Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 16.06.2006 - 2 UF 219/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 1361
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1361, 1361b
Bei Trennungsunterhalt ist dem Unterhaltsberechtigten nicht der volle objektive Nutzungsvorteil der von ihm allein weiterbewohnten (nun zu großen) Ehewohnung zuzurechnen, sondern der Wohnvorteil einer angemessenen Wohnungsgröße
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361; BGB § 1361 Abs. 2
Zur Berechnung von Trennungsunterhalt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Trennungsunterhalt; Bemessung des Trennungsunterhaltsanspruchs an den ehelichen Lebensverhältnisse der Parteien; Unterhaltsrechtliche Vorwerfbarkeit des Eintritts in den Vorruhestand; Fiktive Zurechnung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zurechnung des objektiven Wohnvorteils bei Trennungsunterhalt?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Trennung nach 30 Jahren - Ehefrau muss sich einen Minijob suchen, obwohl sie als erwerbsunfähig gilt
Verfahrensgang
- AG Neustadt - 1 F 118/04
- AG Neustadt/Weinstraße, 26.10.2005 - 1 F 118/04
- OLG Zweibrücken, 16.06.2006 - 2 UF 219/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 222
- FamRZ 2007, 470
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 31.05.2007 - 6 UF 81/06
Bestimmung der Höhe des Trennungsunterhalts: Zur Anrechenbarkeit des Wohnvorteils
Dabei ist der Zeitraum nicht etwa auf das erste Trennungsjahr zu beschränken (so auch Pfälzisches Oberlandesgericht - 2. Zivilsenat - NJW-RR 2007, 222).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 28.03.2006 - 12 WF 37/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EGBGB Art. 13; EGBGB Art. 14; EGBGB Art. 17
Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften --> Scheidung, Trennung - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwendung türkischen materiellen Rechts bei Aufhebung der Ehe in Deutschland; Anwendung türkischen Rechts wegen der Schließung einer Scheinehe in der Türkei und der türkischen Staatsangehörigkeit eines der Beteiligten; Bildung einer Rücklage für die zwangsläufige ...
Verfahrensgang
- AG Schleswig, 23.02.2006 - 90 F 82/06
- OLG Schleswig, 28.03.2006 - 12 WF 37/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 470
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.03.2006 - 12 WF 37/06
Anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (NJW 2005, 2781 f.), kann man der Antragstellerin auch nicht vorhalten, sie hätte von dem Entgelt für die Eingehung der Scheinehe Rücklagen für die zwangsläufige Aufhebung oder Scheidung dieser Ehe bilden müssen. - KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00
Keine Anerkennung einer in Marokko ausgesprochenen Privatscheidung
Auszug aus OLG Schleswig, 28.03.2006 - 12 WF 37/06
Dass der Antragsgegner türkischer Staatsangehöriger ist und die Hochzeit wegen des Zwecks der Eheschließung, nämlich dem Antragsgegner die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, notgedrungen in der Türkei stattgefunden hat, rechtfertigen nicht den Schluss auf eine besonders enge Verbindung der Parteien mit dem türkischen Recht (vgl. KG FamRZ 2002, 840, 841).
- OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17
Vermögensausgleich aus geschiedener Ehe zwischen Polin und Bosnier nach deutschem …
Wollte man dem nicht folgen, wäre jedenfalls nicht feststehend, zu welcher Rechtsordnung die Beteiligten die engste Verbundenheit aufwiesen; es wäre dann deutsches Recht als lex fori anzuwenden (OLG Schleswig BeckRS 2006, 16994). - OLG Stuttgart, 30.08.2010 - 17 UF 195/10
Eheaufhebung: Anwendbares Recht bei dem Antrag eines ehemals mit einer deutschen …
Dieser Grundsatz rechtfertigt hier die Anwendung deutschen materiellen Rechts (KG FamRZ 2002, 840; OLG Schleswig FamRZ 2007, 470;… Johannsen / Henrich, aaO).
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