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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 17.01.2011

Rechtsprechung
   KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16169
KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10 (https://dejure.org/2010,16169)
KG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 19 UF 52/10 (https://dejure.org/2010,16169)
KG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 19 UF 52/10 (https://dejure.org/2010,16169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1686 BGB, § 58 FamFG
    Auskunftsanspruch eines Elternteils: Auskunftserteilung über eine psychiatrische Behandlung bei Ablehnung durch ein 16 ½ Jahre altes Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1686; FamFG § 58
    Adressat und Umfang des Auskunftsanspruchs hinsichtlich des Wohls eines Kindes nach Eintritt der Volljährigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater fordert Auskunft über Psychotherapie - Ist der 16-jährige Sohn damit nicht einverstanden, erfährt der Vater nichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Adressat und Umfang des Auskunftsanspruchs hinsichtlich des Wohls eines Kindes nach Eintritt der Volljährigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 438
  • FamRZ 2011, 827
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 10.01.1995 - 15 W 269/94

    Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruches des nichtsorgeberechtigten Vaters …

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
    Die wachsende Reife und Selbstbestimmungsfähigkeit des Heranwachsenden führt im Bereich seiner geschützten Privat- und Intimsphäre dazu, dass die elterliche Sorge sich in ihrer Funktion wandelt und mehr und mehr zurückweicht (so zutreffend OLG Hamm FamRZ 1995, 1288).

    Mindestens eine gleich starke Bedeutung ist dem Willen des Kindes beizumessen, wenn es um den engsten persönlichen Bereich geht, wozu eine psychotherapeutische Behandlung gehört (ebenso OLG Hamm FamRZ 1995, 1288;… MüKo-Finger, 5. Aufl. § 1684 BGB Rz 9; Staudinger/Rauscher, Bearbeitung 2006, § 1684 BGB Rz 11; Oelkers NJW 1995, 1335).

  • BayObLG, 07.12.1992 - 1Z BR 93/92

    Vater ; Nichteheliches Kind; Auskunftsrecht; Persönliche Verhältnisse

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
    Das sind alle für das Befinden und die Entwicklung des Kindes wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen Umstände (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1487).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
    Für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist anerkannt, dass in der Beschwerdeinstanz keine neuen Sachanträge gestellt werden können, die die Angelegenheit zu einer anderen machen als diejenige, die Gegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung waren (vgl. z.B. BGH FamRZ 1990, 606; NJW 1980, 891; BayObLG FamRZ 1994, 1068; OLG Hamm FGPrax 1995, 69).
  • BGH, 07.03.1990 - XII ZB 14/89

    Übergang vom öffentlich-rechtlichen zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
    Für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist anerkannt, dass in der Beschwerdeinstanz keine neuen Sachanträge gestellt werden können, die die Angelegenheit zu einer anderen machen als diejenige, die Gegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung waren (vgl. z.B. BGH FamRZ 1990, 606; NJW 1980, 891; BayObLG FamRZ 1994, 1068; OLG Hamm FGPrax 1995, 69).
  • OLG Hamburg, 12.03.2008 - 10 UF 57/07

    Ausschluss des gesetzlichen Umgangsrechts eines Vaters mit seiner Tochter bis zu …

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
    So ist z.B. anerkannt, dass die Ablehnung eines Umgangs durch ein Kind dieses Alters grundsätzlich der Anordnung des Umgangs entgegensteht (vgl. z.B. OLG Hamburg FamRZ 2008, 1372;… MüKo-Finger, 5. Aufl. § 1684 BGB Rz 44; Schneider in Rahm/Künkel Hdb. des Familiengerichtsverfahrens, III B 637).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid; …

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
    Für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist anerkannt, dass in der Beschwerdeinstanz keine neuen Sachanträge gestellt werden können, die die Angelegenheit zu einer anderen machen als diejenige, die Gegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung waren (vgl. z.B. BGH FamRZ 1990, 606; NJW 1980, 891; BayObLG FamRZ 1994, 1068; OLG Hamm FGPrax 1995, 69).
  • OLG Bremen, 16.12.1998 - 4 W 18/98

    Verpflichtung zur Informierung eines nicht sorgeberechtigten Kindesvaters über …

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
    Es kann offen bleiben, ob gemäß § 1686 BGB überhaupt eine Verpflichtung besteht, den das Kind behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten von der Schweigepflicht gegenüber dem nicht sorgeberechtigten Elternteil zu entbinden (verneinend z.B. OLG Schleswig, SchlHA 1978, 115; OLG Bremen OLGReport 1999, 86; Oelkers NJW 1995, 1335).
  • OLG Hamm, 28.09.1994 - 15 W 223/94

    Anfechtbarkeit eines Vertagungsbeschlusses im Verfahren zur Abgabe der …

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
    Für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist anerkannt, dass in der Beschwerdeinstanz keine neuen Sachanträge gestellt werden können, die die Angelegenheit zu einer anderen machen als diejenige, die Gegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung waren (vgl. z.B. BGH FamRZ 1990, 606; NJW 1980, 891; BayObLG FamRZ 1994, 1068; OLG Hamm FGPrax 1995, 69).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2016 - 15 WF 74/16

    Kindschaftssache: Anspruch des Kindesvater gegen die Kindesmutter, der …

    Rn. 23 Unabhängig davon, dass der Antrag des Antragstellers vom 1.6.2016 bereits deshalb unzulässig ist, weil er von ihm nicht unterschrieben wurde, ist es dem Antragsgegner verwehrt, im Beschwerderechtszug einen neuen, bisher nicht geltend gemachten Anspruch in das Verfahren einzuführen (…MüKoFamFG/A. Fischer, 3. Aufl., § 59 Rn. 8 mwN; insbesondere auch KG NJW-RR 2011, 438, 439 in einem Fall, in dem erstmals im Beschwerdeverfahren Auskünfte hinsichtlich eines weiteren Kindes verlangt worden sind).
  • OLG Saarbrücken, 01.08.2014 - 9 WF 58/14

    Zwangsvollstreckung in Familiensache: Vollstreckung einer Verpflichtung zur …

    bzw. über die Weitergabe zu entscheiden (KG, FamRZ 2011, 827), der betreffende Elternteil hierzu hingegen nicht mehr verpflichtet oder auch nur berechtigt.
  • VG München, 16.05.2011 - M 3 K 09.4361

    Zeugnisherausgabe

    Darüber hinaus ist nach Eintritt der Volljährigkeit das Kind selbst in der Lage, über seine persönlichen Verhältnisse Auskunft zu erteilen und über die Weitergabe zu entscheiden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.10.2010, Az. 19 UF 52/10).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.01.2011 - II-21 UF 190/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18375
OLG Köln, 17.01.2011 - II-21 UF 190/10 (https://dejure.org/2011,18375)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2011 - II-21 UF 190/10 (https://dejure.org/2011,18375)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - II-21 UF 190/10 (https://dejure.org/2011,18375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eine gerichtliche Anordnung zum begleiteten Umgang eines Kindes mit seinen Eltern muss hinreichend konkrete Ausführungen zu den räumlichen und zeitlichen Umgangsmodalitäten enthalten; Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit der Anordnung eines begleiteten Umgangs ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 827
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09

    Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes …

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
    Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang (OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2085, 2086; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1682; OLG Zweibrücken, OLGR 2003, 287 m.w.N.;… Palandt/ Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1684, Rdn. 43).

    Das Gericht darf daher nicht - auch nicht teilweise - die Regelung des Umgangs in die Hände eines - anders als etwa ein Umgangspfleger (§ 1684 Abs. 3 Sätze 3 und 4 BGB) - nicht mit sorgerechtlichen Befugnissen ausgestatteten Dritten legen, da dieser vom Gesetz keine eigene Entscheidungskompetenz zugewiesen erhalten hat (siehe zum Ganzen OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2085, 2086 m.w.N.).

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Nichteheliche Kinder

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
    Rn. 20 Hierbei weist der Senat im Hinblick auf den von der Antragsgegnerin verweigerten unbegleiteten Umgang darauf hin, dass an die Einschränkung des Umgangsrechts eines Elternteils strenge Maßstäbe anzulegen sind, deren Wahrung das Familiengericht von Amts wegen - und zwar wegen des stets letztentscheidenden Kindeswohls (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) unabhängig von einem etwaigen Einvernehmen der Eltern - zu überprüfen hat.
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
    Die längerfristige Anordnung begleiteten Umgangs beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; vgl. auch BGHZ 51, 219).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07

    Verfassungsmäßigkeit eines Umgangsausschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
    Rn. 20 Hierbei weist der Senat im Hinblick auf den von der Antragsgegnerin verweigerten unbegleiteten Umgang darauf hin, dass an die Einschränkung des Umgangsrechts eines Elternteils strenge Maßstäbe anzulegen sind, deren Wahrung das Familiengericht von Amts wegen - und zwar wegen des stets letztentscheidenden Kindeswohls (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) unabhängig von einem etwaigen Einvernehmen der Eltern - zu überprüfen hat.
  • BVerfG, 19.02.2007 - 1 BvR 510/03

    Staatliche Anforderungen an das Verfahren bei einer Adoptionen

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
    Die längerfristige Anordnung begleiteten Umgangs beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; vgl. auch BGHZ 51, 219).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06

    Umgangsrecht: Pflicht zur Konkretisierung einer Umgangsregelung auch bei …

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
    Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang (OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2085, 2086; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1682; OLG Zweibrücken, OLGR 2003, 287 m.w.N.;… Palandt/ Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1684, Rdn. 43).
  • BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68

    Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
    Die längerfristige Anordnung begleiteten Umgangs beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; vgl. auch BGHZ 51, 219).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 5 UF 216/02

    Konkrete Regelung des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
    Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang (OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2085, 2086; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1682; OLG Zweibrücken, OLGR 2003, 287 m.w.N.;… Palandt/ Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1684, Rdn. 43).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12

    Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des …

    Sollte es die Anordnung begleiteten Umgangs in Erwägung ziehen - auch hierauf ist das Familiengericht im angegriffenen Beschluss nicht gehaltvoll eingegangen -, wird es sich auch mit den diesbezüglichen Anforderungen nach Grund (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2008, 494; BGHZ 51, 219; Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 -, FamRZ 2010, 2085) und Ausgestaltung (…dazu Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Köln ZKJ 2011, 181) auseinandersetzen müssen.
  • OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 5 UF 167/13

    Notwendiger Inhalt von Entscheidung über Umgangsrecht nach § 1684 BGB

    Als Grundlage einer Vollstreckung nach § 89 FamFG ist eine Umgangsregelung nur dann geeignet, wenn sie genaue Angaben über Art, Ort und Zeit des Umganges sowie der Modalitäten des Umganges enthält, wie insbesondere die Frage des Abholens oder Bringens des Kindes und die zur Durchführung begleiteter Umgänge bereite Person (OLG Köln JAmt 2011, 166; OLG Koblenz 2007, 1682;… Keidel/Giers § 89 FamFG Rn. 4;… Palandt/Götz § 1684 BGB Rn. 43).

    Die Entscheidung des Amtsgerichts hat - vergleichbar einer nicht vollstreckbaren Umgangsentscheidung (OLG Köln JAmt 2011, 166) oder der Überlassung der Umgangsregelung an einen Umgangspfleger (OLG Hamm FamRZ 2013, 310) noch keine abschließende, die Instanz beendende Wirkung, weshalb das Verfahren nach § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG - ohne dass es eines Antrages der Beteiligten bedarf (OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 992; OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.2.2013, 5 UF 25/13) - an das Amtsgericht zurückzuverweisen ist (vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2009, 1417).

  • OLG Hamm, 16.05.2014 - 2 UF 51/14

    Rechtsstellung des Umgangspflegers

    Rn. 10 Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang, insbesondere durch einen vom Gericht bestellten Umgangspfleger, denn das Gericht darf die Regelung des Umgangs nicht einem Dritten überlassen, dem vom Gesetz keine eigene Entscheidungskompetenz zugewiesen worden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02. Mai 2012 - II-9 UF 105/12 - FamRZ 2013, 310; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juli 2010 - II-2 UF 277/09 - NJW-RR 2011, 150; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 12. März 2010 - 6 UF 128/09 - FamRZ 2010, 1922; OLG Köln, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 21 UF 190/10 - ZKJ 2011, 181).
  • OLG Hamm, 02.05.2012 - 9 UF 105/12

    Anforderungen an die Entscheidung des Gerichts im Umgangsverfahren

    Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang, insbesondere durch einen vom Gericht bestellten Umgangspfleger, denn das Gericht darf die Regelung des Umgangs nicht einem Dritten überlassen, dem vom Gesetz keine eigene Entscheidungskompetenz zugewiesen worden ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 150, 152 f.; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 1922 f.; OLG Köln JAmt 2011, 166 f.;… Palandt-Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1684 Rz. 43).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2015 - 5 UF 135/15

    Kein Absehen von familiengerichtlicher Umgangsregelung

    Die Entscheidung des Amtsgerichts hat - vergleichbar einer nicht vollstreckbaren Umgangsentscheidung (OLG Köln JAmt 2011, 166), der Überlassung der Umgangsregelung an einen Umgangspfleger (OLG Hamm FamRZ 2013, 310) oder der Zurückweisung eines "Umgangsantrages" (OLG Frankfurt am Main ZKJ 2013, 421) noch keine abschließende, die Instanz beendende Wirkung, weshalb das Verfahren nach § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG ) ohne dass es eines Antrages der Beteiligten bedarf (OLG Frankfurt am Main ZKJ 2013, 421; OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 992; OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.2.2013, 5 UF 25/13) - an das Amtsgericht zurückzuverweisen ist (vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2009, 1417).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2013 - 7 W 56/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an das sachlich zuständige Amtsgericht; …

    Daran vermag nichts zu ändern, dass die Ausgestaltung des Umgangs vom Familiengericht nach Tagen, Uhrzeit und Ort, Häufigkeit, Abholung und ggf. weiterer konkreter Modalitäten präzise und in vollstreckungsfähiger Weise zu regeln ist und nicht dem Umgangsbegleiter überlassen werden darf, weil dieser nicht mit sorgerechtlichen Befugnissen ausgestattet ist und insoweit vom Gesetz keine eigene Entscheidungskompetenz erhalten hat (OLG Köln, ZKJ 2011, 181 f., juris Tz. 14 m.w.N.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 1446 f., juris Tz. 23;… Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 5. Aufl./66. Lieferung 08.2013, Rn. 174).
  • OLG Hamm, 09.07.2012 - 9 UF 105/12

    Antrag auf Umgang mit gemeinsamen Kindern; Fehlende Sachentscheidung; …

    Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang, insbesondere durch einen vom Gericht bestellten Umgangspfleger, denn das Gericht darf die Regelung des Umgangs nicht einem Dritten überlassen, dem vom Gesetz keine eigene Entscheidungskompetenz zugewiesen worden ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 150, 152 f.; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 1922 f.; OLG Köln JAmt 2011, 166 f.;… Palandt-Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1684 Rz. 43).
  • OLG Hamm, 12.08.2013 - 6 UF 100/13

    Anordnung und gerichtliche Ausgestaltung einer Umgangspflegschaft

    Die maßgebliche Gestaltung des Umgangs nach Art, Dauer und Ort und die Entscheidung, ob der Umgang begleitet oder unbegleitet durchgeführt wird, darf das Gericht nicht dem Umgangspfleger überlassen (OLG Hamm (9. Senat für Familiensachen) FamRZ 2013, 310; KG Berlin FamRZ 2013, 308; OLG Köln FamRZ 2011, 827 - Rn.14 zitiert nach Juris; OLG Hamm NJW-RR 2011, 150 - Rn.41 zitiert nach Juris).
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