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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 11.10.2010 | OLG Köln, 27.07.2010

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12297
OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10 (https://dejure.org/2010,12297)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.09.2010 - 6 UF 99/10 (https://dejure.org/2010,12297)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. September 2010 - 6 UF 99/10 (https://dejure.org/2010,12297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Änderung Einstweilige Anordnung nicht ohne schwerwiegende Gründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 55; FamFG § 57
    Änderung einer einstweiligen Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung einer einstweiligen Anordnungüber das Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 490
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1426/07

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der eine Änderung des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10
    Bei dieser Abwägung ist von erheblichem Gewicht und daher besonders zu berücksichtigen, dass ein mehrfacher Ortswechsel das Kindeswohl in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen würde (BVerfG, FamRZ 2007, 1626).
  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02

    Anordnung; Beschwerde; Umgangsrecht; elterliche Sorge; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10
    Daraus folgt auch, das es regelmäßig nicht dem Wohl des Kindes entspricht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Familiengerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 24. September 2009 - 9 WF 67/09 - OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 445, sowie FamRZ 2004, 210; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; OLG Köln FamRZ 1999, 181).
  • OLG Brandenburg, 17.04.2003 - 10 WF 43/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Übertragung des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10
    Daraus folgt auch, das es regelmäßig nicht dem Wohl des Kindes entspricht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Familiengerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 24. September 2009 - 9 WF 67/09 - OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 445, sowie FamRZ 2004, 210; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; OLG Köln FamRZ 1999, 181).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08

    Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10
    Daraus folgt auch, das es regelmäßig nicht dem Wohl des Kindes entspricht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Familiengerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 24. September 2009 - 9 WF 67/09 - OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 445, sowie FamRZ 2004, 210; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; OLG Köln FamRZ 1999, 181).
  • OLG Köln, 21.09.1998 - 14 UF 166/98

    Anfechtbarkeit von vorläufigen Anordnungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht im …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10
    Daraus folgt auch, das es regelmäßig nicht dem Wohl des Kindes entspricht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Familiengerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 24. September 2009 - 9 WF 67/09 - OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 445, sowie FamRZ 2004, 210; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; OLG Köln FamRZ 1999, 181).
  • OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 WF 67/09

    Zulässigkeit der Änderung des Aufenthalts des Kindes während eines …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10
    Daraus folgt auch, das es regelmäßig nicht dem Wohl des Kindes entspricht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Familiengerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 24. September 2009 - 9 WF 67/09 - OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 445, sowie FamRZ 2004, 210; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; OLG Köln FamRZ 1999, 181).
  • OLG Brandenburg, 18.08.1997 - 9 WF 90/97

    Erlass einer vorläufigen Anordnung im Verfahren zur Regelung der elterlichen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10
    Dies ist insbesondere auch bei der Entscheidung des Beschwerdegerichts zu berücksichtigen (…so ausdrücklich OLG Köln, a.a.O.; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 1998, 1249).
  • OLG Koblenz, 13.01.2020 - 9 UF 526/19

    Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung von Teilbereichen der elterlichen …

    Regelmäßig entspricht es dem Wohl des Kindes - auch im Säuglingsalter (vgl. insoweit BVerfG…, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvR 332/86 -, juris, Rdnr. 34 f.) - nämlich nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern bzw. ihre Vollziehung rückgängig zu machen und somit vor einer etwaigen Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache über einen weiteren - zusätzlichen - Ortswechsel zu befinden (vgl. Senat…, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 9 UF 10/18 - OLG Brandenburg, a.a.O., Rdnr. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 11 UF 106/12 -, BeckRS 2012, 17936; OLG Saarbrücken, NJOZ 2011, 841, 841 f., m.w.N.; OLG Dresden, FPR 2003, 337, 338, m.w.N.;… BeckOK Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Veit, BGB, 52. Edition, Stand: 1. November 2019, § 1666, Rdnr. 137, m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23

    Gefahrenprognose bei Pflegestellenwechsel

    Regelmäßig entspricht es nicht dem Wohl eines Kindes, vor der Entscheidung in der Hauptsache einen erneuten Ortswechsel vorzunehmen (…BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1426/07 -, Rn. 12; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. September 2010 - 6 UF 99/10 -, Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.10.2010 - II-4 UF 130/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6500
OLG Köln, 11.10.2010 - II-4 UF 130/10 (https://dejure.org/2010,6500)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.10.2010 - II-4 UF 130/10 (https://dejure.org/2010,6500)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - II-4 UF 130/10 (https://dejure.org/2010,6500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzleibeier.eu

    Zur Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil bei Zerstrittenheit der Eltern

  • rechtsportal.de

    BGB § 1671
    Gemeinsame elterliche Sorge zerstrittener Eltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinsame elterliche Sorge zerstrittener Eltern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 490
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 29.03.2005 - 4 UF 25/05

    Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2010 - 4 UF 130/10
    Die Zerstrittenheit der Eltern kann nämlich nur dann zum Anlass der Aufhebung der gemeinsamen Sorge gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können (vgl. unter anderem BGH NJW 2005, 2080 f.; OLG Hamm FamRZ 2005, 537 f., OLG Köln OLGR 2008, 703 bis 706; FamRZ 2005, 2087; 2000, 499 f.).

    Vielmehr muss auch nach der Auffassung des Senates (vgl. unter anderem Senatsbeschluss vom 29.03.2005, FamRZ 2005, 2087) im Rahmen einer konkreten Einzelfallprüfung entschieden werden, ob die Zerstrittenheit der Eltern sich negativ auf das Kindeswohl auswirkt.

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit …

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2010 - 4 UF 130/10
    Die Zerstrittenheit der Eltern kann nämlich nur dann zum Anlass der Aufhebung der gemeinsamen Sorge gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können (vgl. unter anderem BGH NJW 2005, 2080 f.; OLG Hamm FamRZ 2005, 537 f., OLG Köln OLGR 2008, 703 bis 706; FamRZ 2005, 2087; 2000, 499 f.).
  • OLG Köln, 11.03.2008 - 4 UF 119/07

    Familienrecht - Gemeinsame Sorge trotz Zerstrittenheit der Eltern

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2010 - 4 UF 130/10
    Die Zerstrittenheit der Eltern kann nämlich nur dann zum Anlass der Aufhebung der gemeinsamen Sorge gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können (vgl. unter anderem BGH NJW 2005, 2080 f.; OLG Hamm FamRZ 2005, 537 f., OLG Köln OLGR 2008, 703 bis 706; FamRZ 2005, 2087; 2000, 499 f.).
  • OLG Hamm, 28.05.2004 - 11 UF 73/04

    Voraussetzungen für Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. …

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2010 - 4 UF 130/10
    Die Zerstrittenheit der Eltern kann nämlich nur dann zum Anlass der Aufhebung der gemeinsamen Sorge gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können (vgl. unter anderem BGH NJW 2005, 2080 f.; OLG Hamm FamRZ 2005, 537 f., OLG Köln OLGR 2008, 703 bis 706; FamRZ 2005, 2087; 2000, 499 f.).
  • OLG Köln, 22.03.1999 - 27 WF 36/99

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2010 - 4 UF 130/10
    Die Zerstrittenheit der Eltern kann nämlich nur dann zum Anlass der Aufhebung der gemeinsamen Sorge gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können (vgl. unter anderem BGH NJW 2005, 2080 f.; OLG Hamm FamRZ 2005, 537 f., OLG Köln OLGR 2008, 703 bis 706; FamRZ 2005, 2087; 2000, 499 f.).
  • AG Bonn, 28.04.2010 - 405 F 13/10
    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2010 - 4 UF 130/10
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 28.04.2010 - 405 F 13/10 - , mit welchem ihr Antrag, ihr das alleinige elterliche Sorgerecht über die beteiligten minderjährigen Kinder B. und C. zu übertragen, zurückgewiesen worden ist, wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.07.2010 - II-14 UF 80/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12499
OLG Köln, 27.07.2010 - II-14 UF 80/10 (https://dejure.org/2010,12499)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.07.2010 - II-14 UF 80/10 (https://dejure.org/2010,12499)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - II-14 UF 80/10 (https://dejure.org/2010,12499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter will mit Kleinkind auswandern - Sie erhält das alleinige Sorgerecht, wenn es dem Kindeswohl entspricht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei Auswanderungsabsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 149
  • FamRZ 2011, 490
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der …

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2010 - 14 UF 80/10
    Rn. 14 Dies ergibt sich für den Senat bei einer umfassenden Würdigung der entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 28.04.2010 XII ZB 81/09 RZ. 18, 20 m.w.N. zitiert nach JURIS) zu beachtenden Gesichtspunkte des Kindeswohls unter Berücksichtigung der durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Elternrechte beider Elternteile.
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