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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 22.04.2013

Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26346
OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13 (https://dejure.org/2013,26346)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2013 - 17 WF 199/13 (https://dejure.org/2013,26346)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2013 - 17 WF 199/13 (https://dejure.org/2013,26346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Entscheidung über die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe; Verfahrensgrundsätze bei Ablehnung der Beiordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2
    Beiordnuing eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe; Verfahren bei Ablehnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in Familiensachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung über die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe; Verfahrensgrundsätze bei Ablehnung der Beiordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 194
  • FamRZ 2014, 588
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein …

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13
    Mit der bei der Beurteilung des Anspruchs auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe unzulässigen Betrachtung im Nachhinein hat es die Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip verkannt (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 175/05 -, FamRZ 2005, 1893, Leitsatz).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03

    Anfechtbarkeit der Bestimmung eines Termins zur mündlichen Erörterung vor …

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet es nämlich, dem um Verfahrenskostenhilfe Nachsuchenden eine angemessene Frist zur Überlegung einzuräumen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 WF 15/03 -, FamRZ 2004, 35-36, Tz. 9), ob und inwieweit er - wie hier - ein Kostenrisiko tragen muss.
  • OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11

    Verfahrenskostenhilfe nach Rechtskraft - Verfahrenskostenhilfe; Abhilfeverfahren; …

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13
    Der Verfahrenskostenhilfe begehrende Beteiligte hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass vor einer mündlichen Verhandlung zur Hauptsache und vor einer Hauptsacheentscheidung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch entschieden wird (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. Juli 2011 - 10 WF 82/11 -, FamRZ 2011, 1971, Tz. 27).
  • OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13
    Deshalb ist - unter Beachtung der Grundsätze der Berücksichtigung des Einzelfalles - nach wie vor von Bedeutung, inwieweit ein Beteiligter subjektiv in der Lage ist, seine Rechte und Interessen im Verfahren durchzusetzen (OLG Celle, Beschluss vom 11. November 2009 -17 WF 131/09-, FamRZ 2010, 582, Tz. 4) Darauf geht das Amtsgericht jedoch in seiner Prüfung der Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 FamFG mit keinem Wort ein.
  • OLG Celle, 13.01.2010 - 17 WF 149/09

    Anwaltsbeiordnung; Erforderlichkeit; Waffengleichheit

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13
    Dieser führt im Anwendungsbereich des § 78 Abs. 2 FamFG zwar nicht zwingend zur Beiordnung eines Rechtsanwaltes; er ist für die Frage der "Erforderlichkeit" der Anwaltsbeiordnung aber als gewichtiges Abwägungskriterium zu berücksichtigen (OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 17 WF 149/09 -, FamRZ 2010, 1267, Leitsatz).
  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer …

    Rn. 18 aa) Allerdings wird in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum verbreitet die auch vom Beschwerdegericht geteilte Ansicht vertreten, wonach der unbemittelten Partei nach Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs zur Einschätzung des weiteren Kostenrisikos zwecks Gewährleistung des rechtlichen Gehörs, zumindest aber aus Gründen der prozessualen Fairness jedenfalls eine angemessene Überlegungsfrist eingeräumt und vertagt werden müsse (OLG Dresden, OLGR 1996, 71, 72; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1078, 1079; OLG Celle, NJW-RR 2014, 194 f.) beziehungsweise es in der Regel sogar geboten sei, mit der Hauptsache bis zur Entscheidung über eine eingelegte Beschwerde innezuhalten (OLG Schleswig, FamRZ 2011, 1971, 1972; E. Schneider, MDR 1985, 375, 377;… Musielak/Voit/Fischer, aaO, § 127 Rn. 14;… MünchKommFamFG/Viefhues, 2. Aufl., § 76 Rn. 142; jeweils mwN).
  • OLG Jena, 24.08.2016 - 1 WF 429/16

    Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner im Kindesunterhaltsverfahren: …

    Im Fall einer Ablehnung seines Gesuchs kann der Antragsgegner Vertagung des bereits anberaumten Termins beantragen, etwa um ein Beschwerdeverfahren durchzuführen (OLG Celle, FamRZ 2014, 588).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 3 WF 48/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29963
OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 3 WF 48/12 (https://dejure.org/2013,29963)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.04.2013 - 3 WF 48/12 (https://dejure.org/2013,29963)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. April 2013 - 3 WF 48/12 (https://dejure.org/2013,29963)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 588
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 3 WF 48/12
    Darüber hinaus kann sich die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes auch nach den subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten beurteilen (BGH, XII ZB 232/09, Beschluss vom 23.06.2010, FamRZ 2010, 1427; BGH, XII ZB 218/11, Beschluss vom 13.06.2012, FamRZ 2012, 1290).

    Eine Herausbildung von Regeln, nach denen der mittellosen Partei für bestimmte Verfahren immer oder grundsätzlich ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, ist aufgrund der einzelfallbezogenen Betrachtung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allerdings nur in engen Grenzen zulässig (BGH, FamRZ 2010, 1427).

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren: …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 3 WF 48/12
    Darüber hinaus kann sich die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes auch nach den subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten beurteilen (BGH, XII ZB 232/09, Beschluss vom 23.06.2010, FamRZ 2010, 1427; BGH, XII ZB 218/11, Beschluss vom 13.06.2012, FamRZ 2012, 1290).

    So hält der Bundesgerichtshof in Vaterschaftsanfechtungsverfahren aufgrund der Schwierigkeit der Rechtslage regelmäßig die Beiordnung eines Rechtsanwaltes für geboten (BGH FamRZ 2012, 1290).

  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 3 WF 48/12
    Rn. 9 Ein vom Scheidungsverbund nach altem Recht abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgleich wird nach Wiederaufnahme nach dem 01.09.2009 als "selbständige Familiensache" fortgeführt und verliert seine Eigenschaft als Folgesache (BGH, XII ZB 261/10, Beschluss vom 16.02.2011, FamRZ 2011, 635).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 3 WF 48/12
    Entscheidend ist darauf abzustellen, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BVerfG, NJW-RR 2007, 1713).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2013 - 2 E 10509/13

    Keine Versendungspauschale bei Aktenabholung im Gericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 3 WF 48/12
    Vielmehr ist in Versorgungsausgleichsverfahren regelmäßig von einer schwierigen Rechtslage im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG auszugehen, so dass es gerechtfertigt ist, auch in diesen Verfahren, ebenso wie in Vaterschaftsanfechtungsverfahren und abweichend von der im Regelfall gebotenen Einzelfallprüfung, grundsätzlich von einer Erforderlichkeit der Beiordnung auszugehen (so auch Thüringer Oberlandesgericht, 1 WF 646/12, NJW-Spezial 2013, 93; vergl. auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 3 WF 154/11;… Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 3. Aufl., § 78 Rn 14; Thiel, AGS 2013, 23).
  • OLG Jena, 12.12.2012 - 1 WF 646/12

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Beiordnung eines Rechtsanwalts im …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 3 WF 48/12
    Vielmehr ist in Versorgungsausgleichsverfahren regelmäßig von einer schwierigen Rechtslage im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG auszugehen, so dass es gerechtfertigt ist, auch in diesen Verfahren, ebenso wie in Vaterschaftsanfechtungsverfahren und abweichend von der im Regelfall gebotenen Einzelfallprüfung, grundsätzlich von einer Erforderlichkeit der Beiordnung auszugehen (so auch Thüringer Oberlandesgericht, 1 WF 646/12, NJW-Spezial 2013, 93; vergl. auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 3 WF 154/11;… Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 3. Aufl., § 78 Rn 14; Thiel, AGS 2013, 23).
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