Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 07.09.2011 - 9 WF 239/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2011, 1478
- FamRZ 2012, 474
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 23.06.2025 - 1 BvR 545/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend gerichtliche Entscheidungen im …
Für diese Konstellation entspricht es langjähriger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass die zweiwöchige Beschwerdefrist aus § 87 Abs. 4 FamFG, § 569 Abs. 1 ZPO gilt und ein Irrtum anwaltlicher Verfahrensbevollmächtigter darüber nicht unverschuldet ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 7. September 2011 - 9 WF 239/11 -, juris, Rn. 8, 13; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 3. Januar 2013 - 6 WF 182/12 -, juris, Rn. 9 f.; OLG Naumburg…, Beschluss vom 8. März 2017 - 4 WF 16/17 -, juris, Rn. 5, 7). - OLG Saarbrücken, 07.11.2012 - 6 UF 390/12
Einstweiliges Anordnung in Sorgerechtsverfahren: Wiedereinsetzung eines …
Dies gilt umso mehr, als bereits vor Inkrafttreten des FamFG durch das FGG-RG die Beschwerdefrist gegen familiengerichtliche einstweilige Anordnungen zwei Wochen betragen hatte und im vorliegenden Falle die Fristwahrung nur die Kenntnis des Gesetzestextes vorausgesetzt hat (dazu OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 474; anders das OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2012 - 14 WF 149/12 -, juris, für den Sonderfall, dass bis vor kurzem umstritten gewesen ist, welche Verfahrensvorschriften für die Beschwerde maßgeblich sind). - OLG Hamm, 26.04.2013 - 15 W 16/13
Rechtsfolgen einer inhaltlich offensichtlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung
Rn. 6 Auch wenn diese Rechtsprechung nicht uneingeschränkt auf den - hier vorliegenden - Fall einer inhaltlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung übertragen werden kann, muss von einem Rechtsanwalt gleichwohl erwartet werden, dass er die Grundzüge des Verfahrensrechts und das Rechtsmittelsystem in der jeweiligen Verfahrensart kennt; dementsprechend kann ein Rechtsanwalt das Vertrauen in die Richtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung nicht uneingeschränkt, sondern nur in solchen Fällen in Anspruch nehmen, in denen die inhaltlich fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung zu einem unvermeidbaren, zumindest aber zu einem nachvollziehbaren und daher verständlichen Rechtsirrtum des Rechtsanwalts geführt hat; auch in den Fällen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung kann es jedenfalls dann an der Ursächlichkeit zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis fehlen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch war (BGH FamRZ 2012, 1287; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 03.01.2013, 6 WF 182/12, zitiert nach juris, Rn. 8; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 07.11.2012, 6 UF 390/12, zitiert nach juris, Rn. 10; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2011, 233, OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 2011, OLG Frankfurt NJW 2012, 3250 und Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.09.2011, 9 WF 239/11, zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 25.07.2013 - 3 WF 63/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist im …
Bei anwaltlicher Vertretung ist ein durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung verursachter Irrtum über die Rechtsmittelfrist regelmäßig verschuldet (…BGH, NJW 2011, 3240 Rn. 18; OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, NJOZ 2012, 1625; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 1016). - OLG Frankfurt, 28.03.2012 - 1 UF 92/12
Widerlegung der Vermutung der Kausalität eines Rechtsirrtums bei Belehrungsmangel …
Zwar stellt die Vorschrift des § 17 Abs. 2 FamFG die Vermutung auf, dass es an einem Verschulden fehlt, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist; ist der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin jedoch - wie hier - anwaltlich vertreten, so wird die Vermutung widerlegt, dass der Belehrungsmangel kausal für den Rechtsirrtum geworden ist (…BGH FamRZ 2010, 1425 ff., zitiert nach [...] Rz. 11, 15; OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 474 mit Anm. Gottwald).
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