Rechtsprechung
| BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung des Vorteils mietfreien Wohnens als Einkommen; Berücksichtigung von Abschreibungen bei Bestimmung der Einkünfte aus Vermietung; künftige kosmetische Operationen als Sonderbedarf; Verwertung des Vermögensstammes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1361 Abs 1 BGB, § 1361 Abs 2 BGB, § 1577 Abs 1 BGB, § 1577 Abs 3 BGB, § 1613 Abs 2 Nr 1 BGB
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung des Vorteils mietfreien Wohnens als Einkommen; Berücksichtigung von Abschreibungen bei Bestimmung der Einkünfte aus Vermietung; künftige kosmetische Operationen als Sonderbedarf; Verwertung des Vermögensstammes - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Konkrete Ermittlung des Bedarfs anhand eines objektiven Maßstabs i.R.d. Trennungsunterhalts zur Finanzierung des laufenden Lebensbedarfs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361 Abs. 2
Konkrete Ermittlung des Bedarfs anhand eines objektiven Maßstabs i.R.d. Trennungsunterhalts zur Finanzierung des laufenden Lebensbedarfs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Trennungsunterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietwert kann Trennungsunterhalt beeinflussen
Verfahrensgang
- AG Villingen-Schwenningen, 07.12.2007 - 3 F 161/07
- OLG Karlsruhe, 30.10.2009 - 5 UF 6/08
- BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 514
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (10)
- BGH, 18.01.2012 - XII ZR 178/09
Nachehelicher Unterhalt: Beweislast des erwerbslosen Unterhaltsberechtigten für …
Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09
Im vor dem Senat geführten Parallelverfahren (XII ZR 178/09) streiten die Parteien über den nachehelichen Unterhalt.Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das heutige Senatsurteil im Parallelverfahren zwischen den Parteien XII ZR 178/09 verwiesen.
Wegen der Einzelheiten der Begründung wird insoweit auf das heutige Senatsurteil im Parallelverfahren zwischen den Parteien XII ZR 178/09 verwiesen.
- BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06
Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des …
Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09
Der Wohnbedarf der Klägerin ist demnach geringer als der mit der Nutzung des Einfamilienhauses verbundene (volle) Wohnwert (vgl. Senatsurteile vom 5. März 2008 - XII ZR 22/06 - FamRZ 2008, 963 Rn. 15 mwN und vom 22. April 1998 - XII ZR 161/96 - FamRZ 1998, 899, 901).Ist eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft allerdings nicht mehr zu erwarten, etwa wenn ein Scheidungsantrag rechtshängig ist oder die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehe abschließend geregelt haben, sind solche Ausnahmen von der Berücksichtigung des vollen Mietwerts nicht mehr gerechtfertigt (Senatsurteile vom 5. März 2008 - XII ZR 22/06 - FamRZ 2008, 963 Rn. 15).
- BGH, 19.11.2008 - XII ZR 129/06
Entfallen des Unterhaltsanspruchs als subsidiäre Sozialleistung wegen Beziehens …
Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09
Das beruht darauf, dass an die Verwertung des Vermögensstamms vor Scheidung höhere Anforderungen zu stellen sind als beim nachehelichen Unterhalt (vgl. Senatsurteil vom 19. November 2008 - XII ZR 129/06 - FamRZ 2009, 307 Rn. 17;… Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 1 Rn. 614 mwN).
- BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08
Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten …
Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09
Denn diese sind vermeidbar, sofern sie auf einen Mieter umgelegt werden können (vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 78/08 - FamRZ 2009, 1300 Rn. 29 ff.). - BGH, 15.02.2006 - XII ZR 4/04
Begriff des Sonderbedarfs; Berücksichtigung einer Konfirmation
Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09
Das Berufungsgericht hat die von der Klägerin geltend gemachten Kosten künftiger kosmetischer Operationen (1.800 EUR pro Jahr) zu Recht als Sonderbedarf angesehen, welcher für jeden Einzelfall geltend zu machen ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 2006 - XII ZR 4/04 - FamRZ 2006, 612). - BGH, 28.03.2007 - XII ZR 21/05
Berücksichtigung des Wohnvorteils und von Zins und Tilgung für die Ehewohnung …
Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09
Dabei ist auf den Mietzins abzustellen, den er auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für eine dem ehelichen Lebensstandard entsprechende kleinere Wohnung zahlen müsste (Senatsurteil vom 28. März 2007 - XII ZR 21/05 - FamRZ 2007, 879, 880 f.;… vgl. Wendl/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 1 Rn. 479). - BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02
Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des …
Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09
Darüber hinaus sei zu beachten, dass sie durch eine günstige Entwicklung des Immobilienmarktes ausgeglichen werden könnten (Senatsurteil vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 75/02 - FamRZ 2005, 1159, 1160 mwN). - BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99
Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe …
Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09
Rn. 20 Die Kosten der privaten Zusatzversicherung fallen hingegen auch im Fall der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit an und sind daher Bestandteil des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen (vgl. Senatsurteil vom 31. Oktober 2001 - XII ZR 292/99 - FamRZ 2002, 88, 91). - BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts
Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09
Der Wohnbedarf der Klägerin ist demnach geringer als der mit der Nutzung des Einfamilienhauses verbundene (volle) Wohnwert (…vgl. Senatsurteile vom 5. März 2008 - XII ZR 22/06 - FamRZ 2008, 963 Rn. 15 mwN und vom 22. April 1998 - XII ZR 161/96 - FamRZ 1998, 899, 901). - BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das …
Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09
Rn. 8 Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 179/10 - FamRZ 2011, 100 Rn. 10).
- BGH, 15.12.2021 - XII ZB 557/20
Ehegattenunterhalt: Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens bei einem …
Eine Berücksichtigung des mit der Nutzung zur Einkunftserzielung verbundenen Wertverlusts eines Gebäudes kommt nur dann in Betracht, wenn sich dieser Wertverlust anhand konkreter Zahlen feststellen lässt (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 177/09 - FamRZ 2012, 514 Rn. 33). - BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10
Trennungsunterhaltsanspruch: Berücksichtigungsfähigkeit von Einkommen des …
Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des Senats ist von der Berücksichtigung des vollen Wohnwerts dann abzusehen, wenn die Wohnung gemessen an den Einkommensverhältnissen der Eheleute zu groß ist und eine Pflicht zur Verwertung des Wohneigentums (noch) nicht besteht (Senatsurteile vom 5. März 2008 - XII ZR 22/06 - FamRZ 2008, 963, 965; vom 18. Januar 2012 - XII ZR 177/09 - FamRZ 2012, 514 und BGHZ 154, 247, 254 = FamRZ 2003, 1179, 1182 m.w.N.). - BGH, 26.06.2013 - XII ZR 133/11
Scheidungsverbundverfahren mit Auslandsbezug: Beschwer für Rechtsmittel gegen den …
Der Vorteil des mietfreien Wohnens im eigenen Haus ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich als Gebrauchsvorteil unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 18. Januar 2012 - XII ZR 177/09 - FamRZ 2012, 514 Rn. 29 …und vom 5. März 2008 - XII ZR 22/06 - FamRZ 2008, 963 Rn. 11 ff. jew. mwN).
- OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 7 UF 189/19
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Unterhaltsrechtliche Bewertung von …
Rn. 127 cc) Wie es auch das Amtsgericht indirekt getan hat, sind den aus dem Steuerbescheid für 2009 ersichtlichen Mieteinkünften die sich aus der zugehörigen Steuererklärung ersichtlichen und im Steuerbescheid berücksichtigten Abschreibungen für Gebäudeabnutzungen (AfA) zuzuschlagen, weil ihnen - der BGH-Rechtsprechung folgend - lediglich ein pauschal angerechneter Verschleiß von Vermögensgegenständen zugrunde liegt und die steuerlichen Pauschalen vielfach über das tatsächliche Ausmaß der Wertminderung hinausgehen (…vgl. BGH, FamRZ 2005, 1159, zit. nach juris, Rdn. 16; BGH, FamRZ 2012, 514, zit. nach juris, Rdn. 33;… Gerhardt, in: Wendl/Dose, aaO, 10. Aufl. 2019, § 1 Rdn. 457, dort auch zum Streitstand; s. im Übrigen Nr. 1.6. der Leitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Stand: 01.01.2020).Ob diese Auffassung zutrifft, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 18.01.2012 offen gelassen und klargestellt, dass die AfA nur dann zu berücksichtigen sind, wenn der eingetretene Wertverlust sich ausnahmsweise durch einen Vergleich des Gebäudewerts bei der Anschaffung und der Veräußerung konkret ermitteln lässt und in etwa den Abschreibungsbeträgen entspricht (vgl. die Zusammenfassung bei Gerhardt, in: Wendl/Dose, aaO, 10. Aufl. 2019, § 1 Rdn. 457 unter Hinweis auf BGH, FamRZ 2012, 514 Rdn. 33).
Unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Abschreibungen für Gebäudeabnutzungen (AfA): Diese berühren das unterhaltsrechtlich maßgebende Einkommen nicht, weil ihnen lediglich ein Verschleiß von Gegenständen des Vermögens zugrunde liegt und die zulässigen steuerlichen Pauschalen vielfach über das tatsächliche Ausmaß der Wertminderung hinausgehen (…BGH, FamRZ 2005, 1159, zit. nach juris, Rdn. 16; BGH, FamRZ 2012, 514, zit. nach juris, Rdn. 33;… s. auch bereits BGH, FamRZ 2003, 741, zit. nach juris, Rdn. 16;… OLG Hamm, FamRZ 2014, 777, zit. nach juris, Rdn. 145, 147;… kritisch zu generellen Nichtberücksichtigung der AfA weiterhin Gerhardt, in: Wendl/Dose, aaO, 10. Aufl. 2019, § 1 Rdn. 457).
- OLG Hamm, 23.04.2020 - 2 UF 152/19
Trennungsunterhalt: Bemessung des Unterhaltsbedarfs bei erheblich über dem …
Die Auflistung, die von der Antragstellerin zur Bemessung ihres Unterhaltsbedarfs erstellt worden ist, beinhaltet damit eine umfassende Zusammenstellung der von ihr benötigten Lebenshaltungskosten und entspricht den Anforderungen, die an eine konkrete Bedarfsermittlung zu stellen sind (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 18.01.2012 - XII ZR 177/09, FamRZ 2012, 514; OLG Hamm, Beschluss vom 21.03.2016 - II-4 UF 14/14, FamRB 2016, 379). - OLG Hamm, 26.10.2017 - 11 UF 64/17
Ermittlung des Wohnwerts des gemeinsamen Eigenheims während der Trennungszeit
Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 18.1.2012 - XII ZR 177/09 - (FamRZ 2012, 514) dazu entschieden, dass dies nur der Fall sein könne, wenn sich der Wohnvorteil nach dem angemessen Wohnwert richte, der regelmäßig dem konkreten Wohnbedarf entspreche.Im Gegensatz zu dem vom Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 18.1.2012 (XII ZR 177/09 - FamRZ 2012, 514) entschiedenen Fall haben die Beteiligten aber noch keine Regelung für ihre Vermögensverhältnisse getroffen.
Die Rechtsbeschwerde ist nicht gem. § 70 Abs. 2 FamFG zuzulassen, weil der Senat von den in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.1.2012 (XII ZR 177/09 - FamRZ 2012, 514) aufgestellten Grundsätzen nicht abweicht.
- OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 1 UF 12/16
Berücksichtigung der Kosten einer Kinderfrau als Mehrbedarf beim Kindesunterhalt
Dieser bemisst sich vielmehr nach Art und Größe einer ihrem bisherigen Lebensstandard genügenden Wohnung (vgl. BGH, FamRZ 2012, 514 ff., Rn. 24) und damit nach unveränderten Parametern.Dieser bemisst sich vielmehr nach Art und Größe einer ihrem bisherigen Lebensstandard genügenden Wohnung (vgl. BGH, FamRZ 2012, 514 ff., Rn. 24) und damit nach unveränderten Parametern.
- OLG Zweibrücken, 20.08.2026 - 4 U 101/25
Berufungsbegründung wegen Fehlzitaten unzureichend?
Der Beklagten möge im Übrigen die auf S. 34 unten, S. 36 oben und S. 42 oben der Berufungsbegründung genannten Urteile des BGH (nach den Ausführungen des Beklagten: Az. VIII ZR 335/20 vom 16.02.2022; Az. VIII ZR 228/07 vom 11.03.2009; Az. XII ZR 177/09 vom 21.12.2011) im Volltext vorlegen. - AG Büdingen, 15.05.2014 - 53 F 65/14
Entscheidung zur Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Bestattungskosten
Unterhaltsrechtlich kann jedoch nur ein tatsächlich feststellbarer Wertverlust der Immobilie berücksichtigt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2012 - XII ZR 177/09, FamRZ 2012, 514 ff., Rdnr. 33). - OLG Koblenz, 24.08.2020 - 13 UF 275/20
Trennungsunterhalt: Unterhaltsanspruch einer in einem Pflegeheim lebenden Ehefrau
Dies hat zur Folge, dass die Voraussetzungen für die Pflicht zur Verwertung des Vermögensstamms regelmäßig strenger sind als beim nachehelichen Unterhalt (Senat FamRZ 2017, 108 mit Verweis auf BGH, FamRZ 1985, 360 und 2012, 514, 517). - OLG Koblenz, 01.06.2016 - 13 UF 780/15
Trennungsunterhaltsverfahren: Obliegenheit des Trennungsunterhalt begehrenden …
- OLG Hamm, 17.12.2012 - 9 UF 64/12
Höhe des Elternunterhalts; Ermittlung des Steuervorteils gemeinsamer Veranlagung …
- OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
- OLG Celle, 21.12.2022 - 21 UF 129/22
Volljährigenunterhalt; Haftungsquoten; Einkünfte aus Vermietung; …
- OLG Brandenburg, 03.08.2020 - 9 UF 39/20
Voraussetzungen und Höhe des Trennungsunterhalts
- OLG Brandenburg, 24.10.2019 - 9 UF 12/18
- AG Kelheim, 16.04.2025 - 1 F 265/19
Nachehelicher Unterhalt, Bedarfsermittlung, Ehebedingte Nachteile, Fiktives …
- AG Köln, 02.02.2017 - 321 F 9/15
- OLG Brandenburg, 04.08.2020 - 9 UF 39/20
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