Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 02.08.2007 - 7 UF 220/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1684
Voraussetzungen eines Ausschlusses des Umgangsrechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils als unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG stehendes Recht; Kindeswohl als oberste Richtschnur aller im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach, 28.01.2005 - 9 F 547/04
- OLG Koblenz, 02.08.2007 - 7 UF 220/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 714
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80
Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB
Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2007 - 7 UF 220/05
Das Kindeswohl ist nämlich die oberste Richtschnur aller im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffenden Entscheidungen, sodass auch die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts in Art. 6 GG in erster Linie dem Schutz des Kindes dient (BVerfG, FamRZ 1982, 1179 ). - BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00
Verfassungsmäßigkeit einer Regelung des Umgangsrechts
Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2007 - 7 UF 220/05
Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden (BVerfG, NJW 2002, 1863 ,1864). - BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2007 - 7 UF 220/05
Daraus folgt, dass bei einer Entscheidung über den Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB regelmäßig die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt werden müssen (BVerfGE 31, 194, 206 f; 64, 180, 187 f). - BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80
Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB
Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2007 - 7 UF 220/05
Daraus folgt, dass bei einer Entscheidung über den Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB regelmäßig die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt werden müssen (BVerfGE 31, 194, 206 f; 64, 180, 187 f).
- OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14
Elterliche Sorge: Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung des sog. …
Rn. 26 Primärer Zweck des Umgangsrechts ist es, dem Umgangsberechtigten zu ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen bzw. der Verfestigung einer bereits eingetretenen Entfremdung entgegenzuwirken (OLG Hamm, FamRZ 1997, 307; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1993, 1233, 1234; OLG Braunschweig, FamRZ 1999, 185; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 714) sowie dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194, 205; BGHZ 42, 364;… Staudinger/Rauscher a. a. O. Rn 30 m. w. N.), und so zu einer gedeihlichen Entwicklung des Kindes beizutragen (…Palandt/Götz, BGB 75. Aufl., § 1684 Rn. 1). - OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 4 UF 11/22
Begleiteter Umgang in der Wohnung des Obhutselternteils
Allerdings muss mit Rücksicht auf die Entfremdung oder gar Fremdheit, wenn dem Kind der Elternteil gänzlich unbekannt ist oder geworden ist, eine vorsichtige und schonende Anbahnung des Umgangs erfolgen (ganz h. M.;… vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1124 Rn. 23; OLG Koblenz FamRZ 2008, 714 Rn 16 ff.; OLG Hamm FamRZ 2003, 951;… MüKoBGB/ Hennemann , 8. A. 2020, BGB § 1684 Rn. 73;… Staudinger/ Dürbeck (2019) BGB § 1684, Rn. 339).
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