Rechtsprechung
| OLG Celle, 11.04.2013 - 17 WF 74/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
GVG § 17a; FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3
Zuständigkeit der Familiengerichte für vermögensrechtliche Streitigkeiten unter geschiedenen Ehegatten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 17a; FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3
Zuständigkeit der Familiengerichte für vermögensrechtliche Streitigkeiten unter geschiedenen Ehegatten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zuständigkeit des Familiengerichts für sonstige Familiensachen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Streit zwischen geschiedenen Ehegatten über Gesamtgläubigerausgleich kann sonstige Familensache sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit der Familiengerichte für vermögensrechtliche Streitigkeiten unter geschiedenen Ehegatten
Verfahrensgang
- AG Celle - 23 F 23207/12
- OLG Celle, 11.04.2013 - 17 WF 74/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 66
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.12.2012 - XII ZB 652/11
Sonstige Familiensache: Streitigkeiten aus unter den Eheleuten geschlossenen …
Auszug aus OLG Celle, 11.04.2013 - 17 WF 74/13
Rn. 13 Der Gesetzgeber wollte mit der Schaffung des sogenannten großen Familiengerichts bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen aufweisen, oder die in engem Zusammenhang mit der Auflösung eines solchen Rechtsverhältnisses stehen, den Familiengerichten zuweisen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012, XII ZB 652/11, FamRZ 2013, 281-283 [zitiert nach juris]). - BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96
Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren …
Auszug aus OLG Celle, 11.04.2013 - 17 WF 74/13
Rn. 20 Für den Wert des Beschwerdeverfahrens ist grundsätzlich ein Bruchteil des Hauptsachewertes maßgeblich, wobei eine Größenordnung von etwa 1/3 bis 1/5 in Betracht kommt (BGH NJW 1998, 909, 910).
- BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16
Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag …
Rn. 18 Bei der Frage, ob ein ausreichender Zusammenhang besteht, sind im Rahmen des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG nicht nur die tatsächlichen und rechtlichen Verbindungen zu berücksichtigen, sondern auch der zeitliche Ablauf (OLG Celle, FamRZ 2014, 66, 67; OLG München, FamRZ 2015, 277, 278;… Prütting/Helms/Heiter, FamFG, 3. Aufl., § 266 Rn. 47, 49a ff; Burger, FamRZ 2009, 1017, 1019; Hilbig, FPR 2011, 68, 70).
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