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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 22.08.2011

Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.08.2011 - 10 UF 127/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3965
OLG Celle, 30.08.2011 - 10 UF 127/11 (https://dejure.org/2011,3965)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.08.2011 - 10 UF 127/11 (https://dejure.org/2011,3965)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. August 2011 - 10 UF 127/11 (https://dejure.org/2011,3965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich; Schlussüberschüsse und Bewertungsreserven beim Ausgleichswert einer privaten Rentenversicherung; grobe Unbilligkeit; Ausgleich eines geringwertigen Anrechts wegen Bedürftigkeit des Ausgleichsberechtigten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung einer Aussicht auf Schlussüberschüsse und Beteiligung an Bewertungsreserven beim Ausgleichswert einer privaten Rentenversicherung; Geltung der internen Teilung eines Anrechts aus privater Rentenversicherung für einen durch Schlussüberschuss und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung einer privaten Rentenversicherung im Versorgungsausgleich; Berücksichtigung der Aussicht auf Schlussüberschüsse und Beteiligung an Bewertungsreserven

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung einer Aussicht auf Schlussüberschüsse und Beteiligung an Bewertungsreserven beim Ausgleichswert einer privaten Rentenversicherung; Geltung der internen Teilung eines Anrechts aus privater Rentenversicherung für einen durch Schlussüberschuss und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 308
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und …

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2011 - 10 UF 127/11
    Selbst eine bei ungekürzter Durchführung des Versorgungsausgleichs drohende Unterschreitung des unterhaltsrechtlich erheblichen Selbstbehalts auf Seiten des Verpflichteten stellt keinen Härtegrund dar, wenn der Berechtigte ebenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (vgl. BGH FamRZ 1986, 563; 1993, 682, 684; 2006, 769, 771; 2007, 366, 368; 2007, 996, 1000;… Wick in Fachanwaltskommentar Familienrecht, 4. Aufl., § 27 VersAusglG Rn. 9).
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des …

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2011 - 10 UF 127/11
    Selbst eine bei ungekürzter Durchführung des Versorgungsausgleichs drohende Unterschreitung des unterhaltsrechtlich erheblichen Selbstbehalts auf Seiten des Verpflichteten stellt keinen Härtegrund dar, wenn der Berechtigte ebenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (vgl. BGH FamRZ 1986, 563; 1993, 682, 684; 2006, 769, 771; 2007, 366, 368; 2007, 996, 1000;… Wick in Fachanwaltskommentar Familienrecht, 4. Aufl., § 27 VersAusglG Rn. 9).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 64/03

    Billigkeitsentscheidung im Versorgungsausgleich bei Scheidung einer Ehe nach …

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2011 - 10 UF 127/11
    Selbst eine bei ungekürzter Durchführung des Versorgungsausgleichs drohende Unterschreitung des unterhaltsrechtlich erheblichen Selbstbehalts auf Seiten des Verpflichteten stellt keinen Härtegrund dar, wenn der Berechtigte ebenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (vgl. BGH FamRZ 1986, 563; 1993, 682, 684; 2006, 769, 771; 2007, 366, 368; 2007, 996, 1000;… Wick in Fachanwaltskommentar Familienrecht, 4. Aufl., § 27 VersAusglG Rn. 9).
  • OLG Celle, 22.11.2010 - 10 UF 232/09

    Berücksichtigung der nach Ehezeitende liegenden rentenrechtlichen Zeiten bei der …

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2011 - 10 UF 127/11
    Bei Berechnung einer Rentenanwartschaft sind zwar nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nur die bis Ende der Ehezeit zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten zu berücksichtigen (Senat FamRZ 2011, 723).
  • BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90

    Kein Versorgungsausgleich für Rechte aus Altenteil

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2011 - 10 UF 127/11
    Selbst eine bei ungekürzter Durchführung des Versorgungsausgleichs drohende Unterschreitung des unterhaltsrechtlich erheblichen Selbstbehalts auf Seiten des Verpflichteten stellt keinen Härtegrund dar, wenn der Berechtigte ebenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (vgl. BGH FamRZ 1986, 563; 1993, 682, 684; 2006, 769, 771; 2007, 366, 368; 2007, 996, 1000;… Wick in Fachanwaltskommentar Familienrecht, 4. Aufl., § 27 VersAusglG Rn. 9).
  • BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83

    Berücksichtigung einer Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2011 - 10 UF 127/11
    Selbst eine bei ungekürzter Durchführung des Versorgungsausgleichs drohende Unterschreitung des unterhaltsrechtlich erheblichen Selbstbehalts auf Seiten des Verpflichteten stellt keinen Härtegrund dar, wenn der Berechtigte ebenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (vgl. BGH FamRZ 1986, 563; 1993, 682, 684; 2006, 769, 771; 2007, 366, 368; 2007, 996, 1000;… Wick in Fachanwaltskommentar Familienrecht, 4. Aufl., § 27 VersAusglG Rn. 9).
  • KG, 25.03.2011 - 13 UF 229/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Anschlussbeschwerde an die Beschwerde eines …

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2011 - 10 UF 127/11
    Rn. 14 Auch für die Prüfung der Geringwertigkeit nach § 18 Abs. 2 und 3 VersAusglG bleiben die noch nicht gesicherten Beteiligungen an dem Schlussüberschuss und den Bewertungsreserven außer Betracht (vgl. KG Beschluss vom 25.03.2011 - 13 UF 229/10 - juris).
  • OLG München, 29.12.2010 - 12 UF 1235/10

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der Schlussüberschüsse und …

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2011 - 10 UF 127/11
    Auf sie besteht derzeit noch keine gesicherte Anwartschaft, die abschließend bewertet und hälftig auf den anderen Ehegatten übertragen werden kann (vgl. OLG München Beschluss vom 29.12.2010 - 12 UF 1235/10 - juris).
  • OLG Nürnberg, 18.10.2013 - 11 UF 462/13

    Versorgungsausgleichsentscheidung: Tenorierung einer Beteiligung an den …

    Man kann deshalb jedenfalls bei der externen Teilung, die nach der gesetzlichen Regelung einem Teilrückkauf gleichkommt, nicht davon ausgehen, dass noch keine gesicherte Anwartschaft besteht (so aber Holzwarth a. a.O., OLG Celle FamRZ 2012, 308 Rdn. 12).

    Ein Ausgleich des Anrechts ist aber geboten, weil bei der externen Teilung kaum Verwaltungsaufwand entsteht (OLG Bamberg FamRZ 2013, 220, 221; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 308; AG Viechtach FamRZ 2011, 1229).

  • OLG Frankfurt, 12.10.2016 - 4 UF 118/13

    Versorgungsausgleich: externe Teilung bei privater Rentenversicherung

    Im Fall einer internen Teilung müsste die Beschwerdeführerin für die Antragstellerin nämlich ein Anrecht mit einem Ausgleichswert von nur 6.131,03 Euro begründen (vgl. OLG München, FamRZ 2011, 978; OLG Celle, FamRZ 2012, 308; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.8.2013 - 3 UF 369/10).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 UF 261/14

    Versorgungsausgleich: Berechnung des Ausgleichswertes bei externer Teilung …

    Soweit das OLG Celle (FamRZ 2012, 308) dagegen argumentiert, die Werte für den Schlussüberschuss und die Bewertungsreserven seien nur Verteilungsschlüssel für den Leistungsfall trifft dies in der Form nicht zu, denn die Beschwerdeführerin hat zwischen diesen Werten und den tatsächlichen Zeitwerten zum Ehezeitende unterschieden und mitgeteilt, dass sie diese letzteren Beträge zusätzlich zum Ausgleichswert "auszahlt".
  • OLG Köln, 31.03.2020 - 10 UF 16/20
    Daher stellt die bei ungekürzter Durchführung des Versorgungsausgleichs resultierende Unterschreitung des (unterhaltsrechtlichen) Selbstbehalts des Ausgleichspflichtigen auch keinen Härtegrund dar, wenn - wie vorliegend - der Berechtigte ebenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 03.08.2011 - 10 UF 127/11, FamRZ 2012, 308;… Breuers in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl. (2020), § 27 VersAusglG, Rn. 82).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.08.2011 - 2 UF 103/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9747
OLG Karlsruhe, 22.08.2011 - 2 UF 103/11 (https://dejure.org/2011,9747)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.08.2011 - 2 UF 103/11 (https://dejure.org/2011,9747)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. August 2011 - 2 UF 103/11 (https://dejure.org/2011,9747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Absehen von einer externen Teilung zum selben Zielversorgungsträger im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bei wirtschaftlich selbständigen, nicht gleichartigen Versorgungsteilen

  • rechtsportal.de

    VersAusglG § 18 Abs. 2
    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei mehreren Anrechten in derselben betrieblichen Altersversorgung; Ausschluss der Teilung wegen Unbilligkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrfache Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung im Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung des Grundsatzes der Halbteilung der Anrechte bei Aufspaltung der betrieblichen Altersversorgung auf verschiedene Durchführungsarten i.R.d. Ermessensausübung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG; Ausgleich für den Regelfall des mangelnden Vorliegens eines angenommenen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 308
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2011 - 2 UF 103/11
    Rn. 15 Die nach §§ 58 ff FamFG zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 6, die dem Senat infolge der beschränkten Teilanfechtung nur hinsichtlich des bei dieser weiterhin bestehenden Anrechts des Antragsgegners anfällt (BGH, FamRZ 2011, 547), führt zu der aus dem Tenor ersichtlichen ergänzenden Regelung des Versorgungsausgleichs.
  • OLG Saarbrücken, 14.04.2011 - 6 UF 28/11

    Versorgungsausgleich: Beteiligung der Höchster Pensionskasse am Verfahren; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2011 - 2 UF 103/11
    Zudem hat diese sich selbst nicht gegen einen Ausgleich ausgesprochen, was im Rahmen der Ermessensentscheidung ebenfalls zu berücksichtigen ist (so auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.04.2011 - 6 UF 28/11, zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 17.02.2011 - 11 UF 1659/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von Anrechten der betrieblichen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2011 - 2 UF 103/11
    Rn. 23 Verfügt der Ausgleichspflichtige damit bei einem betrieblichen Versorgungsträger über mehrere Anrechte, von denen eines geringfügig ist, das aber ebenso wie das nicht geringfügige Anrecht im Wege der externen Teilung zu demselben Zielversorgungsträger auszugleichen ist, so dass kein nennenswerter Aufwand durch die Teilung entsteht, erscheint es unbillig, vom Grundsatz der Halbteilung der Anrechte nur wegen der vorgenommenen Aufspaltung der betrieblichen Altersversorgung auf verschiedene Durchführungsarten abzusehen (vgl. auch OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 1229).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 8 UF 156/10

    Ausgleich geringwertiger Anrechte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2011 - 2 UF 103/11
    Nach Auffassung des Senats kommt damit der Höhe des zu erwartenden Teilungsaufwandes im Rahmen der Ermessensausübung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG eine große Bedeutung zu (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2011 - 8 UF 156/10, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 20.03.2012 - 27 UF 51/11
    Rn. 14 Verfügt der Ausgleichspflichtige nämlich bei einem betrieblichen Versorgungsträger über mehrere Anrechte, von denen eines geringfügig ist, das aber ebenso wie das nicht geringfügige Anrecht im Wege der externen Teilung zu demselben Zielversorgungsträger auszugleichen ist, so dass kein nennenswerter Aufwand durch die Teilung entsteht, erscheint es unbillig, vom Grundsatz der Halbteilung der Anrechte nur wegen der vorgenommenen Aufspaltung der betrieblichen Altersversorgung auf verschiedene Durchführungsarten abzusehen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2012, 308 = juris Rn 23 mit Hinweis auf OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 1229; OLG Frankfurt - 2 UF 112/11 - B. vom 30.01.2012, juris Rn 23).
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