Rechtsprechung
| BGH, 08.12.2010 - XII ZB 140/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Berufungsverfahren: Behandlung einer "vorbehaltlich einer Prozesskostenhilfebewilligung" eingelegen bzw. begründeten Berufung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 517 ZPO, § 520 Abs 2 ZPO
Berufungsverfahren: Behandlung einer "vorbehaltlich einer Prozesskostenhilfebewilligung" eingelegen bzw. begründeten Berufung - IWW
- Wolters Kluwer
Auslegung eines mit "Berufung" betitelten Schriftsatzes mit der Formulierung "vorbehaltlich PKH-Bewilligung für die II. Instanz" als wirksam eingelegte Prozesserklärung bei Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 517, 520 Abs. 2
Bedingte Berufung; Anforderung an Berufungsschrift - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 517 ; ZPO § 520 Abs. 2
Auslegung eines mit "Berufung" betitelten Schriftsatzes mit der Formulierung "vorbehaltlich PKH-Bewilligung für die II. Instanz" als wirksam eingelegte Prozesserklärung bei Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Auslegung als Berufungsschrift und gesetzliche Voraussetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufung oder nicht Berufung ...
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Deutung eines Schriftsatzes als Berufungsschrift / Berufungsbegründung
Verfahrensgang
- AG Rostock, 09.12.2009 - 47 C 287/09
- LG Rostock, 04.03.2010 - 1 S 8/10
- BGH, 08.12.2010 - XII ZB 140/10
- BGH, 05.01.2011 - XII ZB 140/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 491
- NJW-RR 2011, 492
- MDR 2011, 182
- FamRZ 2011, 366
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07
Auslegung der Einlegung der Berufung in Abhängig von der Gewährung von …
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - XII ZB 140/10
Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007, XII ZB 31/07, FamRZ 2007, 1726 und vom 20. Juli 2005, XII ZB 31/05, FamRZ 2005, 1537) 6 .Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Rechtsmittel oder Rechtsmittelbegründung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726 Rn. 10; vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554).
Dabei ist im Zweifel zugunsten eines Rechtsmittelführers anzunehmen, dass er eher das Kostenrisiko einer ganz oder teilweise erfolglosen Berufung auf sich nimmt als von vornherein zu riskieren, dass seine Berufung als unzulässig verworfen wird (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726 Rn. 10 …und vom 5. März 2008 - XII ZB 182/04 - FamRZ 2008, 1063 Rn. 12).
- BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05
Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - XII ZB 140/10
Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007, XII ZB 31/07, FamRZ 2007, 1726 und vom 20. Juli 2005, XII ZB 31/05, FamRZ 2005, 1537) 6 .Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Rechtsmittel oder Rechtsmittelbegründung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (…Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726 Rn. 10; vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554).
- BGH, 05.03.2008 - XII ZB 182/04
Anforderungen an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere …
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - XII ZB 140/10
Dabei ist im Zweifel zugunsten eines Rechtsmittelführers anzunehmen, dass er eher das Kostenrisiko einer ganz oder teilweise erfolglosen Berufung auf sich nimmt als von vornherein zu riskieren, dass seine Berufung als unzulässig verworfen wird (…Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726 Rn. 10 und vom 5. März 2008 - XII ZB 182/04 - FamRZ 2008, 1063 Rn. 12). - BGH, 19.05.2004 - XII ZB 25/04
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumung …
Auszug aus BGH, 08.12.2010 - XII ZB 140/10
Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Rechtsmittel oder Rechtsmittelbegründung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (…Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726 Rn. 10; vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554).
- BGH, 29.07.2026 - XII ZB 618/25
Wann ist eine Beschwerde unter der Bedingung der Gewährung von …
Zur Frage, wann eine Beschwerde unter der Bedingung der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe eingelegt und damit unzulässig ist (in Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2010 - XII ZB 140/10, FamRZ 2011, 366).Eine Deutung dahin, dass der Schriftsatz gleichwohl nicht als unbedingte Beschwerde bestimmt ist, kommt demgegenüber nur dann in Betracht, wenn sich dies entweder aus dem Schriftsatz selbst oder aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 2010 - XII ZB 140/10 - FamRZ 2011, 366 Rn. 6 mwN …und vom 27. Oktober 2010 - XII ZB 113/10 - FamRZ 2011, 29 Rn. 17 mwN).
Denn der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hat darin unmittelbar nach der Erklärung, dass Beschwerde eingelegt werde, in einem separaten Absatz (vgl. zur Bedeutung dieses Umstands Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2010 - XII ZB 140/10 - FamRZ 2011, 366 Rn. 9) ausgeführt, dass für das "Berufungsverfahren" Verfahrenskostenhilfe beantragt und die "Berufung" unter der aufschiebenden Bedingung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eingelegt werde.
Die nachfolgenden Ausführungen zur Begründung und die Beschwerdeanträge sind somit sämtlich von der aufschiebenden Bedingung der Verfahrenskostenhilfebewilligung erfasst und daher nur für den Fall dieser Bewilligung erfolgt (in Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2010 - XII ZB 140/10 - FamRZ 2011, 366 Rn. 9 f.).
- OLG Jena, 04.08.2016 - 4 U 756/15
Behandlung Prozesskostenhilfeantrag mit Begründung als wirksame Berufung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Deutung, dass ein Schriftsatz, mit dem Prozesskostenhilfe begehrt wird und der die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt, nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 08.12.2010 (Az.: XII ZB 140/10), 17.12.2008 (Az.: XII ZB 185/08), 18.07.2007 (Az.: XII ZB 31/07), 07.11.2006 (VI ZB 70/05), 21.12.2005 (Az.: XII ZB 33/05), 22.01.2002 (Az.: VI ZB 51/01) und 19.11.1997 (Az.: XII ZB 157/97)). - BGH, 15.06.2011 - XII ZB 572/10
Wiedereinsetzungantrag in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Inhaltliche …
Insbesondere hat sich der Beklagte ausdrücklich eine "weitergehende Berufungsbegründung" innerhalb der Begründungsfrist vorbehalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 2010 - XII ZB 140/10 - FamRZ 2011, 366 Rn. 6 …und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726 Rn. 10).
- OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18 Dabei ist der bedingt eingelegte Rechtsbehelf nicht nur unzulässig, sondern es fehlt an der wirksamen Einlegung eines Rechtsbehelfs überhaupt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.12.2010, XII ZB 140/10, Rn. 10 bei juris;… Beschluss vom 24.06.1999, IX ZB 30/99, Rn. 5 bei juris;… Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, vor § 124 Rn. 35Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, vor § 124 Rn. 45), mag auch in diesem Fall in der Praxis der Rechtsbehelf als unzulässig verworfen werden und nicht etwa entschieden werden, dass kein Rechtsbehelf zur Entscheidung angefallen sei, so dass auf sich beruhen kann, ob für die Zulässigkeit der Eilanträge auch eine wirksam eingelegte, aber sonst unzulässige Beschwerde genügen kann.
- BFH, 22.11.2017 - V S 18/17
Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte …
Rn. 17 Erfüllt ein Schriftsatz --wie das Schreiben der Antragstellerin vom 29. November 2015-- die gesetzlichen Anforderungen an eine Klageschrift, kommt eine Deutung, dass der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Klage bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Schwarz in HHSp, § 142 FGO Rz 131, unter Hinweis auf die Berufungsschriften betreffenden Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. Dezember 2010 XII ZB 140/10, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2011, 492; vom 17. Dezember 2008 XII ZB 185/08, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2009, 400, sowie vom 18. Juli 2007 XII ZB 31/07, MDR 2007, 1387). - BGH, 15.12.2016 - IX ZA 22/16
Versagung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren mangels …
Aus der Überschrift "Prozesskostenhilfeantrag und Berufungsentwurf" und der Einlegung der Berufung vorbehaltlich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ergab sich zweifelsfrei, dass die Berufung erst eingelegt werden sollte, wenn dem Kläger Prozesskostenhilfe gewährt würde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - XII ZB 140/10, NJW-RR 2011, 491 Rn. 10). - OLG Hamm, 09.11.2018 - 12 UF 209/17
Bedingt eingelegte Beschwerde
Rn. 3 Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schriftsatz, der alle formellen Anforderungen an eine Beschwerdeschrift erfüllt, regelmäßig als wirksam eingelegte Prozesserklärung zu behandeln und kommt eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Beschwerde bestimmt ist, nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1726; FamRZ 2011, 366).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".