Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 2 UF 443/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Unterhalt: Keine Obliegenheitsverletzung des unterhaltspflichtigen Elternteils durch Verlängerung des Bezugszeitraums für Elterngeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2 S. 1; BEEG § 6; BEEG § 11 S. 4
Umfang der Barunterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern aus erster Ehe während des Bezuges von Erziehungsgeld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterhalt: Keine Obliegenheitsverletzung des unterhaltspflichtigen Elternteils durch Verlängerung des Bezugszeitraums für Elterngeld
Verfahrensgang
- AG Melsungen, 22.12.2012 - 53 F 805/12
- OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 2 UF 443/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 848
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.04.2006 - XII ZR 31/04
Rechtsnatur des Erziehungsgeldes; Berücksichtigung im Rahmen des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 2 UF 443/12
Rn. 21 Abzustellen ist daher in dieser Konstellation darauf, ob die Rollenverteilung in der neuen Partnerschaft unterhaltsrechtlich zu beanstanden ist (BGH, Urteil vom 12.04.2006, Az.: XII ZR 31/04, zitiert nach Juris, Rn. 22 ff.).Zwar gilt die Pflicht zum Nebenerwerb gerade wegen der Gleichrangigkeit der Kinder (BGH, Urteil vom 12.04.2006, Az.: XII ZR 31/04, zitiert nach Juris, Rn. 31).
Allerdings stellt es für eine Zeit von zwei Jahren ab Geburt des Kindes in zweiter Ehe keine Verletzung der Erwerbsobliegenheit dar, wenn nach berechtigter Rollenwahl die Leistungsfähigkeit für Kindesunterhalt für ein außerhalb des Haushalts lebendes Kind sich nur noch nach dem Elterngeldbezug richtet (BGH, Urteil vom 12.04.2006, Az.: XII ZR 31/04, zitiert nach Juris a.a.O., Rdn. 40).
Rn. 30 Der Bundesgerichtshof hat dagegen jedenfalls die Verlängerung des Bezugszeitraums für Erziehungsgeld nicht als Verstoß gegen die Obliegenheiten nach § 1603 BGB gewertet und - allerdings ohne explizite Auseinandersetzung mit der Problematik - das tatsächliche Einkommen aus hälftigem Erziehungsgeld der unterhaltspflichtigen Mutter der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt (BGH, Urteil vom 12. April 2006 zu XII ZR 31/04, FamRZ 2006, 1010, zitiert nach Juris, Rn. 40) Ähnliche Berechnungen sind ebenfalls auch von anderen Oberlandesgerichten akzeptiert worden, ohne dass auf die Frage einer fiktiven Anrechnung infolge der Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit eingegangen worden wäre (OLG Nürnberg, Urteil zu 11 UF 3697/97, FamRZ 1998, 981, zitiert nach Juris, Rn.14; OLG Thüringen…, Urteil vom 17. Dezember 1998 zu UF 198/98, FamRZ 1999, 1526, zitiert nach Juris, Rn. 6; OLG Hamm, Urteil zu 12 UF 88/98, FamRZ 2000, 311-312, zitiert nach Juris, Rn.73).
Ebenso, wie nach einhelliger Meinung während dieser Erziehungszeiten keine Nebentätigkeit als zumutbar angesehen werden kann, weil die eigene Betreuung des jüngeren Kindes hier einen Vorrang genießt (BGH, Urteil vom 12. April 2006 zu XII ZR 31/04, FamRZ 2006, 1010, zitiert nach Juris, Rn. 26) , kann es beanstandet werden, wenn die Verlängerung des Elterngeldbezuges mit dem Ziel erfolgt, den Zeitrahmen der eigenen Betreuung zu verlängern oder gar zu ermöglichen.
- OLG Bamberg, 13.04.2011 - 7 UF 17/11
Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes: Wahl der Verlängerung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 2 UF 443/12
Das Oberlandesgericht Bamberg geht davon aus, dass es zur Anrechnung eines fiktiven Elterngeldes kommen kann, wenn die Verlängerung des Bezugszeitraumes faktisch dazu führt, dass ein minderjähriges Kind den Mindestunterhalt nicht erhalten kann (OLG Bamberg, Beschluss vom 13. April 2011 zu 7 UF 17/11, FamRZ 2011, zitiert nach Juris, Rn. 16).Rn. 53 4. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil das Oberlandesgericht Bamberg im Hinblick auf die Vorwerfbarkeit der Verlängerung des Bezugszeitraums für das Elterngeldes bei gleichzeitiger Halbierung des Auszahlungsbetrages die Auffassung vertreten hat, es liege eine Verletzung der aus § 1603 Abs. 2 BGB folgenden Pflichten vor (OLG Bamberg, Beschluss vom 13. April 2011 zu Az.: 7 UF 17/11, zitiert nach Juris, Rn. 15 f.).
- BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09
Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 2 UF 443/12
Rn. 45 Auch eine Erhöhung des Selbstbehalts unter dem Gesichtspunkt eines weitern, leistungsfähigen Verwandten, konkret des Vaters des Antragsgegners, kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 zu XII ZR 70/09, zitiert nach Juris, Rn. 419).
- BGH, 30.01.2013 - XII ZR 158/10
Gesteigerte Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder: Unterhaltsrechtliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 2 UF 443/12
Eine weitere Absenkung des Selbstbehaltes wegen des sogenannten Synergieeffekts bei Zusammenleben mit einem neuen Partner (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 zu XII ZR 158/10, zitiert nach Juris, Rn. 23) kommt nicht in Betracht. - OLG Hamm, 26.05.1999 - 12 UF 88/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 2 UF 443/12
Rn. 30 Der Bundesgerichtshof hat dagegen jedenfalls die Verlängerung des Bezugszeitraums für Erziehungsgeld nicht als Verstoß gegen die Obliegenheiten nach § 1603 BGB gewertet und - allerdings ohne explizite Auseinandersetzung mit der Problematik - das tatsächliche Einkommen aus hälftigem Erziehungsgeld der unterhaltspflichtigen Mutter der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt (BGH…, Urteil vom 12. April 2006 zu XII ZR 31/04, FamRZ 2006, 1010, zitiert nach Juris, Rn. 40) Ähnliche Berechnungen sind ebenfalls auch von anderen Oberlandesgerichten akzeptiert worden, ohne dass auf die Frage einer fiktiven Anrechnung infolge der Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit eingegangen worden wäre (OLG Nürnberg, Urteil zu 11 UF 3697/97, FamRZ 1998, 981, zitiert nach Juris, Rn.14; OLG Thüringen…, Urteil vom 17. Dezember 1998 zu UF 198/98, FamRZ 1999, 1526, zitiert nach Juris, Rn. 6; OLG Hamm, Urteil zu 12 UF 88/98, FamRZ 2000, 311-312, zitiert nach Juris, Rn.73). - OLG Nürnberg, 17.12.1997 - 11 UF 3697/97
Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Klage auf Bezahlung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 2 UF 443/12
Rn. 30 Der Bundesgerichtshof hat dagegen jedenfalls die Verlängerung des Bezugszeitraums für Erziehungsgeld nicht als Verstoß gegen die Obliegenheiten nach § 1603 BGB gewertet und - allerdings ohne explizite Auseinandersetzung mit der Problematik - das tatsächliche Einkommen aus hälftigem Erziehungsgeld der unterhaltspflichtigen Mutter der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt (BGH…, Urteil vom 12. April 2006 zu XII ZR 31/04, FamRZ 2006, 1010, zitiert nach Juris, Rn. 40) Ähnliche Berechnungen sind ebenfalls auch von anderen Oberlandesgerichten akzeptiert worden, ohne dass auf die Frage einer fiktiven Anrechnung infolge der Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit eingegangen worden wäre (OLG Nürnberg, Urteil zu 11 UF 3697/97, FamRZ 1998, 981, zitiert nach Juris, Rn.14; OLG Thüringen…, Urteil vom 17. Dezember 1998 zu UF 198/98, FamRZ 1999, 1526, zitiert nach Juris, Rn. 6; OLG Hamm, Urteil zu 12 UF 88/98, FamRZ 2000, 311-312, zitiert nach Juris, Rn.73). - OLG Jena, 17.12.1998 - UF 198/98
Erziehungsgeld; gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 2 UF 443/12
Rn. 30 Der Bundesgerichtshof hat dagegen jedenfalls die Verlängerung des Bezugszeitraums für Erziehungsgeld nicht als Verstoß gegen die Obliegenheiten nach § 1603 BGB gewertet und - allerdings ohne explizite Auseinandersetzung mit der Problematik - das tatsächliche Einkommen aus hälftigem Erziehungsgeld der unterhaltspflichtigen Mutter der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt (BGH…, Urteil vom 12. April 2006 zu XII ZR 31/04, FamRZ 2006, 1010, zitiert nach Juris, Rn. 40) Ähnliche Berechnungen sind ebenfalls auch von anderen Oberlandesgerichten akzeptiert worden, ohne dass auf die Frage einer fiktiven Anrechnung infolge der Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit eingegangen worden wäre (OLG Nürnberg, Urteil zu 11 UF 3697/97, FamRZ 1998, 981, zitiert nach Juris, Rn.14; OLG Thüringen, Urteil vom 17. Dezember 1998 zu UF 198/98, FamRZ 1999, 1526, zitiert nach Juris, Rn. 6; OLG Hamm, Urteil zu 12 UF 88/98, FamRZ 2000, 311-312, zitiert nach Juris, Rn.73). - OLG Celle, 21.11.2012 - 15 UF 91/12
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 2 UF 443/12
Für den Unterhalt der nichtehelichen Mutter seines Kindes stehen daraus bei Schonung des Erwerbstätigenanreizes (1/7, vgl. dazu nur OLG Celle , Beschluss vom 21. November 2012 zu 15 UF 91/12 , zitiert nach Juris, Rn. 27) 1.265,00 EUR zur Verfügung.
- BGH, 11.02.2015 - XII ZB 181/14
Minderjährigenunterhalt: Verstoß gegen die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des …
Rn. 20 Diese Erwägungen greifen jedenfalls für die ersten beiden Lebensjahre des betreuten Kindes auch für das an die Stelle des Erziehungsgelds getretene Elterngeld (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 848; Scholz FamRZ 2007, 7, 9;… Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 2 Rn. 281; vgl. Liceni-Kierstein FamRB 2014, 119).Rn. 21 Ist der Bezieher des Elterngelds jedenfalls für die ersten zwei Lebensjahre des von ihm betreuten weiteren Kindes nicht zu einer Nebentätigkeit verpflichtet, so kann ihm auch nicht vorgeworfen werden, dass er den Auszahlungszeitraum verdoppelt, auch wenn damit die Halbierung des monatlich gezahlten Betrages einhergeht (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 848, 849; a.A. OLG Bamberg FamRZ 2011, 1302).
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