Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 17.07.2009 - 13 W 23/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZGB § 390 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 2325
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen mangels Darlegung des Aktivbestandes des Nachlasses durch den Pflichtteilsberechtigten und mangels einer unentgeltlichen Zuwendung an einen Dritten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückweisung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen mangels Darlegung des Aktivbestandes des Nachlasses durch den Pflichtteilsberechtigten und mangels einer unentgeltlichen Zuwendung an einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 09.01.2009 - 17 O 353/07
- OLG Brandenburg, 17.07.2009 - 13 W 23/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 933
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Brandenburg, 15.07.2025 - 3 U 25/24
Zahlungsanspruch eines Mandanten auf Schadenersatz aus anwaltlicher …
Der Wert der für eine Grundstücksübertragung zugesagten Betreuung des Erblassers bis zu dessen Lebensende ist regelmäßig durch Kapitalisierung der Pflegedienste vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an nach der statistischen Lebenserwartung des Erblassers zu bestimmen (OLG Oldenburg, 5 U 27/96; OLG Brandenburg, 13 W 23/09). - OLG Schleswig, 25.10.2011 - 3 U 112/10
Pflichtteilsergänzungsanspruch - Bewertungsspielraum der Beteiligten bei …
Bei einem auffallend groben Missverhältnis zwischen den objektiven Werten von Leistung und Gegenleistung indes spricht eine Vermutung dafür, dass sich die Vertragsparteien in Wahrheit teilweise über die Unentgeltlichkeit einig waren (BGH NJW-RR 2007, 803, 804; BGH NJW 2002, 2469, 2470; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2010, 933, bei juris Rn. 12;… OLG Celle FamRZ 2009, 462, bei juris Rn. 6M;… jurisPK-BGB/Birkenheier, 5. Aufl. 2010, § 2325 Rn. 51;… Palandt/Weidlich, § 2325 Rn. 9). - LG Frankfurt/Oder, 15.05.2019 - 14 O 89/18
Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen Beschenkten wegen Grundstücksschenkung
Ob eine Schenkung vorliegt, richtet sich nach der Zeit der Zuwendung, wobei Übertragung einer Immobilie zurückbehaltenen Nutzungsrechte des Erblassers im Verbindung mit weiteren Gegenleistungen wie Geldzahlung zum Entfallen der Schenkung führen können (BGH NJW 2010, 998 Tz 45ff.; OLG Brandenburg FamRZ 2010, 933). - OLG Naumburg, 05.04.2022 - 2 Wx 41/21
Bindungswirkungen eines nach DDR-Recht errichteten gemeinschaftlichen Testaments; …
Insoweit ist darauf zu verweisen, dass der DDR-Gesetzgeber im Unterschied zu § 2271 BGB in § 390 ZGB-DDR hinsichtlich der Wirkungen eines gemeinschaftlichen Testaments nicht zwischen sog. wechselbezüglichen und einseitigen Verfügungen der Testierenden differenzierte, sondern sämtliche letztwillige Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament einheitlichen Bindungswirkungen unterwarf (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 17.07.2009, 13 W 23/09, FamRZ 2010, 933).
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