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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4620
OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10 (https://dejure.org/2010,4620)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.07.2010 - 6 UF 52/10 (https://dejure.org/2010,4620)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 (https://dejure.org/2010,4620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1671 Abs 1 BGB, § 1671 Abs 2 Nr 2 BGB, Art 6 Abs 2 S 1 GG
    Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei gewalttätigen Angriffen eines Elternteils auf den anderen Elternteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil wegen Gewalttätigkeit des anderen Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil wegen Gewalttätigkeit des anderen Elternteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 120
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10
    Dabei setzt die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus, erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten (BVerfGE 107, 150; BVerfG FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 2008, 592).

    Genauso wenig kann vermutet werden, dass die gemeinsame Sorge nach der Trennung der Eltern im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung sei (vgl. BVerfGE 107, 150; BGH FamRZ 2008, 592; 1999, 1646).

    Besteht zwischen den Eltern in den Grundlinien der Erziehung Einvernehmen und streiten sie nur über Nebenfragen, so besteht ebenso wenig Anlass, die gemeinsame Sorge aufzuheben, wie wenn unbeschadet bestehender Meinungsverschiedenheiten eine Kooperation auf der Elternebene noch möglich ist (BGH FamRZ 2008, 592).

    Denn aufgrund des "ethischen Vorrangs", der dem Idealbild einer von beiden Elternteilen auch nach ihrer Trennung verantwortungsbewusst im Kindesinteresse ausgeübten gemeinschaftlichen elterlichen Sorge einzuräumen ist, ist eine Verpflichtung der Eltern zum Konsens nicht zu bestreiten (BGH FamRZ 2008, 592).

    Wenn angesichts der Entwicklungen in der Vergangenheit die begründete Besorgnis besteht, dass die Eltern auch in Zukunft nicht in der Lage sein werden, ihre Streitigkeiten in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge konstruktiv und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen beizulegen, ist die erzwungene Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl nicht zuträglich (BGH FamRZ 2008, 592).

    Rn. 29 Hat das Familiengericht hiernach zu Recht die gemeinsame elterliche Sorge vollständig aufgehoben, so findet es ebenfalls vollumfänglich die Billigung des Senats, dass und warum es - auf der zweiten Prüfungsebene des § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB (vgl. dazu BGH FamRZ 2008, 592) - gerade der Mutter die Alleinsorge übertragen hat.

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Sorgeerklärungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10
    Der Schutz des Elternrechts, der dem Vater und der Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 107, 150; 84, 168).

    Dabei setzt die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus, erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten (BVerfGE 107, 150; BVerfG FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 2008, 592).

    Insbesondere auch für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Sorge fehlen, bedarf das Elternrecht der gesetzlichen Ausgestaltung (vgl. BVerfGE 107, 150; 92, 158; BVerfG, Beschluss vom 10. März 2010 - 1 BvQ 4/10 -, juris).

    Genauso wenig kann vermutet werden, dass die gemeinsame Sorge nach der Trennung der Eltern im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung sei (vgl. BVerfGE 107, 150; BGH FamRZ 2008, 592; 1999, 1646).

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10
    Rn. 30 Der Senat hat unter den gegebenen Umständen von einer persönlichen Anhörung der Eltern und des Kindes in der Beschwerdeinstanz abgesehen, weil der zu beurteilende Sachverhalt erstinstanzlich verfahrensfehlerfrei und umfassend aufgeklärt worden ist und von einer erneuten Anhörung hier keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal der anwaltlich vertretene Vater keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen hat, die für die Sachdienlichkeit - von ihm auch nicht angeregter - erneuter Anhörung sprechen (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 139; VerfGH Berlin FamRZ 2001, 848; Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 2010 - 6 UF 96/09 - , vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 92/09 - und vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2009 - 6 UF 90/09

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der in einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10
    Rn. 30 Der Senat hat unter den gegebenen Umständen von einer persönlichen Anhörung der Eltern und des Kindes in der Beschwerdeinstanz abgesehen, weil der zu beurteilende Sachverhalt erstinstanzlich verfahrensfehlerfrei und umfassend aufgeklärt worden ist und von einer erneuten Anhörung hier keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal der anwaltlich vertretene Vater keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen hat, die für die Sachdienlichkeit - von ihm auch nicht angeregter - erneuter Anhörung sprechen (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 139; VerfGH Berlin FamRZ 2001, 848; Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 2010 - 6 UF 96/09 - , vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 92/09 - und vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092).
  • OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09

    Sorgerechtsbeeinträchtigende Maßnahmen: Entziehung der elterlichen Sorge und …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10
    Rn. 30 Der Senat hat unter den gegebenen Umständen von einer persönlichen Anhörung der Eltern und des Kindes in der Beschwerdeinstanz abgesehen, weil der zu beurteilende Sachverhalt erstinstanzlich verfahrensfehlerfrei und umfassend aufgeklärt worden ist und von einer erneuten Anhörung hier keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal der anwaltlich vertretene Vater keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen hat, die für die Sachdienlichkeit - von ihm auch nicht angeregter - erneuter Anhörung sprechen (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 139; VerfGH Berlin FamRZ 2001, 848; Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 2010 - 6 UF 96/09 - , vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 92/09 - und vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 17/00

    Fachgerichtliche Übertragung des Sorgerechts von Kindesmutter auf einen Vormund - …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10
    Rn. 30 Der Senat hat unter den gegebenen Umständen von einer persönlichen Anhörung der Eltern und des Kindes in der Beschwerdeinstanz abgesehen, weil der zu beurteilende Sachverhalt erstinstanzlich verfahrensfehlerfrei und umfassend aufgeklärt worden ist und von einer erneuten Anhörung hier keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal der anwaltlich vertretene Vater keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen hat, die für die Sachdienlichkeit - von ihm auch nicht angeregter - erneuter Anhörung sprechen (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 139; VerfGH Berlin FamRZ 2001, 848; Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 2010 - 6 UF 96/09 - , vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 92/09 - und vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10
    Rn. 15 Das den Eltern gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. BVerfGE 75, 201; 61, 358).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10
    Dabei setzt die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus, erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten (BVerfGE 107, 150; BVerfG FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 2008, 592).
  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10
    Dies wird angesichts ihrer in der Kindesanhörung vor dem Familiengericht deutlich zum Ausdruck gekommen ablehnenden Haltung und der Bedeutung des Willens eines inzwischen elfjährigen Kindes (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2008, 1737 m.w.N.) genauer Prüfung bedürfen.
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10
    Rn. 19 Muss hiernach die gemeinsame elterliche Sorge aufgehoben werden, so haben sich die Gerichte allerdings nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit Teilentscheidungen - als milderes Mittel - zu begnügen, wo immer dies dem Kindeswohl Genüge tut (vgl. BVerfG FamRZ 2004, 1015; BGH FamRZ 2005, 1167; vgl. zum Ganzen auch Senatsbeschluss vom 26. August 2009 - 6 UF 68/09 -, FamRZ 2010, 385 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Wechsel der Pflegeeltern

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentscheidung

  • BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10

    Ablehnung des Erlasses einer eA, die Übertragung des Sorgerechts auf den …

  • OLG Saarbrücken, 26.08.2009 - 6 UF 68/09

    Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei versuchtem Tötungsdelikt …

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2014 - 6 UF 70/14

    Sorgerechtsentscheidung: Vorzug der Alleinsorge eines Elternteils vor der …

    Wenn angesichts der Entwicklungen in der Vergangenheit die begründete Besorgnis besteht, dass die Eltern auch in Zukunft nicht in der Lage sein werden, ihre Streitigkeiten in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge konstruktiv und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen beizulegen, ist die erzwungene Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl nicht zuträglich (Vgl. BVerfGE 127, 132; BGH FamRZ 2008, 592; vgl. zum Ganzen auch Senatsbeschlüsse vom 26. August 2009 - 6 UF 68/09 -, FamRZ 2010, 385, vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, ZKJ 2010, 452, und vom 1. April 2011 - 6 UF 6/11 -, FF 2011, 326, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 11.05.2015 - 6 UF 18/15

    Sorgerechtsverfahren: Voraussetzungen der Aufhebung der gemeinsamen Sorge und …

    Wenn angesichts der Entwicklungen in der Vergangenheit die begründete Besorgnis besteht, dass die Eltern auch in Zukunft nicht in der Lage sein werden, ihre Streitigkeiten in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge konstruktiv und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen beizulegen, ist die erzwungene Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl nicht zuträglich (Vgl. BVerfGE 127, 132; BGH FamRZ 2008, 592; vgl. zum Ganzen auch Senatsbeschlüsse vom 26. August 2009 - 6 UF 68/09 -, FamRZ 2010, 385, vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, ZKJ 2010, 452, und vom 1. April 2011 - 6 UF 6/11 -, FF 2011, 326, jeweils m.w.N.).

    Diesen setzt § 1671 Abs. 1 BGB indes ausweislich seines Wortlauts zwingend voraus (dazu Senatsbeschlüsse vom 1. April 2011 - 6 UF 6/11 -, FF 2011, 326, und vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, ZKJ 2010, 452; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5. Dezember 2011 - 9 UF 135/11 -, FamRZ 2012, 1064;… Völker/Clausius, a.a.O., § 1, Rz. 253).

  • OLG Saarbrücken, 05.11.2018 - 6 UF 82/18

    Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil auf einen dahingehenden …

    Wenn angesichts der Entwicklungen in der Vergangenheit die begründete Besorgnis besteht, dass die Eltern auch in Zukunft nicht in der Lage sein werden, ihre Streitigkeiten in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge konstruktiv und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen beizulegen, ist die erzwungene Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl nicht zuträglich (Vgl. BVerfGE 127, 132; BGH FamRZ 2008, 592; vgl. zum Ganzen auch Senatsbeschlüsse vom 26. August 2009 - 6 UF 68/09 -, FamRZ 2010, 385, vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, ZKJ 2010, 452, und vom 1. April 2011 - 6 UF 6/11 -, FF 2011, 326, jeweils m.w.N.).

    Diesen setzt § 1671 Abs. 1 BGB indes ausweislich seines Wortlauts zwingend voraus (siehe dazu Senatsbeschlüsse vom 1. April 2011 - 6 UF 6/11 -, FF 2011, 326, und vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, ZKJ 2010, 452; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5. Dezember 2011 - 9 UF 135/11 -, FamRZ 2012, 1064;… Völker/Clausius, a.a.O., § 1, Rz. 253).

  • OLG Saarbrücken, 17.04.2024 - 6 UF 22/24

    Berücksichtigung der vom betreuenden Elternteil erlittenen häuslichen Gewalt im …

    Rn. 24 Unterstellte man, dass festgestellt werden könnte, dass die Mutter während des Bestands der Beziehung der Eltern Opfer häuslicher Gewalt geworden war, so könnte dies - unter gebotener Berücksichtigung der Ausstrahlungswirkung von Art. 31 der Istanbul-Konvention - deutlich gegen die Begründung der gemeinsamen elterliche Sorge sprechen, zumal der Mutter dann - was von den Einzelfallumständen abhängt - die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge mit dem Vater auch unzumutbar sein kann (siehe dazu etwa Senatsbeschluss vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, ZKJ 2010, 452; vgl. auch - zu massiven Herabwürdigungen eines Elternteils durch den anderen - Senatsbeschlüsse vom 5. November 2018 - 6 UF 82/18 -, FamRZ 2019, 985, und vom 1. April 2011 - 6 UF 6/11 -, FF 2011, 326).
  • OLG Saarbrücken, 01.04.2011 - 6 UF 6/11

    Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil wegen …

    Wenn angesichts der Entwicklungen in der Vergangenheit die begründete Besorgnis besteht, dass die Eltern auch in Zukunft nicht in der Lage sein werden, ihre Streitigkeiten in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge konstruktiv und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen beizulegen, ist die erzwungene Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl nicht zuträglich (BGH FamRZ 2008, 592; vgl. zum Ganzen auch Senatsbeschlüsse vom 26. August 2009 - 6 UF 68/09 -, FamRZ 2010, 385, vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, juris, und vom 5. Januar 2011 - 6 UF 96/10 -, jeweils m.w.N.).

    Eine auf § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB gegründete Übertragung der Alleinsorge oder Teilbereiche derer auf den Vater kommt schon mangels eines dahingehenden Antrags des Vaters, den § 1671 Abs. 1 BGB ausweislich seines Wortlauts zwingend voraussetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, juris;… Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2011, § 1, Rz. 273), nicht in Betracht, zumal die Mutter bereits das Aufenthaltsbestimmungsrecht für A. innehat, sich dessen Änderung daher - was das Familiengericht zutreffend erkannt hat - nach dem Maßstab des (offensichtlich gemeint:) § 1696 Abs. 1 BGB richten würde (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. Februar 2011 - 6 UF 150/10 - m.w.N.).

    Von einer erneuten Anhörung sind bei den hier obwaltenden Gegebenheiten keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten, zumal der anwaltlich vertretene Vater keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen hat, die für die Sachdienlichkeit erneuter Anhörung sprechen (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 139; VerfGH Berlin FamRZ 2001, 848; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, juris m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 26.07.2024 - 6 UF 46/24

    Antrag eines Elternteils auf die Übertragung des alleinigen Rechts für die …

    Wenn angesichts der Entwicklungen in der Vergangenheit die begründete Besorgnis besteht, dass die Eltern auch in Zukunft nicht in der Lage sein werden, ihre Streitigkeiten in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge konstruktiv und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen beizulegen, ist die erzwungene Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl nicht zuträglich (BVerfGE 127, 132; BGH FamRZ 2008, 592; vgl. zum Ganzen auch Senatsbeschlüsse vom 29. März 2019 - 6 UF 20/19 -, vom 26. August 2009 - 6 UF 68/09 -, FamRZ 2010, 385, vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, ZKJ 2010, 452, und vom 1. April 2011 - 6 UF 6/11 -, FF 2011, 326, jeweils m.w.N.).

    Rn. 44 Hinsichtlich der anderen Teilbereiche als des Aufenthaltsbestimmungsrechts fehlt es insoweit bereits an einem Antrag der Mutter als materiell-rechtliche Voraussetzung (siehe dazu Senatsbeschlüsse vom 1. April 2011 - 6 UF 6/11 -, FF 2011, 326, und vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, ZKJ 2010, 452; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5. Dezember 2011 - 9 UF 135/11 -, FamRZ 2012, 1064 [Ls.; Volltext in juris], jeweils m.w.N.); dessen unbeschadet wären allerdings - selbständig tragend - auch diese dem Vater zu überantworten.

  • OLG Saarbrücken, 06.04.2011 - 6 UF 40/11

    Einstweilige Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts: Berücksichtigung der …

    Rn. 18 Der Senat sieht bei den gegebenen Umständen nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von einer persönlichen Anhörung der Eltern und des Kindes in der Beschwerdeinstanz ab, weil von einer erneuten Anhörung bei den hier obwaltenden Gegebenheiten keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, juris m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10

    Umgangsrecht: Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils bei einem …

    Rn. 38 Der Senat hat unter den gegebenen Umständen nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der Wiederholung der bereits vom Familiengericht durchgeführten mündlichen Anhörung der Beteiligten in der Beschwerdeinstanz abgesehen, weil von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal die anwaltlich vertretene Mutter keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen hat, die für die Sachdienlichkeit - von ihr auch nicht angeregter - erneuter Anhörung sprechen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, juris, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 04.01.2011 - 6 UF 132/10

    Gerichtliche Umgangsregelung: Kriterien für die Festlegung des Umgangsrechts; …

    Rn. 26 Der Senat hat nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der Wiederholung der bereits vom Familiengericht durchgeführten mündlichen Anhörung der Eltern und des Kindes abgesehen, weil von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal der anwaltlich vertretene Vater keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen hat, die für die Sachdienlichkeit - von ihm auch nicht angeregter - erneuter Anhörung sprechen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, juris, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2011 - 6 UF 106/10

    Gemeinsame elterliche Sorge: Kriterien zur Übertragung des alleinigen …

    Rn. 38 Der Senat sieht unter den gegebenen Umständen nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von einer persönlichen Anhörung der Eltern und des Kindes in der Beschwerdeinstanz ab, weil der zu beurteilende Sachverhalt erstinstanzlich verfahrensfehlerfrei und umfassend aufgeklärt worden ist und von einer erneuten Anhörung hier keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal die anwaltlich vertretene Mutter keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen hat, die für die Sachdienlichkeit erneuter - von der Mutter auch nicht angeregter - Anhörung der Eltern und Kinder sprechen (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 139; VerfGH Berlin FamRZ 2001, 848; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, juris m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2011 - 9 UF 135/11

    Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil wegen …

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2023 - 6 UF 115/23

    Anerkennungshindernis bezüglich einer sorgerechtlichen Entscheidung eines …

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10

    Sorgerechtsverfahren: Anforderungen an die Gestaltung eines Eilverfahrens; …

  • OLG Saarbrücken, 13.10.2014 - 6 UF 93/14

    Umgangsrecht: Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2013 - 6 UF 8/13

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des …

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2013 - 6 UF 38/13

    Elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern: Folgenabwägung bei einem Antrag des …

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09   

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OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2010 - 9 UF 7/09 (https://dejure.org/2010,11300)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 9 UF 7/09 (https://dejure.org/2010,11300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1671 Abs. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Übertragung der alleinigen Sorge bei nicht nur vorübergehend getrennt lebenden Eltern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Übertragung der alleinigen Sorge bei nicht nur vorübergehend getrennt lebenden Eltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindesbetreuung ist bei Aufenthaltsbestimmungsrecht zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 120
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der gesetzlichen Konzeption kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne besteht, dass eine Priorität zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als "ultima ratio" in Betracht kommen sollte (BGH FamRZ 2008, 592; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2010, 911; FamRZ 2008, 1474).

    Ist ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und daher insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern nicht feststellbar, ist die gemeinsame elterliche Sorge dagegen ganz oder teilweise aufzuheben (BVerfG, FamRZ 2004, 354; FamRZ 2004, 1015; BGH, FamRZ 2008, 592).

  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 9 UF 191/07

    Anspruch eines Elternteils auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der gesetzlichen Konzeption kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne besteht, dass eine Priorität zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als "ultima ratio" in Betracht kommen sollte (BGH FamRZ 2008, 592; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2010, 911; FamRZ 2008, 1474).

    Das Kindeswohl hat sich dabei an den Grundsätzen der Kontinuität, der Förderung, der Bindungen des Kindes an seine Eltern und an seine Geschwister sowie am geäußerten Willen des Kindes zu orientieren (BGH FamRZ 1990, 392, 393; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2010, 911; FamRZ 2008, 1474).

  • OLG Brandenburg, 30.11.2009 - 9 UF 115/09

    Abänderung einer Sorgerechtsregelung: Anzuwendende Maßstäbe; Wille eines Kindes …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der gesetzlichen Konzeption kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne besteht, dass eine Priorität zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als "ultima ratio" in Betracht kommen sollte (BGH FamRZ 2008, 592; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2010, 911; FamRZ 2008, 1474).

    Das Kindeswohl hat sich dabei an den Grundsätzen der Kontinuität, der Förderung, der Bindungen des Kindes an seine Eltern und an seine Geschwister sowie am geäußerten Willen des Kindes zu orientieren (BGH FamRZ 1990, 392, 393; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2010, 911; FamRZ 2008, 1474).

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09
    Ist ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und daher insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern nicht feststellbar, ist die gemeinsame elterliche Sorge dagegen ganz oder teilweise aufzuheben (BVerfG, FamRZ 2004, 354; FamRZ 2004, 1015; BGH, FamRZ 2008, 592).
  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts im einstweiligen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09
    36 Bei der Frage, welchem Elternteil das Sorgerecht zu übertragen ist, ist derjenigen Regelung der Vorzug zu geben, von der zu erwarten ist, dass sie im Sinne des Kindeswohls die bessere Lösung darstellt (BVerfG, FamRZ 2009, 189).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09
    Ist ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und daher insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern nicht feststellbar, ist die gemeinsame elterliche Sorge dagegen ganz oder teilweise aufzuheben (BVerfG, FamRZ 2004, 354; FamRZ 2004, 1015; BGH, FamRZ 2008, 592).
  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09
    Das Kindeswohl hat sich dabei an den Grundsätzen der Kontinuität, der Förderung, der Bindungen des Kindes an seine Eltern und an seine Geschwister sowie am geäußerten Willen des Kindes zu orientieren (BGH FamRZ 1990, 392, 393; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2010, 911; FamRZ 2008, 1474).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2009 - 10 UF 204/08

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09
    Gegen den Willen eines Elternteils kommt die Durchsetzung eines Wechselmodells jedoch nicht in Betracht (Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2009, 1759), weil sich dies äußerst nachteilig auf das Kindeswohl auswirken würde.
  • OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02

    Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge in Abhängigkeit der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09
    Vielmehr können sie, solange ihnen die Herbeiführung von Übereinstimmung und Gemeinsamkeit zum Wohl des Kindes zumutbar ist, nicht aus der Verpflichtung dazu entlassen werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1952, 1953).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04

    Voraussetzungen einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09
    In besonderem Maße trifft dies auf das - im vorliegenden Fall streitige - Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, da es sich bei dieser Entscheidung über den künftigen Lebensmittelpunkt des Kindes um eine Angelegenheit von erheblicher Tragweite für das Kind handelt (Brandenburgisches OLG, ZfJ 2005, 26, 27; NJWE-FER 2001, 230).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.07.2010 - 4 WF 68/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10272
OLG Köln, 19.07.2010 - 4 WF 68/10 (https://dejure.org/2010,10272)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.07.2010 - 4 WF 68/10 (https://dejure.org/2010,10272)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 4 WF 68/10 (https://dejure.org/2010,10272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    "DU hast mich verlassen! Deshalb krieg ICH die Kinder!" OLG Köln: Funktioniert nicht.

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter im Wege einstweiliger Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 120
 
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.08.2010 - II-3 UF 76/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23840
OLG Hamm, 02.08.2010 - II-3 UF 76/10 (https://dejure.org/2010,23840)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2010 - II-3 UF 76/10 (https://dejure.org/2010,23840)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2010 - II-3 UF 76/10 (https://dejure.org/2010,23840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de

    BGB § 1666; ZPO § 621g
    Wiederherstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Wege einstweiliger Anordnung, da nur der bislang sorgeberechtigte Kindesvater in der Lage ist, einen anstehenden einjährigen Auslandsaufenthalt des Kindes zu organisieren

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wiederherstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Wege einstweiliger Anordnung zum Schutz des Kindeswohls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 120
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 31.05.2006 - 5 WF 113/06

    Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2010 - 3 UF 76/10
    Nach allgemeiner Meinung erfordert der Erlass einer einstweiligen Anordnung ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten, welches ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache nicht zulässt (OLG Hamm, FamRZ 2006, 1478; Zöller/Philippi, ZPO, § 621g Rn2).
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