Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 18 UF 305/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verwirkung eines Anspruchs auf Nachscheidungsunterhalt: Verfestigung neuer Lebenspartnerschaft durch gemeinsamen Hauskauf
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1579 Nr. 7
Verwirkung des Anspruchs auf Nachscheidungsunterhalt wegen Eingehung einer neuen Lebenspartnerschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ; Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 30.03.2001 - 48 F 4/98
- AG Freiburg, 23.11.2004 - 48 F 313/03
- OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 18 UF 305/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 706
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00
Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 18 UF 305/04
Zum anderen kann - unabhängig insbesondere von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des neuen Partners - ein Härtegrund i.S.v. § 1579 Nr. 7 BGB darin erblickt werden, dass sich die neue Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist, und es daher für den Unterhaltspflichtigen grob unbillig ist, die Unterhaltsberechtigte weiterhin unterhalten zu müssen, obwohl der andere Partner letztlich an seine Stelle getreten ist (…BGH a.a.O.; FamRZ 1997, 671 ff.; BGH FamRZ 2002, 810 ff.).Rn. 17 Dem gemeinsamen Erwerb von Immobilieneigentum kommt wegen der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Vorgangs zentrale Bedeutung für die Annahme zu, dass die Parteien sich für eine langjährige gemeinsame Zukunft entschieden haben (BGH FamRZ 2002, 810 ff.; OLG Köln FamRZ 2000, 290 f.; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038).
- BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88
Alte Alimente auch bei neuer Liebe
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 18 UF 305/04
Rn. 14 a) Der Vortrag, die Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, kann unter verschiedenen Gesichtpunkten zu einer Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs gem. § 1579 Nr. 7 BGB führen (vgl. grundlegend BGH FamRZ 1989, 487 ff.).Entscheidend ist insoweit des Erscheinungsbild der neuen Verbindung in der Öffentlichkeit, das die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und den damit verbundenen Eingriff in Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung des Unterhaltspflichtigen unzumutbar macht (BGH FamRZ 1989, 487 ff.).
- BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 3/87
Anspruch des Kindes auf Auskehrung der Kinderzulage zu einer Verletztenrente
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 18 UF 305/04
-09.12.2003 ist der Unterhaltsanspruch anteilig ausgehend vom konkreten Kalendermonat zu berechnen (vgl. BGH NJW 1988, 2799; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.3.2005 -5 UF 18/05), so dass vorliegend noch 64, 16 EUR geschuldet waren (221 EUR : 31 x 9).
- BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 18 UF 305/04
Zum anderen kann - unabhängig insbesondere von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des neuen Partners - ein Härtegrund i.S.v. § 1579 Nr. 7 BGB darin erblickt werden, dass sich die neue Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist, und es daher für den Unterhaltspflichtigen grob unbillig ist, die Unterhaltsberechtigte weiterhin unterhalten zu müssen, obwohl der andere Partner letztlich an seine Stelle getreten ist (…BGH a.a.O.; FamRZ 1997, 671 ff.; BGH FamRZ 2002, 810 ff.). - BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93
Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 18 UF 305/04
Insbesondere kann sich eine objektive Unzumutbarkeit der Unterhaltsleistung ergeben, wenn die Partner gemeinsam wirtschaften und die Berechtigte in der neuen Gemeinschaft ihr Auskommen findet, faktisch also eine ehegleiche ökonomische Solidarität geübt wird -sog. Unterhaltsgemeinschaft oder sozio-ökonomische Gemeinschaft (BGH FamRZ 1995, 540 ff.). - OLG Köln, 04.03.1999 - 10 UF 142/98
Härtegrund der eheähnlichen Gemeinschaft
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 18 UF 305/04
Rn. 17 Dem gemeinsamen Erwerb von Immobilieneigentum kommt wegen der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Vorgangs zentrale Bedeutung für die Annahme zu, dass die Parteien sich für eine langjährige gemeinsame Zukunft entschieden haben (BGH FamRZ 2002, 810 ff.; OLG Köln FamRZ 2000, 290 f.; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038). - OLG Hamburg, 05.12.2001 - 12 WF 159/01
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 18 UF 305/04
Rn. 17 Dem gemeinsamen Erwerb von Immobilieneigentum kommt wegen der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Vorgangs zentrale Bedeutung für die Annahme zu, dass die Parteien sich für eine langjährige gemeinsame Zukunft entschieden haben (BGH FamRZ 2002, 810 ff.; OLG Köln FamRZ 2000, 290 f.; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038).
- OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 21/08
Verfestigte Lebensgemeinschaft bedarf weder gemeinsamer Wohnung noch …
Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a. F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487 sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ). - OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09
Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Eingehung einer neuen …
Dabei kommt beispielsweise dem Umstand, dass die neuen Partner gemeinsam Immobilieneigentum, insbesondere ein Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück, erworben haben, wegen der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Vorgangs zentrale Bedeutung für die Annahme zu, dass die Partner sich für eine langjährige gemeinsame Zukunft entschieden haben, so dass bereits das Zusammenleben in der gemeinsam erworbenen Immobilie während der Dauer eines Jahres genügen kann, eine verfestigte eheähnliche Lebensgemeinschaft anzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706; OLG Schleswig, FamRZ 2006, 954; OLG Köln, FamRZ 2000, 290; vgl. auch BGH, FamRZ 2002, 810). - OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 UF 219/06
Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung einer neuen …
Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a.F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487 sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ). - OLG Karlsruhe, 22.12.2010 - 16 UF 191/10
Versagung des nachehelichen Unterhalts aus Billigkeitsgründen
Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a. F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487, sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ).
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