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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 03.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.02.2014 - 6 WF 31/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3495
OLG Saarbrücken, 24.02.2014 - 6 WF 31/14 (https://dejure.org/2014,3495)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.02.2014 - 6 WF 31/14 (https://dejure.org/2014,3495)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - 6 WF 31/14 (https://dejure.org/2014,3495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Vergütungspflicht des getrenntlebenden Ehegatten für Alleinnutzung der Ehewohnung: Berücksichtigung des Nutzungswerts bei der Bemessung des Unterhalts; Unbilligkeit der Vergütungsfestsetzung bei mangelnder Leistungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361b Abs. 3 S. 2
    Anspruch auf Nutzungsvergütung bei mangelnder Leistungsfähigkeit des in der Wohnung verbleibenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nutzungsvergütung für Ehewohnung kann bei fehlender Leistungsfähigkeit unbillig sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fünffacher Vater zahlt keinen Unterhalt - Aber von seiner Ehefrau verlangt er Nutzungsvergütung für die Ehewohnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzungsvergütung für Ehewohnung kann bei fehlender Leistungsfähigkeit unbillig sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Nutzungsvergütung bei mangelnder Leistungsfähigkeit des in der Wohnung verbleibenden Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2592
  • MDR 2014, 544
  • FamRZ 2014, 1636
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • OLG Bremen, 31.03.2010 - 4 WF 32/10

    Entschädigung für die Nutzung des im Alleineigentum des anderen Ehegatten …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2014 - 6 WF 31/14
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist dabei nach zutreffender, ganz herrschender Meinung auch eine unterhaltsrechtliche Betrachtung geboten, denn ein Anspruch auf Nutzungsvergütung setzt voraus, dass der Nutzungswert nicht schon bei der Bemessung des Unterhalts in Ansatz gebracht wurde, wobei auch ein fiktiver Unterhaltsanspruch in die Betrachtung einzubeziehen ist; unabhängig davon ist im Übrigen auch die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Ehegatten zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1997, 943; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 135; OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1424; OLG Bremen, NZM 2010, 526;… Staudinger/Voppel, BGB (2012), § 1361 b, Rz. 76, m.w.N.;… Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rz. 21, m.w.N.; Wever, FamRZ 2012, 416).
  • OLG Köln, 16.12.1996 - 14 UF 275/96

    Zuweisung der Ehewohnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2014 - 6 WF 31/14
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist dabei nach zutreffender, ganz herrschender Meinung auch eine unterhaltsrechtliche Betrachtung geboten, denn ein Anspruch auf Nutzungsvergütung setzt voraus, dass der Nutzungswert nicht schon bei der Bemessung des Unterhalts in Ansatz gebracht wurde, wobei auch ein fiktiver Unterhaltsanspruch in die Betrachtung einzubeziehen ist; unabhängig davon ist im Übrigen auch die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Ehegatten zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1997, 943; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 135; OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1424; OLG Bremen, NZM 2010, 526;… Staudinger/Voppel, BGB (2012), § 1361 b, Rz. 76, m.w.N.;… Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rz. 21, m.w.N.; Wever, FamRZ 2012, 416).
  • BGH, 27.11.2024 - XII ZB 28/23

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung für das alleinige …

    Geboten sei eine einheitliche wirtschaftliche Betrachtungsweise, welche in den Blick nehme, ob der in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte im Falle der Zahlung einer Nutzungsentschädigung gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Trennungsunterhalt hätte, ohne dass es dabei entscheidend auf die tatsächliche Geltendmachung dieses Unterhaltsanspruchs ankäme (…vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 UF 14/12 - juris Rn. 31;… Staudinger/Voppel BGB [2024] § 1361 b Rn. 71;… Grüneberg/Götz BGB 83. Aufl. § 1361 b Rn. 20;… jurisPK-BGB/Faber [Stand: 15. November 2022] § 1361 b Rn. 69;… Schulz/Hauß Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 7. Aufl. 5. Kap. Rn. 73; Cirullies NZFam 2014, 381).
  • OLG Stuttgart, 13.07.2023 - 18 UF 97/22

    Nutzungsvergütung für gemeinsame Immobilie während der Trennungszeit

    Rn. 21 Im Einzelfall kann von der Festsetzung eines Nutzungsentgelts abzusehen sein, etwa wenn der im gemeinsamen Haus verbliebene Ehegatte wirtschaftlich zur Zahlung nicht in der Lage ist, wenn er ggf. gezwungen wäre, die Ehewohnung aufzugeben, oder wenn der in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte bei Zahlung eines Nutzungsentgelts unterhaltsbedürftig würde (OLG Hamm, FamRZ 2011, 892; OLG Saarbrücken, FamRZ 2014, 1636).

    Etwa bestehende Unterhaltspflichten sind in die Billigkeitsabwägung einzubeziehen (OLG Saarbrücken, FamRZ 2014, 1636; OLG Köln, FamRZ 1997, 943; KG, FamRZ 2015, 1191).

  • OLG Hamm, 12.11.2024 - 5 UF 209/23

    Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Nutzung der gemeinsamen Immobilie der …

    Etwa bestehende Unterhaltspflichten sind in die Billigkeitsabwägung einzubeziehen (…OLG Stuttgart, Beschluss v. 13. Juli 2023 - 18 UF 97/22 - FamRZ 2023, 1855-1858, zitiert nach Juris Langtext Rn. 16, 21;… KG Berlin, Beschluss v. 25. Februar 2015 - 3 UF 55/14 -, FamRZ 2015, 1191, zitiert nach Juris Langtext Rn. 15; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 24. Februar 2014 - 6 WF 31/14 -, FamRZ 2014, 1636, zitiert nach Juris Langtext Rn. 3, 5;… OLG Köln, Beschluss v. 16. Dezember 1996 - 14 UF 275/96 -, FamRZ 1997, 943, zitiert nach Juris Langtext Rn. 13).

    Von der Verpflichtung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung kann abzusehen sein, wenn der im Haus verbliebene Ehegatte wirtschaftlich zur Zahlung nicht in der Lage ist, wenn er ggf. gezwungen wäre, die Ehewohnung aufzugeben, oder wenn der in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte bei Zahlung eines Nutzungsentgelts unterhaltsbedürftig werden würde (…OLG Stuttgart, a. a. O., FamRZ 2023, 1855-1858, zitiert nach Juris Langtext Rn. 21; OLG Saarbrücken, a. a. O., FamRZ 2014, 1636, zitiert nach Juris Langtext Rn. 3).

  • OLG Hamm, 09.11.2020 - 5 UF 85/20

    Zuweisung einer Ehewohnung zur alleinigen Nutzung; Vermeidung einer unbilligen …

    Die Beweislast trägt dabei der Ehegatte, der die Nutzungsvergütung geltend macht (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2014, 6 WF 31/14, FamRZ 2014, 1636; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.2010, 5 UF 300/10; FamRZ 2011, 373, 374;… Staudinger/Voppel (2018), § 1361b BGB, Rn. 76).
  • KG, 14.05.2024 - 17 UF 119/22

    Zahlung einer Nutzungsvergütung für die von der Ehefrau allein genutzte …

    Der Nutzungsentschädigungsanspruch ist jedoch nicht schematisch und allein nach dem Mietwert der Wohnung zu bemessen, sondern wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse und die über die Trennung der Eheleute hinausgehende Pflicht zur ehelichen Solidarität überlagert (KG, FamRZ 2015, 1191 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2014, 1636).
  • KG, 15.05.2024 - 17 UF 119/22

    Verhinderung der Wohnungszuweisung durch Aufhebungsvertrag und …

    Der Nutzungsentschädigungsanspruch ist jedoch nicht schematisch und allein nach dem Mietwert der Wohnung zu bemessen, sondern wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse und die über die Trennung der Eheleute hinausgehende Pflicht zur ehelichen Solidarität überlagert (KG, FamRZ 2015, 1191 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2014, 1636).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.04.2014 - 9 UF 142/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30735
OLG Brandenburg, 03.04.2014 - 9 UF 142/13 (https://dejure.org/2014,30735)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.04.2014 - 9 UF 142/13 (https://dejure.org/2014,30735)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. April 2014 - 9 UF 142/13 (https://dejure.org/2014,30735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1636
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.2013 - IX ZR 165/13

    Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz des Arbeitnehmers: Behandlung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2014 - 9 UF 142/13
    Damit soll lediglich erreicht werden, dass die bestehende Versorgungsanwartschaft im Interesse des Versorgungszweckes auch beim vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers aufrecht erhalten bleibt, indem verhindert wird, dass der frühere Arbeit- und jetzt alleinige Versicherungsnehmer die Anwartschaft insgesamt liquidiert und für andere Zwecke verwendet (vgl. dazu BGH NJW-RR 2014, 163 - zitiert nach juris).
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 22/13

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer aus einem betrieblichen Anrecht vor …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2014 - 9 UF 142/13
    Darauf, dass es sich ursprünglich um ein betriebliches Anrecht handelt, kommt es nicht an (BGH FamRZ 2014, 104).
  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19

    Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich: Rechtsfolgen der …

    Allein der Umstand, dass der (Teil-)Betrag des Deckungskapitals, der aus Beiträgen des früheren Arbeitgebers finanziert worden ist, nicht gekündigt, abgetreten oder beliehen werden darf, stelle die nunmehr rein privatrechtliche Charakterisierung des Versicherungsverhältnisses nicht in Frage (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1636, 1637;… Götsche in Götsche/Rehbein/Breuers Versorgungsausgleichsrecht 3. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 60).
  • OLG Oldenburg, 07.03.2019 - 11 UF 7/19

    Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich: Übertragung der …

    Rn. 19 Der Senat folgt nicht der Ansicht des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss vom 31.03.2014 - 9 UF 142/13, FamRZ 2014, S. 1636f), wonach der Charakter einer betrieblichen Altersversorgung im Fall der privaten Fortführung durch den Arbeitnehmer entfällt.

    Rn. 29 Die Rechtsbeschwerde wird im Hinblick auf die Abweichung von der Entscheidung des OLG Brandenburg vom 03.04.2014 - Aktenzeichen: 9 UF 142/13 - (FamRZ 2014, 1636) zugelassen.

  • OLG Köln, 21.01.2015 - 12 UF 118/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Anrechts in der …

    Dies hat zwar zur Folge, dass das das Anrecht zum maßgeblichen Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags den Charakter einer betrieblichen Altersversorgung verloren hat und es vielmehr als rein private Altersvorsorge einzuordnen ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.04.2014 - 9 UF 142/13 - zitiert nach juris, Rz. 10).
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