Rechtsprechung
| BGH, 09.08.2012 - VII ZB 84/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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ZPO § 121 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel: Prozesskostenhilfebewilligung mit Rechtsanwaltsbeiordnung für einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 121 Abs 2 ZPO, § 850d ZPO
Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel: Prozesskostenhilfebewilligung mit Rechtsanwaltsbeiordnung für einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Unterhaltsgläubiger aufgrund der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 850d
Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Unterhaltsgläubiger aufgrund der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe bei Pfändung aus einem Unterhaltstitel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe für die Pfändung aus einem Unterhaltstitel
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterhaltsgläubiger ist bei Pfändung aus einem Unterhaltstitel Rechtsanwalt beizuordnen
Verfahrensgang
- AG Reutlingen, 07.04.2011 - 21 M 1247/11
- LG Tübingen, 16.09.2011 - 5 T 120/11
- BGH, 09.08.2012 - VII ZB 84/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1153
- MDR 2012, 1251
- FamRZ 2012, 1637
- Rpfleger 2012, 698
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 124/03
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung
Auszug aus BGH, 09.08.2012 - VII ZB 84/11
Danach hängt die Notwendigkeit der Beiordnung einerseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie und andererseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen gerade des Antragstellers ab (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; BVerfG, WuM 2011, 352).Der Bundesgerichtshof hat bereits in seinem Beschluss vom 18. Juli 2003 (IXa ZB 124/03, aaO) ausgeführt, es liege nahe, dass ein juristisch nicht ausgebildeter Antragsteller bei der Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen, insbesondere beim Vorhandensein mehrerer Unterhaltsberechtigter, auch mit Hilfe der Rechtsantragstelle häufig kaum in der Lage sein werde, einen korrekten Antrag zu stellen.
- BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 2493/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 …
Auszug aus BGH, 09.08.2012 - VII ZB 84/11
Danach hängt die Notwendigkeit der Beiordnung einerseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie und andererseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen gerade des Antragstellers ab (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; BVerfG, WuM 2011, 352). - BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05
Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Zwangsvollstreckung durch einen …
Auszug aus BGH, 09.08.2012 - VII ZB 84/11
Nachfolgend hat der Senat wiederholt den Hinweis erteilt, es sei bei der insoweit vorzunehmenden Einzelfallprüfung zu beachten, dass die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel wegen der Regelung des § 850d ZPO es in der Regel geboten erscheinen lassen, einen Rechtsanwalt beizuordnen (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 94/05, NJW 2006, 1204; vom 29. März 2006 - VII ZB 14/06, FuR 2006, 309 und VII ZB 15/06, FamRZ 2006, 856). - BGH, 29.03.2006 - VII ZB 15/06
Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vollstreckungsverfahren im Wege der …
Auszug aus BGH, 09.08.2012 - VII ZB 84/11
Nachfolgend hat der Senat wiederholt den Hinweis erteilt, es sei bei der insoweit vorzunehmenden Einzelfallprüfung zu beachten, dass die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel wegen der Regelung des § 850d ZPO es in der Regel geboten erscheinen lassen, einen Rechtsanwalt beizuordnen (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 94/05, NJW 2006, 1204; vom 29. März 2006 - VII ZB 14/06, FuR 2006, 309 und VII ZB 15/06, FamRZ 2006, 856). - BGH, 29.03.2006 - VII ZB 14/06
Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vollstreckungsverfahren im Wege der …
Auszug aus BGH, 09.08.2012 - VII ZB 84/11
Nachfolgend hat der Senat wiederholt den Hinweis erteilt, es sei bei der insoweit vorzunehmenden Einzelfallprüfung zu beachten, dass die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel wegen der Regelung des § 850d ZPO es in der Regel geboten erscheinen lassen, einen Rechtsanwalt beizuordnen (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 94/05, NJW 2006, 1204; vom 29. März 2006 - VII ZB 14/06, FuR 2006, 309 und VII ZB 15/06, FamRZ 2006, 856).
- LSG Sachsen, 10.01.2013 - L 8 AS 701/12
Prozesskostenhilfe für Erinnerungsverfahren nach § 197 SGG - Beiordnung eines …
Die Erforderlichkeit im Sinne des § 121 Abs. 2 ZPO beurteilt sich nach dem Umfang und der tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeit der Sache sowie nach der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (BVerfG, Beschluss vom 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80 u. a. - juris RdNr. 39; BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - juris RdNr. 22), aber auch nach der Bedeutung des Verfahrens für den Betroffenen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.03.2003 - 1 BvR 329/03 - juris RdNr. 7; BGH, Beschluss vom 09.08.2012 - VII ZB 84/11 - juris RdNr. 7). - OLG Saarbrücken, 11.12.2012 - 6 WF 405/12
Verfahrenskostenhilfe: Erforderlichkeit einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt …
Die Notwendigkeit der Beiordnung des Rechtsanwalts hängt danach einerseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen gerade des Antragstellers und andererseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie ab (BGH, FamRZ 2012, 1637; FamRZ 2010, 288; NJW 2003, 3136). - BayObLG, 09.10.2025 - 102 VA 53/25
Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Bayerisches …
Die Notwendigkeit der Beiordnung hängt somit einerseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie und andererseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen gerade des Antragstellers ab (BGH, Beschluss vom 9. August 2012, VII ZB 84/11, NJW-RR 2012, 1152, Rn. 7 m. w. N.;… Dunkhase in Anders/Gehle, ZPO, § 121 Rn. 46;… Kießling in Saenger, ZPO, 10. Aufl. 2023, § 121 Rn. 9;… Fischer in Musielak/Voit, ZPO, § 121 Rn. 11).
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