Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 6 UF 181/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 161 Abs 1 FamFG, § 161 Abs 2 FamFG
Umgangsrechtsverfahren: Mitwirkung der Pflegepersonen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 161 Abs. 2; FamFG § 161 Abs. 1
Verfahren des Familiengerichts in einem Sorgerechtsverfahren betreffend in Familienpflege lebende Kinder - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahren des Familiengerichts in einem Sorgerechtsverfahren betreffend in Familienpflege lebende Kinder
Papierfundstellen
- MDR 2014, 96
- FamRZ 2014, 598
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 6 UF 181/13
Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BverfG, FamRZ 2010, 1622; BVerfGE 31, 194).Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (BVerfG, FamRZ 2010, 1622, m.w.N.; EGMR, FamRZ 2004, 1456).
- EGMR, 26.02.2004 - 74969/01
Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 6 UF 181/13
Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (BVerfG, FamRZ 2010, 1622, m.w.N.; EGMR, FamRZ 2004, 1456). - BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 6 UF 181/13
Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BverfG, FamRZ 2010, 1622; BVerfGE 31, 194). - OLG Hamm, 17.01.2011 - 8 UF 133/10
Umgangsrecht der Mutter eines kurz nach der Geburt vom Jugendamt in Obhut …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 6 UF 181/13
Dabei geht das Familiengericht im Grundsatz auch zutreffend davon aus, dass für die Ausgestaltung des Umgangs grundsätzlich nicht automatisch die Kriterien herangezogen werden können, wie sie bei Trennungs- und Scheidungskindern gelten (vgl. dazu auch OLG Hamm, FamRZ 2011, 826 und 1668). - OLG Hamburg, 18.01.2010 - 13 W 28/09
Grundbucheintragung bei Zuerwerb von Wohnungseigentum: Nachverpfändung von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 6 UF 181/13
Rn. 1 Die Antragstellerin ist die Mutter der Kinder F. C., geboren am ..., und V. B.-C., geboren am ... Mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in ... vom 29. Juni 2009 - 6 F 29/09 SO - wurde der Antragstellerin für beide Kinder das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und das Recht, Minderjährigenhilfe zu beantragen, entzogen und das Kreisjugendamt des Landkreises pp.
- OLG Saarbrücken, 22.02.2016 - 6 UF 8/16
Rückführungsverlangen der Kindesmutter und familiengerichtliche Anordnung eines …
Eine förmliche Beteiligung der Pflegeeltern nach § 161 Abs. 1 S. 1 FamFG ist hingegen bei den gegebenen Einzelfallumständen bei insoweit gebotener kindeswohlzentrierter Betrachtungsweise (siehe dazu Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2013 - 6 UF 132/13 -, ZKJ 2014, 117, und vom 13. November 2013 - 6 UF 181/13 -, FamRZ 2014, 598; OLG Hamburg FamRZ 2015, 2188; OLG Bremen FamRZ 2014, 414) nicht angezeigt, nachdem die Pflegeeltern zum einen haben mitteilen lassen, dass sie im vorliegenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben werden, zum anderen weder diese noch die Beteiligten einen weiteren dortigen Verbleib N.s erstreben. - OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 6 UF 36/19
Familiensache: Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
Anders kann die Lage in diesem Zusammenhang lediglich sein, wenn der schließlich festgestellte Vater vor Verfahrenseinleitung auf ein Angebot zur außergerichtlichen Einholung eines Abstammungsgutachtens nicht eingegangen ist (siehe dazu Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2013 - 6 UF 181/13 -).
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