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Rechtsprechung
   OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2983
OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06 (https://dejure.org/2007,2983)
OLG München, Entscheidung vom 17.04.2007 - 2 UF 1607/06 (https://dejure.org/2007,2983)
OLG München, Entscheidung vom 17. April 2007 - 2 UF 1607/06 (https://dejure.org/2007,2983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HausratsVO § 2; HausratsVO § 3
    Gerichtliche Zuständigkeit und Anwendbarkeit der HausratsVO bei Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung für das Familieneigenheim

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf laufende und rückständige Nutzungsentschädigung für die Zeit des Getrenntlebens und die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung; Auswirkungen eines freiwilligen Verlassens der Ehewohnung auf den Nutzungsentschädigungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freiwillig aus Ehewohnung ausgezogen - trotzdem Nutzungsentschädigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 381
  • NZM 2007, 824 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 1655
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach …

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung bislang dazu entschieden, dass eine Nutzungsvergütung unter Miteigentümern nur als Folge einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss nach § 745 Abs. 2 BGB angeordnet werden könne, wobei diese Nutzungsänderung dann auch einen Anspruch auf Festsetzung der Vergütung beinhalte (BGH, FamRZ 1982, 355 ; 1986, 436 ; 1994, 98 und 822; 1996, 931; offen gelassen in FamRZ 2006, 930 ).

    Der Ehegatte, der endgültig ausgezogen ist, kann vom anderen Ehegatten eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung nach § 745 Abs. 2 BGB verlangen (BGH, FamRZ 1982, 355, 356).

  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03

    Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der …

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung bislang dazu entschieden, dass eine Nutzungsvergütung unter Miteigentümern nur als Folge einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss nach § 745 Abs. 2 BGB angeordnet werden könne, wobei diese Nutzungsänderung dann auch einen Anspruch auf Festsetzung der Vergütung beinhalte (BGH, FamRZ 1982, 355 ; 1986, 436 ; 1994, 98 und 822; 1996, 931; offen gelassen in FamRZ 2006, 930 ).

    in seiner Entscheidung vom 15.02.2006 (FamRZ 2006, 930 ) hat der Bundesgerichtshof für die Trennungszeit bei freiwilligem Auszug eines Ehegatten die Vorschrift des § 1361 b Abs. 2 BGB a.F. analog für anwendbar erklärt.

  • OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 10 WF 53/01

    Grundsatz der Zurückhaltung bei der Anordnung der Erstattung der Gerichtskosten …

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Da der Antragstellerin die von ihr begehrte Nutzungsvergütung ganz überwiegend zugesprochen wurde, waren die Gerichtskosten gemäß § 20 Satz 1 HausratsVO in vollem Umfange aufzuerlegen, Dafür war nach dem Grundsatz, dass auch bei einer Kostenentscheidung nach § 20 HausratsVO i.d.R. jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1356 ), von einer Erstattungspflicht der außergerichtlichen Kosten einer Partei abzusehen.
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Zuwendungen, die Ehegatten während des gesetzlichen Güterstands einander gemacht haben und deren Wert sie, gestützt auf das Scheitern der Ehe, zurückverlangen, werden allein güterrechtlich ausgeglichen (BGH, FamRZ 1991, 1169 ).
  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 254/94

    Ausgleich unter Ehegatten für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung bislang dazu entschieden, dass eine Nutzungsvergütung unter Miteigentümern nur als Folge einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss nach § 745 Abs. 2 BGB angeordnet werden könne, wobei diese Nutzungsänderung dann auch einen Anspruch auf Festsetzung der Vergütung beinhalte (BGH, FamRZ 1982, 355 ; 1986, 436 ; 1994, 98 und 822; 1996, 931; offen gelassen in FamRZ 2006, 930 ).
  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93

    Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden …

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Streiten die Ehegatten darüber, in welcher Höhe der in der Wohnung Verbleibende dem anderen eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat, so braucht der andere nicht zunächst auf Zustimmung zu einer angemessenen Neuregelung klagen, er kann vielmehr sofort den Zahlungsanspruch einklagen, der sich aus der angemessenen Neuregelung ergibt (BGH, FamRZ 1994, 822 ).
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84

    Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten …

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung bislang dazu entschieden, dass eine Nutzungsvergütung unter Miteigentümern nur als Folge einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss nach § 745 Abs. 2 BGB angeordnet werden könne, wobei diese Nutzungsänderung dann auch einen Anspruch auf Festsetzung der Vergütung beinhalte (BGH, FamRZ 1982, 355 ; 1986, 436 ; 1994, 98 und 822; 1996, 931; offen gelassen in FamRZ 2006, 930 ).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 43/92

    Nutzung eines Hauses nach Ehescheidung

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung bislang dazu entschieden, dass eine Nutzungsvergütung unter Miteigentümern nur als Folge einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss nach § 745 Abs. 2 BGB angeordnet werden könne, wobei diese Nutzungsänderung dann auch einen Anspruch auf Festsetzung der Vergütung beinhalte (BGH, FamRZ 1982, 355 ; 1986, 436 ; 1994, 98 und 822; 1996, 931; offen gelassen in FamRZ 2006, 930 ).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Wenn ein Gericht eine Entscheidung abweichend von der im Gesetz vorgesehenen Form als Urteil oder Beschluss erlassen hat, dann darf der Fehler des Gerichts aber nicht zulasten der Parteien gehen; deshalb ist sowohl das Rechtsmittel gegeben, das der erkennbar gewordenen Entscheidungsart entspricht, wie dasjenige, das der Entscheidung entspricht, für die die Voraussetzungen gegeben waren (Grundsatz der Meistbegünstigung: BGHZ 40, 265).
  • OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91

    Ehegatten; Hausgrundstück; Alleineigentum; Trennung; Vergütungsanspruch; …

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Die Nutzungsvergütung kann frühestens ab dem Eingang einer eindeutigen Zahlungsaufforderung beim Gegner verlangt werden (Köln, FamRZ 1992, 440 ).
  • OLG Jena, 22.11.2005 - 2 W 597/05

    Zuständigkeit des Gerichts für die Bemessung der Nutzungsentschädigung der vorher …

  • OLG Köln, 18.02.2002 - 14 WF 17/02

    Einfache Beschwerde gegen die Aussetzungsentscheidung in einer Hausratsache

  • OLG Hamm, 20.12.1985 - 4 W 148/85
  • KG, 25.02.2015 - 3 UF 55/14

    Ehewohnung bei Getrenntleben: Wohnungszuweisung aus Gründen des Kindeswohls; …

    Die überwiegende Rechtsprechung gewährt seit der Entscheidung des BGH vom 15. Februar 2006 (FamRZ 2006, 930 ff.) einen Anspruch auf Entrichtung einer Nutzungsvergütung entsprechend § 1316b Abs. 3 Satz 2 BGB, auch wenn eine Nutzungsberechtigung und die korrespondierende Überlassungsverpflichtung fehlen (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 725; OLG Dresden NJW-RR 2005, 31, 51; OLG Hamm FamRZ 2008, 1936; FamRZ 2008, 1639; FamRZ 2011, 892; KG FamRZ 2008, 1933; OLG München FamRZ 2007, 1655).
  • OLG Bremen, 03.03.2014 - 4 UF 181/13

    Rechte der Ehegatten an einem auf einem Gemeinschaftskonto befindlichen Guthabens

    Soweit der Antragsteller darauf hinweist, dass angesichts des erst mit Schreiben vom 31.8.2012 erfolgten Neuregelungsverlangens der Anspruch auf Nutzungsentgelt erst ab 1.1.2013 bestehe, weil ihm eine Überlegungsfrist von 4 Monaten zugebilligt werden müsse (vgl. OLG München, FamRZ 2007, 1655), so folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Brandenburg, 19.02.2013 - 3 UF 95/12

    Wohnungsüberlassung an den getrenntlebenden Ehegatten: Berechnung eines …

    Unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Mietspiegel der U… GeWo GmbH für den Amtsbereich G… (www…..de) für vollständig sanierte Häuser eine Kaltmiete von 4 EUR bis 5 EUR/m² vorsieht und der qualifizierte Mietspiegel 2009 der Stadt P… für nicht preisgebundene Wohnungen von einer Wohnfläche mit mehr als 95 m² bei einem Baujahr ab 2001 eine Nettokaltmiete zwischen 5, 01 EUR und 6, 47 EUR/m² nennt, kann im Wege der Schätzung entsprechend § 287 BGB (…vgl. BGH, FamRZ 2008, 1325 Rn. 17; siehe auch OLG München, NJW 2008, 381, 383;… Boden/Cremer, a.a.O., § 1361b Rn. 32;… Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 1 Rn. 39) angenommen werden, dass eine der Ehewohnung vergleichbare Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu einem Mietzins von 5, 50 EUR/m² zu bekommen wäre.

    Vor allem erfolgt aber keine Auseinandersetzung mit der Problematik, dass die Ansprüche unterschiedlichen Verfahrensordnungen unterliegen (siehe dazu auch OLG München, NJW 2008, 381; KG, NJW 1957, 1441 f.;… FamVerf/Schael, § 3 Rn. 68).

  • OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 UF 154/10

    Nutzungsentschädigung für die im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten stehende …

    Rn. 16 Wie der Senat mit Urteil vom 1. Juli 2010 (3 UF 222/09) ausgeführt hat, richtet sich der Anspruch auf Zahlung von Nutzungsentschädigung für die Zeit des Getrenntlebens der Parteien nach § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB als lex specialis gegenüber der Vorschrift des § 745 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2008, 1639; OLG München, FamRZ 2007, 1655).
  • OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 UF 222/09

    Nutzungsentschädigung, Ehewohnung

    Rn. 29 Der Anspruch für die Zeit des Getrenntlebens der Parteien richtet sich nach § 1361b III 2 BGB als lex specialis gegenüber der Vorschrift des § 745 II BGB (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2008, 1639; OLG München, FamRZ 2007, 1655).

    Rn. 33 Für die Zeit ab Rechtskraft der Ehescheidung der Parteien besteht - entsprechend den Ausführungen zu oben 1. - ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Nutzungsentgelt in entsprechender Anwendung der §§ 2,3 HausratsVO (vgl. auch hierzu OLG Hamm, FamRZ 2008, 1639; OLG München, FamRZ 2007, 1655).

  • OLG Hamm, 27.02.2008 - 33 U 29/07

    Ausschluss der Nutzungsentschädigung aus § 745 Abs. 2 BGB wegen Vorrang der …

    Soweit in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten wird, dass auch bei freiwilligem Auszug zur Bestimmung der nachehelichen Nutzungsentschädigung die einschlägigen Vorschriften der Hausratsverordnung analog anzuwenden seien (OLG München - 17.04.2007 - FamRZ 2007, 1655; ablehnende Anmerkung von Wever, FamRZ 2007, 1658), bedarf dies vorliegend keiner Entscheidung, da die Parteien noch nicht rechtskräftig geschieden sind.
  • OLG Naumburg, 23.04.2009 - 8 U 17/08

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsvergütung während der Trennungszeit bei …

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, FamRZ 2007, S. 1655, 1657 , hat das Landgericht der Beklagten eine Überlegungsfrist von vier Monaten zugebilligt.

    § 745 Abs. 2 BGB; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, S. 1241, 1242 zu § 745 Abs. 2 BGB; OLG München, FamRZ 2007, S. 1655, 1657 ).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/09

    Anwaltsregress wegen unterbliebener Bezifferung eines Nutzungsvergütungsanspruchs …

    Denn ein Anspruch auf Nutzungsvergütung folgte dann nicht mehr aus § 1361 b BGB, sondern ergab sich aus §§ 2, 3 HausratsVO (vgl. OLG München FamRZ 2007, 1655 ff.; OLG Köln FamRZ 2002, 1124;… Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1361 b Rn. 27;… vgl. auch Verfügung des OLG Köln, a.a.O).
  • OLG Hamm, 08.01.2013 - 6 UF 96/12

    Verfahrenswert des Antrages auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die …

    Rn. 11 Soweit die Antragstellerin die laufende Zahlung einer Nutzungsentschädigung nach Rechtskraft der Scheidung beansprucht, ergibt sich ihr Anspruch aus § 745 II BGB (vgl. OLG Hamm FamRZ 2011, 481; OLG München FamRZ 2007, 1655).
  • AG Detmold, 02.08.2013 - 33 F 158/12

    Feststellung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung des gemeinsamen Eigentums …

    Das Gericht ist dabei der Ansicht, dass wenn sich die Ehegatten nach der freiwilligen Überlassung über die Höhe der Nutzungsentschädigung streiten, es nicht erforderlich ist, dass der Andere zunächst die Zustimmung zu einer angemessenen Neuregelung einklagt, sondern kann direkt den Zahlungsanspruch geltend machen (Vgl. OLG München v. 17.04.2007 FamRZ 2007, 1655ff.).
  • OLG Bremen, 31.03.2010 - 4 WF 32/10

    Entschädigung für die Nutzung des im Alleineigentum des anderen Ehegatten …

  • OLG Frankfurt, 06.07.2023 - 6 UF 170/22

    Nutzungsregelung an der Wohnung und Zuweisung von Haushaltsgegenständen nach …

  • OLG Jena, 25.02.2008 - 11 Sa 1/08

    Zuständigkeit des Familiengerichts; Nutzungsentschädigung für Ehewohnung bei …

  • OLG Stuttgart, 22.10.2024 - 15 UF 127/24

    Anspruch eines Grundstückseigentümers als dinglich Berechtigter auf …

  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 W 41/11

    Ehewohnung bei Getrenntleben: Gerichtszuständigkeit für den vor dem 1. September …

  • OLG Naumburg, 07.07.2009 - 3 WF 157/09

    Zuständigkeit der Familiengerichte für einen Anspruch auf Vergütung der Nutzung …

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/10

    Haftung wegen unzureichender Beratung

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 Sdb (FamS) Zust 6/08

    Zuständigkeit des Familiengerichts bei Antrag auf Zahlung von Nutzungsentgelt …

  • LG Kassel, 22.12.2008 - 1 T 161/08

    Ansprüche auf Nutzungsentschädigung wegen Mitbenutzung eines vormals als …

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