Rechtsprechung
| KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1686 BGB, § 58 FamFG
Auskunftsanspruch eines Elternteils: Auskunftserteilung über eine psychiatrische Behandlung bei Ablehnung durch ein 16 ½ Jahre altes Kind - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1686; FamFG § 58
Adressat und Umfang des Auskunftsanspruchs hinsichtlich des Wohls eines Kindes nach Eintritt der Volljährigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vater fordert Auskunft über Psychotherapie - Ist der 16-jährige Sohn damit nicht einverstanden, erfährt der Vater nichts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Adressat und Umfang des Auskunftsanspruchs hinsichtlich des Wohls eines Kindes nach Eintritt der Volljährigkeit
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.06.2010 - 146 F 5462/10
- KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 438
- FamRZ 2011, 827
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 10.01.1995 - 15 W 269/94
Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruches des nichtsorgeberechtigten Vaters …
Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
Die wachsende Reife und Selbstbestimmungsfähigkeit des Heranwachsenden führt im Bereich seiner geschützten Privat- und Intimsphäre dazu, dass die elterliche Sorge sich in ihrer Funktion wandelt und mehr und mehr zurückweicht (so zutreffend OLG Hamm FamRZ 1995, 1288).Mindestens eine gleich starke Bedeutung ist dem Willen des Kindes beizumessen, wenn es um den engsten persönlichen Bereich geht, wozu eine psychotherapeutische Behandlung gehört (ebenso OLG Hamm FamRZ 1995, 1288;… MüKo-Finger, 5. Aufl. § 1684 BGB Rz 9; Staudinger/Rauscher, Bearbeitung 2006, § 1684 BGB Rz 11; Oelkers NJW 1995, 1335).
- BayObLG, 07.12.1992 - 1Z BR 93/92
Vater ; Nichteheliches Kind; Auskunftsrecht; Persönliche Verhältnisse
Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
Das sind alle für das Befinden und die Entwicklung des Kindes wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen Umstände (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1487). - BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79
Abschiebungshaft
Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
Für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist anerkannt, dass in der Beschwerdeinstanz keine neuen Sachanträge gestellt werden können, die die Angelegenheit zu einer anderen machen als diejenige, die Gegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung waren (vgl. z.B. BGH FamRZ 1990, 606; NJW 1980, 891; BayObLG FamRZ 1994, 1068; OLG Hamm FGPrax 1995, 69).
- BGH, 07.03.1990 - XII ZB 14/89
Übergang vom öffentlich-rechtlichen zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
Für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist anerkannt, dass in der Beschwerdeinstanz keine neuen Sachanträge gestellt werden können, die die Angelegenheit zu einer anderen machen als diejenige, die Gegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung waren (vgl. z.B. BGH FamRZ 1990, 606; NJW 1980, 891; BayObLG FamRZ 1994, 1068; OLG Hamm FGPrax 1995, 69). - OLG Hamburg, 12.03.2008 - 10 UF 57/07
Ausschluss des gesetzlichen Umgangsrechts eines Vaters mit seiner Tochter bis zu …
Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
So ist z.B. anerkannt, dass die Ablehnung eines Umgangs durch ein Kind dieses Alters grundsätzlich der Anordnung des Umgangs entgegensteht (vgl. z.B. OLG Hamburg FamRZ 2008, 1372;… MüKo-Finger, 5. Aufl. § 1684 BGB Rz 44; Schneider in Rahm/Künkel Hdb. des Familiengerichtsverfahrens, III B 637). - BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93
Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid; …
Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
Für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist anerkannt, dass in der Beschwerdeinstanz keine neuen Sachanträge gestellt werden können, die die Angelegenheit zu einer anderen machen als diejenige, die Gegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung waren (vgl. z.B. BGH FamRZ 1990, 606; NJW 1980, 891; BayObLG FamRZ 1994, 1068; OLG Hamm FGPrax 1995, 69). - OLG Bremen, 16.12.1998 - 4 W 18/98
Verpflichtung zur Informierung eines nicht sorgeberechtigten Kindesvaters über …
Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
Es kann offen bleiben, ob gemäß § 1686 BGB überhaupt eine Verpflichtung besteht, den das Kind behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten von der Schweigepflicht gegenüber dem nicht sorgeberechtigten Elternteil zu entbinden (verneinend z.B. OLG Schleswig, SchlHA 1978, 115; OLG Bremen OLGReport 1999, 86; Oelkers NJW 1995, 1335). - OLG Hamm, 28.09.1994 - 15 W 223/94
Anfechtbarkeit eines Vertagungsbeschlusses im Verfahren zur Abgabe der …
Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
Für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist anerkannt, dass in der Beschwerdeinstanz keine neuen Sachanträge gestellt werden können, die die Angelegenheit zu einer anderen machen als diejenige, die Gegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung waren (vgl. z.B. BGH FamRZ 1990, 606; NJW 1980, 891; BayObLG FamRZ 1994, 1068; OLG Hamm FGPrax 1995, 69).
- OLG Stuttgart, 27.06.2016 - 15 WF 74/16
Kindschaftssache: Anspruch des Kindesvater gegen die Kindesmutter, der …
Rn. 23 Unabhängig davon, dass der Antrag des Antragstellers vom 1.6.2016 bereits deshalb unzulässig ist, weil er von ihm nicht unterschrieben wurde, ist es dem Antragsgegner verwehrt, im Beschwerderechtszug einen neuen, bisher nicht geltend gemachten Anspruch in das Verfahren einzuführen (…MüKoFamFG/A. Fischer, 3. Aufl., § 59 Rn. 8 mwN; insbesondere auch KG NJW-RR 2011, 438, 439 in einem Fall, in dem erstmals im Beschwerdeverfahren Auskünfte hinsichtlich eines weiteren Kindes verlangt worden sind). - OLG Saarbrücken, 01.08.2014 - 9 WF 58/14
Zwangsvollstreckung in Familiensache: Vollstreckung einer Verpflichtung zur …
bzw. über die Weitergabe zu entscheiden (KG, FamRZ 2011, 827), der betreffende Elternteil hierzu hingegen nicht mehr verpflichtet oder auch nur berechtigt. - VG München, 16.05.2011 - M 3 K 09.4361
Zeugnisherausgabe
Darüber hinaus ist nach Eintritt der Volljährigkeit das Kind selbst in der Lage, über seine persönlichen Verhältnisse Auskunft zu erteilen und über die Weitergabe zu entscheiden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.10.2010, Az. 19 UF 52/10).
- OLG Hamm, 31.08.2017 - 13 WF 148/17
Rechtsfolgen des Verlustes der rechtlichen Vaterschaft durch den leiblichen Vater …
Stellt er hingegen im Beschwerdeverfahren ausschließlich einen neuen, in erster Instanz nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung, ist die Beschwerde unzulässig (vgl. KG FamRZ 2011, 827 ff zum Auskunftsanspruch eines weiteren Kindes sowie OLG Hamm FamRZ 2012, 321 ff und Fischer in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., § 59, Rn. 8). - OLG Frankfurt, 30.04.2025 - 6 WF 48/25
Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB
So ist bei einem kurz vor der Volljährigkeit stehenden Jugendlichen eine Kindeswohlbeeinträchtigung zu bejahen, wenn Auskünfte über dessen Gesundheitszustand (KG, FamRZ 2011, 827; OLG Hamm, FamRZ 1995, 1288) oder in dessen Privat- oder Intimsphäre fallenden Umstände begehrt werden, sofern sich der Jugendliche gegen die Erteilung wendet (…MüKo BGB/Hennemann, 9. Auflage 2024, § 1686 BGB, Rn. 8). - OLG München, 14.07.2025 - 2 UF 653/25
Kein Auskunftsanspruch über die persönliche Entwicklung gegenüber volljährigen …
Rn. 23 Bereits bei älteren noch minderjährigen Kindern ist anerkannt, dass ein Auskunftsanspruch gegen den Willen des Kindes nicht angeordnet werden kann (vgl. Götz in Grüneberg, BGB, § 1686 Rn. 5, KG FamRZ 2011, 827), weil in diesem Fall den Interessen des Kindes Vorrang vor denen des auskunftsverlangenden Elternteils zukommt. - AGH Nordrhein-Westfalen, 11.09.2020 - 1 AGH 45/19 Ein Vermögensverfall liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vor, wenn der Anwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.10.2010 - AnwZ (B) 11/09 -, NJW-RR 2011, 438; Beschluss vom 20.12.2013 - AnwZ (Brfg.) 40/13 - juris;… Weyland-Vossebürger, BRAO, 10. Auflage 2020, § 7 Rdnr. 142).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 1 AGH 22/23
Liquide Mittel "zum Ausschluss einer Gefährdung der Interessen der …
Rn. 130 Ein Vermögensverfall liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn der Anwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (std. Rspr.; BGH, Beschluss vom 08.10.2010 - AnwZ (B) 11/09 -, NJW-RR 2011, 438; Beschluss vom 20.12.2013 - AnwZ (Brfg.) 40/13 -, juris; Beschluss vom 31.01.2023 - AnwZ (Brfg) 29/22 -, juris Rn. 4; Weyland-Vossebürger, BRAO, 10. Auflage 2020, § 7 Rdnr. 142, § 14 Rdnr. 58). - OLG Düsseldorf, 21.12.2021 - 3 WF 64/21 Die wachsende Reife und Selbstbestimmungsfähigkeit des Heranwachsenden führt im Bereich seiner geschützten Intimsphäre dazu, dass die elterliche Sorge sich in ihrer Funktion wandelt und mehr und mehr zurückweicht (vgl.auch OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.1995, 15 W 269/94, NJW-RR 1995, 1028 = FamRZ 1995, 1288;… juris: Rn. 26; KG, Beschluss vom 28.10.2010 - 19 UF 52/10 - NJW-RR 2011, 438).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 18.11.2022 - 1 AGH 22/22 Rn. 105 Ein Vermögensverfall liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn der Anwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.10.2010 - AnwZ (B) 11/09 -, NJW-RR 2011, 438; Beschluss vom 20.12.2013 - AnwZ (Brfg.) 40/13 -, juris;… Weyland-Vossebürger, BRAO, 10. Auflage 2020, § 7 Rdnr. 142, § 14 Rdnr. 58).
- OLG Jena, 06.12.2023 - 2 W 233/23
Anspruch des Kommanditisten auf Überwachung der Tätigkeit der Geschäftsführung …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 23.06.2023 - 1 AGH 14/23
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall
- AGH Nordrhein-Westfalen, 11.09.2020 - 1 AGH 44/19
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Eintrag des …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 19.09.2025 - 1 AGH 30/25
- AGH Nordrhein-Westfalen, 19.02.2021 - 1 AGH 33/20
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 24.05.2024 - 1 AGH 43/23
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Gefährdung der Interessen der …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 11.10.2019 - 1 AGH 22/19
- AGH Nordrhein-Westfalen, 12.08.2022 - 1 AGH 5/22
- AGH Nordrhein-Westfalen, 15.08.2025 - 1 AGH 14/25
- AGH Nordrhein-Westfalen, 20.09.2024 - 1 AGH 27/24
- AGH Nordrhein-Westfalen, 19.09.2025 - 1 AGH 17/25
- AGH Nordrhein-Westfalen, 14.03.2025 - 1 AGH 38/24
- AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 9/23
- AGH Nordrhein-Westfalen, 23.06.2023 - 1 AGH 8/23
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.01.2011 - II-21 UF 190/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 1684 Abs. 4
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Umgangsanordnung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eine gerichtliche Anordnung zum begleiteten Umgang eines Kindes mit seinen Eltern muss hinreichend konkrete Ausführungen zu den räumlichen und zeitlichen Umgangsmodalitäten enthalten; Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit der Anordnung eines begleiteten Umgangs ...
Verfahrensgang
- AG Bonn, 05.10.2010 - 307 F 167/10
- OLG Köln, 17.01.2011 - II-21 UF 190/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 827
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09
Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes …
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang (OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2085, 2086; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1682; OLG Zweibrücken, OLGR 2003, 287 m.w.N.;… Palandt/ Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1684, Rdn. 43).Das Gericht darf daher nicht - auch nicht teilweise - die Regelung des Umgangs in die Hände eines - anders als etwa ein Umgangspfleger (§ 1684 Abs. 3 Sätze 3 und 4 BGB) - nicht mit sorgerechtlichen Befugnissen ausgestatteten Dritten legen, da dieser vom Gesetz keine eigene Entscheidungskompetenz zugewiesen erhalten hat (siehe zum Ganzen OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2085, 2086 m.w.N.).
- BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Nichteheliche Kinder
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
Rn. 20 Hierbei weist der Senat im Hinblick auf den von der Antragsgegnerin verweigerten unbegleiteten Umgang darauf hin, dass an die Einschränkung des Umgangsrechts eines Elternteils strenge Maßstäbe anzulegen sind, deren Wahrung das Familiengericht von Amts wegen - und zwar wegen des stets letztentscheidenden Kindeswohls (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) unabhängig von einem etwaigen Einvernehmen der Eltern - zu überprüfen hat. - BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
Die längerfristige Anordnung begleiteten Umgangs beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; vgl. auch BGHZ 51, 219).
- BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07
Verfassungsmäßigkeit eines Umgangsausschlusses
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
Rn. 20 Hierbei weist der Senat im Hinblick auf den von der Antragsgegnerin verweigerten unbegleiteten Umgang darauf hin, dass an die Einschränkung des Umgangsrechts eines Elternteils strenge Maßstäbe anzulegen sind, deren Wahrung das Familiengericht von Amts wegen - und zwar wegen des stets letztentscheidenden Kindeswohls (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) unabhängig von einem etwaigen Einvernehmen der Eltern - zu überprüfen hat. - BVerfG, 19.02.2007 - 1 BvR 510/03
Staatliche Anforderungen an das Verfahren bei einer Adoptionen
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
Die längerfristige Anordnung begleiteten Umgangs beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; vgl. auch BGHZ 51, 219). - OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06
Umgangsrecht: Pflicht zur Konkretisierung einer Umgangsregelung auch bei …
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang (OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2085, 2086; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1682; OLG Zweibrücken, OLGR 2003, 287 m.w.N.;… Palandt/ Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1684, Rdn. 43). - BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68
Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
Die längerfristige Anordnung begleiteten Umgangs beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; vgl. auch BGHZ 51, 219). - OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 5 UF 216/02
Konkrete Regelung des Umgangsrechts
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang (OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2085, 2086; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1682; OLG Zweibrücken, OLGR 2003, 287 m.w.N.;… Palandt/ Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1684, Rdn. 43).
- OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des …
Sollte es die Anordnung begleiteten Umgangs in Erwägung ziehen - auch hierauf ist das Familiengericht im angegriffenen Beschluss nicht gehaltvoll eingegangen -, wird es sich auch mit den diesbezüglichen Anforderungen nach Grund (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2008, 494; BGHZ 51, 219; Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 -, FamRZ 2010, 2085) und Ausgestaltung (…dazu Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Köln ZKJ 2011, 181) auseinandersetzen müssen. - OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 5 UF 167/13
Notwendiger Inhalt von Entscheidung über Umgangsrecht nach § 1684 BGB
Als Grundlage einer Vollstreckung nach § 89 FamFG ist eine Umgangsregelung nur dann geeignet, wenn sie genaue Angaben über Art, Ort und Zeit des Umganges sowie der Modalitäten des Umganges enthält, wie insbesondere die Frage des Abholens oder Bringens des Kindes und die zur Durchführung begleiteter Umgänge bereite Person (OLG Köln JAmt 2011, 166; OLG Koblenz 2007, 1682;… Keidel/Giers § 89 FamFG Rn. 4;… Palandt/Götz § 1684 BGB Rn. 43).Die Entscheidung des Amtsgerichts hat - vergleichbar einer nicht vollstreckbaren Umgangsentscheidung (OLG Köln JAmt 2011, 166) oder der Überlassung der Umgangsregelung an einen Umgangspfleger (OLG Hamm FamRZ 2013, 310) noch keine abschließende, die Instanz beendende Wirkung, weshalb das Verfahren nach § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG - ohne dass es eines Antrages der Beteiligten bedarf (OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 992; OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.2.2013, 5 UF 25/13) - an das Amtsgericht zurückzuverweisen ist (vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2009, 1417).
- OLG Hamm, 16.05.2014 - 2 UF 51/14
Rechtsstellung des Umgangspflegers
Rn. 10 Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang, insbesondere durch einen vom Gericht bestellten Umgangspfleger, denn das Gericht darf die Regelung des Umgangs nicht einem Dritten überlassen, dem vom Gesetz keine eigene Entscheidungskompetenz zugewiesen worden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02. Mai 2012 - II-9 UF 105/12 - FamRZ 2013, 310; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juli 2010 - II-2 UF 277/09 - NJW-RR 2011, 150; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 12. März 2010 - 6 UF 128/09 - FamRZ 2010, 1922; OLG Köln, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 21 UF 190/10 - ZKJ 2011, 181).
- OLG Hamm, 02.05.2012 - 9 UF 105/12
Anforderungen an die Entscheidung des Gerichts im Umgangsverfahren
Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang, insbesondere durch einen vom Gericht bestellten Umgangspfleger, denn das Gericht darf die Regelung des Umgangs nicht einem Dritten überlassen, dem vom Gesetz keine eigene Entscheidungskompetenz zugewiesen worden ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 150, 152 f.; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 1922 f.; OLG Köln JAmt 2011, 166 f.;… Palandt-Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1684 Rz. 43). - OLG Frankfurt, 08.07.2015 - 5 UF 135/15
Kein Absehen von familiengerichtlicher Umgangsregelung
Die Entscheidung des Amtsgerichts hat - vergleichbar einer nicht vollstreckbaren Umgangsentscheidung (OLG Köln JAmt 2011, 166), der Überlassung der Umgangsregelung an einen Umgangspfleger (OLG Hamm FamRZ 2013, 310) oder der Zurückweisung eines "Umgangsantrages" (OLG Frankfurt am Main ZKJ 2013, 421) noch keine abschließende, die Instanz beendende Wirkung, weshalb das Verfahren nach § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG ) ohne dass es eines Antrages der Beteiligten bedarf (OLG Frankfurt am Main ZKJ 2013, 421; OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 992; OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.2.2013, 5 UF 25/13) - an das Amtsgericht zurückzuverweisen ist (vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2009, 1417). - OLG Karlsruhe, 18.10.2013 - 7 W 56/13
Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an das sachlich zuständige Amtsgericht; …
Daran vermag nichts zu ändern, dass die Ausgestaltung des Umgangs vom Familiengericht nach Tagen, Uhrzeit und Ort, Häufigkeit, Abholung und ggf. weiterer konkreter Modalitäten präzise und in vollstreckungsfähiger Weise zu regeln ist und nicht dem Umgangsbegleiter überlassen werden darf, weil dieser nicht mit sorgerechtlichen Befugnissen ausgestattet ist und insoweit vom Gesetz keine eigene Entscheidungskompetenz erhalten hat (OLG Köln, ZKJ 2011, 181 f., juris Tz. 14 m.w.N.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 1446 f., juris Tz. 23;… Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 5. Aufl./66. Lieferung 08.2013, Rn. 174). - OLG Hamm, 09.07.2012 - 9 UF 105/12
Antrag auf Umgang mit gemeinsamen Kindern; Fehlende Sachentscheidung; …
Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang, insbesondere durch einen vom Gericht bestellten Umgangspfleger, denn das Gericht darf die Regelung des Umgangs nicht einem Dritten überlassen, dem vom Gesetz keine eigene Entscheidungskompetenz zugewiesen worden ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 150, 152 f.; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 1922 f.; OLG Köln JAmt 2011, 166 f.;… Palandt-Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1684 Rz. 43). - OLG Hamm, 12.08.2013 - 6 UF 100/13
Anordnung und gerichtliche Ausgestaltung einer Umgangspflegschaft
Die maßgebliche Gestaltung des Umgangs nach Art, Dauer und Ort und die Entscheidung, ob der Umgang begleitet oder unbegleitet durchgeführt wird, darf das Gericht nicht dem Umgangspfleger überlassen (OLG Hamm (9. Senat für Familiensachen) FamRZ 2013, 310; KG Berlin FamRZ 2013, 308; OLG Köln FamRZ 2011, 827 - Rn.14 zitiert nach Juris; OLG Hamm NJW-RR 2011, 150 - Rn.41 zitiert nach Juris).
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