Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 UF 66/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- kanzleibeier.eu
Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1605 Abs. 2; FamFG § 238
Verwirkung des Anspruchs aus einem Unterhaltstitel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung des Anspruchs aus einem Unterhaltstitel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Verwirkung des titulierten Kindesunterhalts
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unterlassene Vollstreckung eines titulierten Unterhaltsanspruchs wegen Erfolglosigkeit begründet keine Verwirkung - Unterhaltsschuldner muss mit eventuell späterer Vollstreckung rechnen
Verfahrensgang
- AG Nauen, 08.02.2012 - 20 F 123/10
- OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 UF 66/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3188
- MDR 2013, 662
- FamRZ 2014, 48
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09
Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 UF 66/12
Sie kommt in Betracht, wenn der Gläubiger ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Schuldner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Gläubigers darauf einrichten durfte und darauf eingerichtet hat, der Gläubiger werde sein Recht nicht mehr geltend machen (vgl. zuletzt BGH, NJW 2010, 3714, Abs. 23 m. Hinw. auf die st. Rspr.).Selbst wenn diese Anfragen des Jugendamtes, die nicht geeignet waren, die Forderung durchzusetzen, sondern allein dazu dienen konnten, die Durchsetzbarkeit zu prüfen und vorzubereiten (vgl. BGH, NJW 2010, 3714, Abs. 28), auch für die Antragsgegnerin das Zeitmoment der Verwirkung ausschließen, weil sie nach Mitteilung des Jugendamtes vom Ergebnis der Anfragen keinen Erfolg eigener Nachforschungen erwarten durfte, müssten dennoch Forderungen der Verwirkung unterliegen können, die in Monaten entstanden sind, an die nicht innerhalb eines Jahres erneute Anfragen zu den Einkommensverhältnissen des Antragstellers und damit zu den Erfolgsaussichten einer Zwangsvollstreckung folgten.
- BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01
Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 UF 66/12
Der Gesichtspunkt des Schuldnerschutzes spricht dafür, hier nicht zwischen titulierten und nicht titulierten Ansprüchen zu unterscheiden (BGH, NJW-RR 2004, 649, 650). - BGH, 11.05.2005 - XII ZR 108/02
Ausgleich steuerlicher Nachteile des Unterhaltsberechtigten infolge der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 UF 66/12
Die Voraussetzungen der Verwirkung können nicht allein aus dem erheblichen Zeitablauf hergeleitet werden (BGH, NJW 2005, 2223, 2225). - OLG Brandenburg, 26.03.2010 - 13 WF 41/08
Kindsunterhalt: Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei bestehender …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 UF 66/12
Rn. 36 Der Senat hat in seinem von den Beteiligten erörterten Beschluss vom 26. März 2010 - 13 WF 41/08 - das Umstandsmoment wegen der Aussichtslosigkeit einer Vollstreckung gegen den arbeitslosen Schuldner verneint (…juris, Rdnr. 6). - OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98
Verwirkung und Verjährung bei Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 UF 66/12
35 aa) An die besonderen Umstände, auf Grund derer der Unterhaltsschuldner sich darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsgläubiger sein Recht nicht mehr durchsetzen werde, sind strenge Maßstäbe anzulegen, wenn die Verwirkung titulierter Ansprüche in Frage steht (OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
- KG, 28.06.2017 - 13 UF 75/16
Kindesunterhalt: Verwirkung eines titulierten Unterhaltsrückstands
Denn der Unterhaltsgläubiger handelt nicht illoyal und seine Untätigkeit ist ihm auch nicht vorwerfbar, wenn er in Anbetracht einer desolaten, bekanntermaßen unzureichenden Vermögenssituation des Unterhaltspflichtigen von offensichtlich nicht erfolgversprechenden Vollstreckungsmaßnahmen absieht (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 2 WF 82/13, MDR 2013, 1468 [bei juris Rz. 17]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2013 - 13 UF 66/12, NJW 2013, 3188 [bei juris LS und Rz. 35]; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 23. August 2011 - 13 UF 16/11, FamRZ 2012, 148 [bei juris Rz. 43). - OLG Bremen, 14.12.2023 - 5 UF 36/23
Zum für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoment bei titulierten …
Wenn - wie hier - die Verwirkung titulierter Ansprüche in Frage steht, sind an die besonderen Umstände, aufgrund derer der Unterhaltsschuldner sich darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsgläubiger sein Recht nicht mehr durchsetzen werde, strenge Maßstäbe anzulegen (OLG Brandenburg, NJW 2013, 3188). - OLG Brandenburg, 25.03.2014 - 10 UF 128/13
Kindesunterhalt: Verwirkung titulierter Ansprüche
Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass dann, wenn die Vollstreckung eines titulierten Anspruchs keinen Erfolg verspricht, weil der Schuldner über pfändbares Einkommen nicht verfügt, das Umstandsmoment in aller Regel verneint werden müsse (so OLG Brandenburg, 4. Familiensenat, NJW 2013, 3188).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 28.02.2013 - 13 WF 165/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 27.02.2013 - 13 WF 165/13
- OLG Koblenz, 28.02.2013 - 13 WF 165/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 48
Wird zitiert von ...
- KG, 28.06.2017 - 13 UF 75/16
Kindesunterhalt: Verwirkung eines titulierten Unterhaltsrückstands
Rn. 15 (bb) Ein weiteres Umstandsmoment ist darin zu sehen, dass die Antragsgegnerin entgegen ihrer Ankündigung im Anwaltsschreiben vom 16. Juli 2013 (I/78) über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr auf die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet hat: Denn es ist anerkannt, dass rückständiger titulierter Kindesunterhalt der Verwirkung unterliegen kann, wenn der Unterhaltsberechtigte auf die weitere Einforderung eines Teils des Unterhalts verzichtet und nicht innerhalb eines Jahres die Vollstreckung der Rückstände einleitet, obwohl das möglich gewesen wäre (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 2 WF 82/13, MDR 2013, 1468 [bei juris Rz. 17]; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 13 WF 165/13, FamRZ 2014, 48 [bei juris LS]).
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