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| OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 11 WF 38/11 |
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BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; FamFG § 26; ZPO § 114
Grundsätze zur Übertragung der elterlichen Sorge auf Antrag eines oder beider Elternteile gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB; Erforderlicher Umfang der Ermittlungen zum Kindeswohl i.R.d. Übertragung des Sorgerechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsätze zur Übertragung der elterlichen Sorge auf Antrag eines oder beider Elternteile gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB; Erforderlicher Umfang der Ermittlungen zum Kindeswohl i.R.d. Übertragung des Sorgerechts
Verfahrensgang
- AG Schorndorf, 03.11.2010 - 7 F 484/10
- OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 11 WF 38/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1160
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01
Prüfung der Erfolgsaussichten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 11 WF 38/11
Weiter ist zu prüfen, ob tatsächliche Fragen im Streit sind, deren Beantwortung vom Ergebnis eines Sachverständigengutachtens abhängen wird (BVerfG, FamRZ 2002, 531).Denn der Anwalt kann aufgrund seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht gehalten sein, Ermittlungen anzuregen und zu fördern, die für den Richter aufgrund des Beteiligtenvorbringens nicht veranlasst sind (BVerfG, FamRZ 2002, 531).
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 11 WF 38/11
Dabei beurteilt sich das Vorliegen der Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Einzelfall nicht nur nach Umfang und Schwierigkeit der Sache, sondern auch nach der Fähigkeit des Rechtsuchenden, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (BVerfGE 63, 380). - BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88
Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 11 WF 38/11
Die genannten Kriterien stehen aber letztlich nicht wie Tatbestandsmerkmale nebeneinander, sondern jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger ausschlaggebend für die Beurteilung sein (BGH, FamRZ 1990, 392).
- BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 918/03
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 11 WF 38/11
Eine andere Sichtweise hätte den noch ausstehenden Feststellungen vorgegriffen, diese in das summarische Prüfungsverfahren nach § 114 ZPO vorverlagert und gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit verstoßen (BVerfG, 2009, 1654; BVerfG, NJW-RR 2005, 140; BVerfG NJW-RR 2004, 933). - OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 11 WF 38/11
Denn für die Erfolgsprognose ist grundsätzlich auf den Kenntnisstand bei Eintritt der Entscheidungsreife des Verfahrenskostenhilfegesuchs abzustellen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1123), die hier bereits nach Eingang der Stellungnahme der Mutter mit Anwaltsschriftsatz vom 31.08.2010 und damit lange vor der außergerichtlichen Einigung der Beteiligten eingetreten war. - OLG Köln, 18.04.2002 - 4 WF 51/02
Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Sorgerechtsverfahren bei gewährter …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 11 WF 38/11
Rn. 7 Hiervon ausgehend kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts in isolierten Sorgerechtsverfahren im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe nur ausnahmsweise unterbleiben, etwa wenn der Streitstoff weder in tatsächlicher noch - aus Sicht eines juristischen Laien - in rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten aufweist, der Hilfsbedürftige hinreichend wortgewandt erscheint oder aber der Gegner dem Sorgerechtsantrag zustimmt (vgl. zu § 121 ZPO OLG Köln, FamRZ 2003, 107; OLG Hamm, FamRZ 2003, 1936 und FamRZ 1999, 393). - OLG Hamm, 07.02.2003 - 11 WF 14/03
Sorgerechtsverfahren um die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 11 WF 38/11
Rn. 7 Hiervon ausgehend kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts in isolierten Sorgerechtsverfahren im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe nur ausnahmsweise unterbleiben, etwa wenn der Streitstoff weder in tatsächlicher noch - aus Sicht eines juristischen Laien - in rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten aufweist, der Hilfsbedürftige hinreichend wortgewandt erscheint oder aber der Gegner dem Sorgerechtsantrag zustimmt (vgl. zu § 121 ZPO OLG Köln, FamRZ 2003, 107; OLG Hamm, FamRZ 2003, 1936 und FamRZ 1999, 393). - OLG Hamm, 17.11.1998 - 2 WF 415/98
Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 11 WF 38/11
Rn. 7 Hiervon ausgehend kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts in isolierten Sorgerechtsverfahren im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe nur ausnahmsweise unterbleiben, etwa wenn der Streitstoff weder in tatsächlicher noch - aus Sicht eines juristischen Laien - in rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten aufweist, der Hilfsbedürftige hinreichend wortgewandt erscheint oder aber der Gegner dem Sorgerechtsantrag zustimmt (vgl. zu § 121 ZPO OLG Köln, FamRZ 2003, 107; OLG Hamm, FamRZ 2003, 1936 und FamRZ 1999, 393).
- OLG Schleswig, 27.06.2018 - 10 WF 110/18
Verfahrenskostenhilferechtliche Erfolgsaussicht im Umgangsrechtsstreit
In Verfahren gemäß § 1684 BGB besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn das Familiengericht auf Grund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat und ggf. eine Regelung treffen muss und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, zurückzuweisen (OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1528; vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1160). - OLG Schleswig, 20.11.2015 - 10 WF 184/15
Maßstäbe für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren
Hinreichende Aussicht auf Erfolg in einem Sorgerechts- bzw. Umgangsverfahren besteht grundsätzlich schon dann, wenn das Familiengericht wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes auf Grund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat und gegebenenfalls eine Regelung treffen muss und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, zurückzuweisen (OLG Nürnberg FamRZ 2002, 109 ; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1160; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1528).
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