Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 11 - Verfahren in sonstigen Familiensachen (§§ 266 - 268) |
(1) Sonstige Familiensachen sind Verfahren, die
1. | Ansprüche zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses sowie in den Fällen der §§ 1298 und 1299 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwischen einer solchen und einer dritten Person, | |
2. | aus der Ehe herrührende Ansprüche, | |
3. | Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe, | |
4. | aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrührende Ansprüche oder | |
5. | aus dem Umgangsrecht herrührende Ansprüche |
betreffen, sofern nicht die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben ist oder das Verfahren eines der in § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a bis k der Zivilprozessordnung genannten Sachgebiete, das Wohnungseigentumsrecht oder das Erbrecht betrifft und sofern es sich nicht bereits nach anderen Vorschriften um eine Familiensache handelt.
(2) Sonstige Familiensachen sind auch Verfahren über einen Antrag nach § 1357 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Rechtsprechung zu § 266 FamFG
274 Entscheidungen zu § 266 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22
Internationale Zuständigkeit nach LugÜ bei Verfügung über das Vermögen im Ganzen
- BGH, 12.07.2017 - XII ZB 40/17
Vorliegen einer sonstigen Familiensache: Streitigkeiten aus Wohnraummietverträgen ...
Zum selben Verfahren:
- AG München, 09.09.2016 - 463 C 29778/15
Abgrenzung der Zuständigkeit (§ 266 FamFG)
- AG München, 09.09.2016 - 463 C 29778/15
- BGH, 05.12.2012 - XII ZB 652/11
Sonstige Familiensache: Streitigkeiten aus unter den Eheleuten geschlossenen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Krefeld, 21.10.2011 - 2 O 226/11
- OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 10 W 149/11
Entscheidung der Zivilgerichte über die Abgrenzung der Zuständigkeit von ...
- BGH, 19.02.2014 - XII ZB 45/13
Sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts: Ehestörende Äußerung eines Dritten ...
- OLG Hamburg, 15.10.2019 - 12 WF 148/19
Wertfestsetzung in familienrechtlicher Haushaltssache
- BGH, 10.03.2021 - XII ZB 243/20
Zur zeitlichen Grenze des Anspruchs auf nachehezeitliche Überlassung der ...
Zum selben Verfahren:
- AG Lemgo, 21.02.2019 - 9 F 120/18
Ehewohnung, Zuweisung, Herausgabeanspruch
- AG Lemgo, 21.02.2019 - 9 F 120/18
Querverweise
Auf § 266 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 112 (Familienstreitsachen)