Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2006 - XII ZR 144/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 138 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 138 Abs. 1 Cd
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1408, 138 Abs. 1, 1572 Nr. 1
Wirksamkeit eines gegenseitigen Unterhaltsverzichts zweier Sozialhilfeempfänger im Ehevertrag - Wolters Kluwer
Belastung eines Trägers der Sozialhilfe durch einen ehevertraglichen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt; Sittenwidrigkeit der Belastung eines Sozialhilfeträgers; Grundsätze für die Inhaltskontrolle von Eheverträgen; Evidente einseitige Lastenverteilung; ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ehevertrag - Verzicht auf nachehelichen Unterhalt - Sittenwidrigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138 Abs. 1
Wirksamkeit eines ehevertraglichen Verzichts auf nachehelichen Unterhalt zu Lasten des Trägers der Sozialhilfe - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Zulässigkeit von Verpflichtung auf nachehelichen Unterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 1408, 138 Abs. 1, 1572 Nr. 1
Wirksamkeit eines gegenseitigen Unterhaltsverzichts zweier Sozialhilfeempfänger im Ehevertrag - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unterhaltsverzicht im Ehevertrag - Ein Ehevertrag ist nicht schon deshalb sittenwidrig, weil die Ehefrau auf Sozialhilfe angewiesen ist
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EGBGB Art. 14; EGBGB Art. 17; EGBGB Art. 18
Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften --> Unterhalt; Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften --> Scheidung, Trennung - anwalt24.de (Kurzinformation)
Unterhaltsverzicht zu Lasten des Sozialhilfeträgers
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Eheverträge - Wirksamkeit von Eheverträgen zu Lasten von Sozialhilfeträgern
Verfahrensgang
- AG Günzburg, 13.08.2003 - 1 F 51/03
- OLG München, 29.06.2004 - 4 UF 324/03
- BGH, 25.10.2006 - XII ZR 144/04
- BGH, 17.01.2007 - XII ZR 144/04
Papierfundstellen
- NJW 2007, 904
- MDR 2007, 526
- DNotZ 2007, 128
- FamRZ 2007, 197
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02
Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Auszug aus BGH, 25.10.2006 - XII ZR 144/04
Der Antragsgegner könne sich auch nicht auf das Senatsurteil vom 11. Februar 2004 (XII ZR 265/02 - FamRZ 2004, 601) berufen, wonach in einem Ehevertrag Unterhalt wegen einer bereits bei der Eheschließung vorliegenden Krankheit ausgeschlossen werden könne.Die Grundsätze, die der Senat für die Inhaltskontrolle von Eheverträgen aufgestellt hat und die einer evident einseitigen, durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigten und für den belasteten Ehegatten unzumutbaren Lastenverteilung begegnen sollen (grundlegend Senatsurteil BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601), hindern den Antragsgegner nicht, sich auf den mit der Antragstellerin vereinbarten Unterhaltsverzicht zu berufen.
Aus dem Gedanken der nicht allein auf die Ehezeit beschränkten Solidarität ergibt sich nichts Gegenteiliges: Dieser Gedanke ist weder dazu bestimmt noch geeignet, unterhaltsrechtliche Pflichten, in denen sich die nacheheliche Solidarität konkretisiert, als zwingendes, der Disposition der Parteien entzogenes Recht zu statuieren (Senatsurteil BGHZ 158, 81, 95 = FamRZ 2004, 601, 604).
- BGH, 09.07.1992 - XII ZR 57/91
Wirksamkeit eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt
Auszug aus BGH, 25.10.2006 - XII ZR 144/04
Aus der Senatsentscheidung vom 9. Juli 1992 (XII ZR 57/91 - FamRZ 1992, 1403) ergebe sich nichts Gegenteiliges.Der Unterhaltsverzicht habe daher die Bedürftigkeit dieses Ehegatten und damit dessen Risiko, zur Bestreitung seines Lebensunterhalts auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen zu sein, nicht erhöht (Senatsurteil vom 9. Juli 1992 - XII ZR 57/91 - FamRZ 1992, 1403 f.).
- BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 22/84
Zur Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts
Auszug aus BGH, 25.10.2006 - XII ZR 144/04
Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine Vereinbarung, durch die Verlobte oder Eheleute für den Fall ihrer Scheidung auf nachehelichen Unterhalt verzichten, nach deren von Inhalt, Beweggrund und Zweck bestimmten Gesamtcharakter gegen die guten Sitten verstoßen, falls die Vertragsschließenden dadurch bewusst eine Unterstützungsbedürftigkeit zu Lasten der Sozialhilfe herbeiführen, auch wenn sie eine Schädigung des Trägers der Sozialhilfe nicht beabsichtigen (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 86, 82, 88 = FamRZ 1983, 137 und vom 24. April 1985 - IVb ZR 22/84 - FamRZ 1985, 788, 790).Allerdings kann eine Unterhaltsabrede dann sittenwidrig sein, wenn die Ehegatten damit auf der Ehe beruhende Familienlasten objektiv zum Nachteil der Sozialhilfe geregelt haben (Senatsurteil vom 24. April 1985 aaO).
- BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81
Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts
Auszug aus BGH, 25.10.2006 - XII ZR 144/04
Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine Vereinbarung, durch die Verlobte oder Eheleute für den Fall ihrer Scheidung auf nachehelichen Unterhalt verzichten, nach deren von Inhalt, Beweggrund und Zweck bestimmten Gesamtcharakter gegen die guten Sitten verstoßen, falls die Vertragsschließenden dadurch bewusst eine Unterstützungsbedürftigkeit zu Lasten der Sozialhilfe herbeiführen, auch wenn sie eine Schädigung des Trägers der Sozialhilfe nicht beabsichtigen (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 86, 82, 88 = FamRZ 1983, 137 und vom 24. April 1985 - IVb ZR 22/84 - FamRZ 1985, 788, 790).
- BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10
Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers
Diese Ansicht stützt sich hauptsächlich auf eine Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sittenwidrigkeit von Unterhaltsverzichten in Eheverträgen oder Scheidungsfolgevereinbarungen, die dazu führen, dass ein Ehegatte sozialhilfebedürftig wird (…BGHZ 178, 322 Rn. 36; BGHZ 158, 81, 87; BGHZ 86, 82, 88; BGH, Urteile vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 144/04, NJW 2007, 904 Rn. 19; vom 24. April 1985 - IVb ZR 22/84, FamRZ 1985, 788, 790). - BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08
Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung über eine als Gegenleistung für die …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein ehevertraglicher Verzicht auf nachehelichen Unterhalt mit der Folge, dass der Träger der Sozialhilfe belastet wird, nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein, wenn die Vertragsschließenden bewusst eine Unterstützungsbedürftigkeit zu Lasten der Sozialhilfe herbeiführen (…BGH, Urt. v. 9. Juli 1992, XII ZR 57/91, NJW 1992, 3164; Urt. v. 25. Oktober 2006, XII ZR 144/04, NJW 2007, 904, 905;… Urt. v. 5. November 2008, XII ZR 157/06, Rdn. 35 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). - BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06
Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden …
Eine Unterhaltsabrede kann weiterhin sittenwidrig sein, wenn die Ehegatten damit auf der Ehe beruhende Familienlasten objektiv zum Nachteil des Sozialleistungsträgers regeln (Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 144/04 - FamRZ 2007, 197, 198 f.).
- BGH, 22.11.2006 - XII ZR 119/04
Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts durch einen aus dem …
Entsprechendes gilt auch für andere nicht ehebedingte Risiken (Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 144/04 - zur Veröffentlichung bestimmt).c) In seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2006 (aaO) hat der Senat die Frage offengelassen, ob sich ein Unterhaltsverzicht auch deshalb als sittenwidrig erweisen kann, weil aufgrund der Eheschließung eine Belastung des Sozialhilfeträgers eintritt, der für einen Ehegatten dauerhaft oder doch längerfristig aufkommen muss, weil die Ehegatten für den Scheidungsfall eine Unterhaltspflicht des anderen Ehegatten ausgeschlossen haben.
- OLG Köln, 09.12.2009 - 2 U 46/09
Sittenwidrigkeit eines sog. Behindertentestaments und des Verzichts auf das …
Rn. 60 Die von dem Familiensenat des Bundesgerichtshofes (NJW 2007, 904 [905 f.]) vertretene Auffassung, dass Unterhaltsverzichtserklärungen eines Ehegatten dann sittenwidrig sind, wenn dem verzichtenden Ehegatten ohne die Verzichtserklärung ein Unterhaltsanspruch zustände und erst der Ausschluss des Anspruchs zur Belastung des Sozialhilfeträgers führt, lässt sich nicht verallgemeinern. - BGH, 05.06.2019 - XII ZB 44/19
Der auf den Sozialhilfeträger übergegangene Unterhaltsanspruch - und der richtige …
Auch wenn kein gesetzliches Verbot eingreift, können sich Unterhaltsvereinbarungen, die sich objektiv zu Lasten öffentlicher Einrichtungen auswirken oder sogar deren Schädigung bezwecken, in bestimmten Einzelfällen am Maßstab der zivilrechtlichen Generalklausel des § 138 BGB als sittenwidrig und damit als nichtig erweisen (vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 144/04 - FamRZ 2007, 197 Rn. 22 und vom 24. April 1985 - IVb ZR 22/84 - FamRZ 1985, 788, 790). - SG Karlsruhe, 11.02.2011 - S 1 SO 5181/10
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …
Denn diese Unterhaltsvereinbarung ist wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig (§ 138 BGB), weil damit die auf der Ehe beruhenden Familienlasten zum Nachteil des Sozialhilfeträgers, d.h. der Beklagten, geregelt werden (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1985, 788; FamRZ 2007, 197 und FamRZ 2009, 198). - OLG Hamm, 04.04.2017 - 11 UF 122/16
Gerichtliche Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle hinsichtlich eines Ehevertrages
Eine sittenwidrige Belastung der Sozialkassen setzt - was das Amtsgericht im Ansatz auch erkannt hat - stets voraus, dass ehebedingte Nachteile an die öffentliche Hand weitergereicht werden sollen (vgl. Bundesgerichtshof, FamRZ 2007, 197, juris-Rz. 22;… ausdrücklich auch Erman / Norpoth, BGB14, § 8 VersAusglG, Rz. 15). - AG Stuttgart, 28.03.2007 - 28 F 1157/06 Nach der Rechtspre chung des BGH können grundsätzlich auch Lebensrisiken eines Partners, wie sie Z.B. in einer bereits vor der Ehe zutage getretenen Krankheit oder in einer Ausbildung angelegt sind, die offenkundig keine Erwerbsgrundlage verspricht, von vornherein aus der ge meinsamen Verantwortung der Ehegatten füreinander herausgenommen werden (BGHZ 158, 81,95 sowie zuletzt BGH XII ZR 144/04).
Nach den Kriterien der Rechtsprechung kann eine Vereinbarung, durch die Verlobte oder Ehe leute für den Fall ihrer Scheidung auf nachehelichen Unterhalt verzichten, nach deren von Inhalt, Beweggrund und Zweck bestimmten Gesamtcharakter gegen die guten Sit ten verstoßen, falls die Vertragsschließenden dadurch bewusst eine Unterstützungsbe dürftigkeit zu Lasten der Sozialhilfe herbeiführen, auch wenn sie eine Schädigung des Trägers der Sozialhilfe nicht beabsichtigen (BGHZ 86, 82, 88; BGH in FamRZ 1985, 788, 790; zuletzt BGH XII ZR 144/04).
- OLG Brandenburg, 03.07.2014 - 13 UF 245/13
Versorgungsausgleich: Gerichtliche Kontrolle eines vereinbarten Ausschlusses des …
Die Erwartung, der Verzichtende werde künftig auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sein, führt nur dann nur Sittenwidrigkeit der getroffenen Vereinbarung, wenn die prognostizierte Bedürftigkeit auf einem ehebedingten Nachteil beruht (BGH, NJW 2007, 904, Rdnr. 21 f.). - OLG Düsseldorf, 07.08.2008 - 7 UF 268/07
Krankheitsunterhalt; Befristung; ehebedingte Nachteile; Übergang auf …
- OLG Brandenburg, 06.06.2019 - 10 UF 18/18
Beschwerde gegen den Ausschluss eines Versorgungsausgleichs
- OLG Brandenburg, 28.02.2018 - 9 UF 165/16
Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung - Wirksamkeit
- OLG Brandenburg, 30.01.2012 - 9 UF 227/11
Vorliegen der Obliegenheit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bildung …
- OLG Brandenburg, 19.10.2020 - 13 UF 6/19
Ausschluss eines Versorgungsausgleichs; Berufstätigkeit beider Ehegatten mit …
- VG München, 21.06.2012 - M 15 K 11.5270
Rückforderung von Kriegsopferfürsorge von der Erbin der Leistungsempfängerin; …
- OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 24 U 168/10
Pflichten des Rechtsanwalts vor Abschluss eines Vergleichs
- LG Dortmund, 15.04.2019 - 19 O 27/18
- OLG Brandenburg, 26.02.2018 - 9 UF 165/16
Wirksamkeitskontrolle einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich im Zuge …
- OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 16 UF 301/11
Sittenwidriger Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Belastung der …
- AG Ludwigslust, 29.09.2010 - 5 F 169/09
Versorgungsausgleich: Inhalts- und Ausübungskontrolle einer …
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.09.2008 - 142 F 17280/07
- OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 13 UF 121/20
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Voraussetzungen für …
- LG Marburg, 23.06.2021 - 5 S 94/20
Unwirksamer Mietvertrag - Sozialamt als Mietträger und Sittenwidrigkeit
- AG Flensburg, 21.11.2011 - 92 F 246/10
Ehevertrag: Sittenwidrigkeit und gerichtliche Wirksamkeits- und …
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