Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - I-3 Wx 11/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht des potentiellen Erben auf Erteilung von Sterbeurkunden naher Angehöriger zum Nachweis oder zur Prüfung des Erbrechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht des potentiellen Erben auf Erteilung von Sterbeurkunden naher Angehöriger zum Nachweis oder zur Prüfung des Erbrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtliches Interesse an der Benutzung einer Personenstandsurkunde kann glaubhaft zu machen sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtliches Interesse an der Benutzung einer Personenstandsurkunde kann glaubhaft zu machen sein
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Probleme beim Erhalt von Personenstandsurkunden
Verfahrensgang
- AG Kleve - 8 III 21/12
- OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - I-3 Wx 11/13
Papierfundstellen
- FGPrax 2014, 40
- FamRZ 2014, 605
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97
Beauftragung eines Erbenermittlers durch den Nachlassverwalter - Möglichkeit, …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 11/13
In Bezug auf Personenstandsdaten ist er nur dann gegeben, wenn deren Kenntnis für eine Person zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist (OLG Frankfurt, FGPrax 2000, 67, 68; NJW-RR 1995, 846, 847). - KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
Gewerblicher Erbenermittler: Einsichtsrecht in Nachlassvorgänge möglicher Erben …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 11/13
Rn. 27 Der auch in anderen Gesetzen verwendete Begriff des rechtlichen Interesses setzt voraus, dass er ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache umfasst (KG, BeckRS 2011, 01793). - OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 20 W 411/94
Erteilung einer Personenstandsurkunde (hier: Sterbeurkunde) für einen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 11/13
In Bezug auf Personenstandsdaten ist er nur dann gegeben, wenn deren Kenntnis für eine Person zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist (OLG Frankfurt, FGPrax 2000, 67, 68; NJW-RR 1995, 846, 847). - AG Berlin-Schöneberg, 27.08.2004 - 70 III 366/03
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 11/13
Rn. 46 Darüber, ob die Beteiligte zu 2 die Voraussetzungen für das Vorhandensein eines rechtlichen Interesses der Beteiligten zu 1, nämlich eine hinreichende Tatsachengrundlage für seine potentielle Erbenstellung nach M. G. M., gestorben am 27. Juli 2010, namentlich die in Rede stehende Neffenstellung des Beteiligten zu 1 als dargelegt und ausreichend glaubhaft gemacht (vgl. hierzu AG Schöneberg, ZEV 2005, 171) ansieht, entscheidet das Standesamt nach freier Überzeugung (…vgl. Keidel/Sternal, FamFG 17. Auflage § 31 Rdz. 14 mit Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 3 Wx 210/19
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrages
Ein rechtliches Interesse ist gegeben, wenn die Kenntnis der Personenstandsdaten zur Verfolgung von Rechten erforderlich ist (näher: Senat, FamRZ 2014, 605 ff; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 960 ff und 1995, 846 ff; Gaaz/Bornhofen, PStG,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2022 - 4 E 802/21
Überprüfung der von den Standesämtern nach dem Personenstandsgesetz …
3 Z 126/75">BayObLGZ 1978, 187 = juris, Rn. 15 (zu dem im Wesentlichen gleichlautenden § 45 Abs. 1 PStG in der Fassung vom 8.8.1957, BGBl. I S. 1125); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.7.2013 - I-3 Wx 11/13 -, juris, Rn. 15, 19. - LG Limburg, 27.08.2020 - 7 T 35/20 Der in § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AufenthG genannte Haftgrund der unerlaubten Einreise entspricht nicht den von Art. 2 lit. n Dublin-III-VO gestellten Anforderungen; die Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach der Dublin-III-VO kann hierauf nicht gestützt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 25.02.2016, Az. V ZB 157/15, FGPrax 2016, S. 140 unter Verweis auf FGPrax 2014, 40 = InfAuslR 2015, 59).
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