2. der Entscheidungsgründe, juris-Rn. 10];… Wever a. a. O. Rn. 284a), was angesichts dessen zweifelhaft erscheint, dass dann nicht der Ehegatte, sondern das Kind den Schuldendienst mit finanziert (…Wever a. a. O.). - OLG Celle, 23.05.2000 - 3 W 2/00
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2004 - 1 U 284/03
Streitig ist, ob dies auch bei der hier allein in Rede stehenden Berücksichtigung im Rahmen der Berechnung des Kindesunterhalts zu gelten hat (dafür jeweils ohne Begründung LG Oldenburg FamRZ 2003, 1191; OLG Celle FamRZ 2001, 1071; OLGR 1998, 323;… dagegen OLG Köln FamRZ 1999, 1501 f. [unter 2. der Entscheidungsgründe, juris-Rn. 10];… Wever a. a. O. Rn. 284a), was angesichts dessen zweifelhaft erscheint, dass dann nicht der Ehegatte, sondern das Kind den Schuldendienst mit finanziert (…Wever a. a. O.).
- OLG Hamm, 18.03.2016 - 2 WF 41/16
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten wegen der Bedienung von Verbindlichkeiten …
Rn. 15 Zutreffend hat das Amtsgericht darauf verwiesen, dass zwischen Ehegatten von Güterrecht und Zugewinnausgleich unbeeinflusste gesamtschuldnerische Ausgleichsregeln gelten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 13 UF 159/14 - FamRZ 2015, 142; OLG Frankfurt, Urteil vom 04. August 2004 - 1 U 284/03 - FamRZ 2005, 908), die vom Gepräge der ehelichen Lebensgemeinschaft abhängen (…vgl. Gehrlein, in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.02.2016, § 426 Rn. 7). - OLG Hamm, 15.04.2021 - 5 UF 155/20
Anspruch auf Freistellung von Darlehen Sofortige Beschwerde gegen die …
Mit dem Auszug ist die Ehe gescheitert (ebenso OLG Brandenburg FamRZ 2016, 232; FamRZ 2007, 1172; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 908; Brix u.a. in Eder;… Das familienrechtliche Mandat, 2015, § 3 Rn. 799; Weinreich FF 2020, 439, 440; Frank, NZFam 2018, 783, 785; Gerhards, FamRZ 2006, 1793, 1795;… vgl. auch BGH FamRZ 2020, 23, Rn. 27f.). - OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 24 U 17/10
Eheleute sind als Gesamtschuldner der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der …
Derjenige Gesamtschuldner, der eine vom Grundsatz des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB abweichende Aufteilung fordert, ist für diese Umstände darlegungs- und beweispflichtig (BGH NJW 1988, 134; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 1586).Danach ist für die Quote des etwaigen Ausgleichsanspruches darauf abzustellen, ob der Darlehensbetrag allein einem der Ehepartner zugute gekommen ist oder auch nach Scheitern der Ehe zugute kommt (…vgl. OLG Karlsruhe aaO; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 1586).
- AG Ludwigslust, 24.06.2009 - 5 C 273/08
Darlehensvertrag: Haftung von Ehegatten im Innenverhältnis
Für eine von der anteilsgleichen abweichende Haftungsaufteilung in dem letzteren Sinne ist im Verhältnis gesamtschuldnerisch für einen Kredit haftender Ehegatten nach dem Scheitern der Ehe anerkanntermaßen wesentlich, ob ein Darlehensbetrag allein einem der Ehepartner zugute gekommen ist oder kommt, was etwa der Fall ist bei der Übernahme von Altschulden eines Ehegatten, bei der Anschaffung eines nur ihm nützlichen, von ihm nach der Trennung allein inne gehaltenen Gegenstandes oder bei Investitionen in ein Hausgrundstück, das in seinem Alleineigentum steht (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 1586 m. w. N.). - OLG Naumburg, 29.01.2008 - 8 W 1/08
Geltung des Halbteilungsgrundsatzes für ehebedingte Schulden mit Scheitern der …
Ab dem Scheitern der Ehe, mithin ab August 2006, gilt nämlich hinsichtlich gemeinsam begründeter Schulden der Halbteilungsgrundsatz des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB mit der Folge, dass der eine abweichende Aufteilung fordernde Ehegatte (vorliegend die Antragsgegnerin) für die Umstände darlegungs- und beweispflichtig ist, die auf eine "andere Bestimmung" im Sinne der Vorschrift schließen lassen (OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 1586 f.). - LG Itzehoe, 28.04.2006 - 9 S 113/05
Unterlassen einer Ausgleichszahlung wegen der aus einer gemeinsamen Veranlagung …
Ab dem Scheitern der Ehe, das mit der dauerhaften Trennung anzunehmen ist, gilt dieVereinbarung über die Verwendung der Steuerrückerstattung- oder Nachzahlung nicht mehr ( OLG Frankfurt vom 04.08.2004 AZ 1 U 284/03 ).
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