Rechtsprechung
| KG, 02.03.2015 - 3 UF 156/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 8 EGV 2201/2003, Art 61 Buchst a EGV 2201/2003, Art 5 KSÜ, Art 7 KSÜ, Art 10 KSÜ
Sorgerechtsregelung: Internationale Zuständigkeit bei Aufenthaltswechsel des Kindes während des laufenden Verfahrens; Eingriff in das Sorgerecht durch Überbringung des Kindes ins Ausland - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Kindschaftssachen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Kindschaftssachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EuEheVO 2201/2003 Art. 2; EuEheVO 2201/2003 Art. 8; EuEheVO 2201/2003 Art. 60; EuEheVO 2201/2003 Art. 61; HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 15; IntFamRVG § ... 12; KSÜ Art. 5; KSÜ Art. 7; KSÜ Art. 10; KSÜ Art. 23 ff.; KSÜ Art. 29 ff.; KSÜ Art. 52; MSA Art. 1
Zuständigkeit --> Zuständigkeit in Ehe- und Kindschaftssachen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.09.2014 - 171 F 8645/12
- KG, 02.03.2015 - 3 UF 156/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1214
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09
Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen …
Auszug aus KG, 02.03.2015 - 3 UF 156/14
Auch unter Berücksichtigung des Vortrags beider Eltern in der Beschwerdeinstanz fehlt es an der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09).Rn. 8 Zwar lässt sich Art. 8 Abs. 1 EuEheVO der Grundsatz einer "perpetuatio fori" entnehmen, wonach das bei Antragstellung zuständige Gericht auch dann international zuständig bleibt, wenn das Kind während des Verfahrens in einem anderen als dem angerufenen Staat einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt erwirbt (BGH, Beschl. v. 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09).
- OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 5 UF 140/11
Internationale Zuständigkeit in Familiensache: Zulässigkeit eines vor einem …
Auszug aus KG, 02.03.2015 - 3 UF 156/14
Ein Konflikt mit der hier nunmehr bestehenden Zuständigkeit der Russischen Föderation gem. Art. 5 Abs. 2 KSÜ kann nur dann vermieden werden, wenn Art. 8 EuEheVO mit seiner dem KSÜ fremden perpetuatio fori gem. Art. 61 lit. a EuEheVO nicht gilt, weil kein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Mitgliedstaat im Sinne von Art. 2 Nr. 3 EuEheVO (mehr) besteht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2013 - 5 UF 140/11, Rn. 23, 27-28, zit.n.juris;… MünchKomm-FamFG/Rauscher, 2. Aufl., § 99 Rn. 38;… Prütting/Hau, FamFG, 3. Aufl., Vor §§ 98-106 Rn. 12;… Hausmann, Internationales und Europäisches Ehescheidungsrecht, Kap. B, Rn. 260;… Staudinger/Henrich, Bearb. 2008, Art. 21 EGBGB Rn. 160a). - OLG Hamm, 12.06.2012 - 11 UF 117/12
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ
Auszug aus KG, 02.03.2015 - 3 UF 156/14
Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Faustregel, von der im Einzelfall nach oben oder unten abgewichen werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.06.2012 - 11 UF 117/12 - Rdnr. 58, zit.n.juris). - OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12
Sorgerechtsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach …
Auszug aus KG, 02.03.2015 - 3 UF 156/14
Eine Überlagerung völkerrechtlicher Verträge durch eine extensive Auslegung des Art. 8 Abs. 1 EuEheVO findet daher nicht statt (vgl. etwa zum Verhältnis zwischen EuGVO und Haager Minderjährigenschutzübereinkommen [kurz: MSA]: OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. April 2012, 17 UF 22/12, zit.n.juris). - OLG Köln, 29.10.2009 - 21 UF 158/09
Auszug aus KG, 02.03.2015 - 3 UF 156/14
Auf die Frage, inwieweit hier anders zu entscheiden wäre, wenn die Mutter in ein Land verzogen wäre, mit dem die Bundesrepublik Deutschland nicht durch völkerrechtliche Vereinbarungen in die die elterliche Sorge betreffenden Angelegenheiten verbunden ist und in das persönliche Kontakte über moderne Kommunikationsmittel nur schwer herzustellen und weite und mühsame Reisen erforderlich sind (vgl. etwa im Fall eines nach Thailand verbrachten Kindes: OLG Köln, Beschluss vom 29.10.2009 - 21 UF 158/09 -, zit.n.juris), brauchte der Senat hier nicht einzugehen.
- OLG Hamm, 07.07.2025 - 4 UF 143/24
Befangenheit; Tätigkeitsverbot; internationale Zuständigkeit; gewöhnlicher …
Er ist grundsätzlich autonom auszulegen und im Einklang mit der Auslegung des Begriffs in den übrigen Haager Übereinkommen sowie im europäischen Verfahrens- und Kollisionsrecht zu verstehen (vgl. KG FamRZ 2015, 1214 Rn. 11).Rn. 163 Der Grundsatz der perpetuatio fori gilt daher nicht mit der Folge, dass sich ein Wegzug des Kindes in einen anderen KSÜ-Vertragsstaat unmittelbar auf die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte auswirkt (vgl. KG FamRZ 2015, 1214 Rn. 8;… OLG Frankfurt a. M. FamRZ 2020, 1119 Rn. 13 sowie Winter IntFamR, 1. Aufl. 2023, Rn. 401;… Völker/Clausius Sorge- und UmgangsR, 9. Aufl. 2023, § 11 Rn. 35;… Nademleinsky/Neumayr Int. Familienrecht, 3. Aufl. 2022, Rn. 8.73).
Hierzu genügt es, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig durch einstweilige Anordnung übertragen worden ist (KG FamRZ 2015, 1214 Rn. 14).
Denn auch bei der Ausgangsfrage, ob überhaupt eine Entführung vorliegt oder nicht, ist ausschlaggebend, wer wirksam Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist, die rechtliche Qualität der Übertragung spielt keine Rolle (vgl. etwa KG, Beschluss vom 02.03.2015 - 3 UF 156/14, juris Rn. 14 für die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder BayObLGZ 1976, 25, 30 für die noch durch Rechtsmittel angefochtene Übertragung).
- OLG Karlsruhe, 28.11.2025 - 2 UF 112/25
Trennung zwischen Auslands- und Inlands-Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kind
Zwischen dem Recht, über den Aufenthalt eines Kindes im Inland einerseits, und dem Recht, über den Aufenthalt des Kindes im Ausland andererseits zu verfügen, kann klar und deutlich abgegrenzt werden (vergleiche OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 15 UF 176/20 , NJOZ 2021, 650; KG, Beschluss vom 2. März 2015 - 3 UF 156/14, BeckRS 2015, 5918).Dementsprechend hat auch das OLG Stuttgart (…Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 15 UF 176/20 -, Rn. 10 f., juris) unter Verweis auf rechtliche Regelungen in zahlreichen ausländischen Rechtsordnungen, wonach auch der allein sorgeberechtigte Elternteil den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes nur mit Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland verlegen darf, in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung keine Bedenken gegen eine solche Teilbarkeit des Aufenthaltsbestimmungsrechts erkennen können (so auch KG Berlin, Beschluss vom 2. März 2015 - 3 UF 156/14 -, Rn. 14, juris, wonach es ohne Weiteres möglich gewesen wäre, das durch einstweilige Anordnung begründete alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu beschränken;… vgl. auch Thormeyer, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 11. Aufl., § 1671 BGB (Stand: 15.11.2025), Rn. 96; Götsche, jurisPR-FamR 12/2021 Anm. 6;… Rake, a.a.O.;… BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29. September 2015 - 1 BvR 1292/15 -, Rn. 28, juris [zum Teilentzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Rahmen des § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB]).
- OLG Stuttgart, 08.10.2020 - 15 UF 176/20
Elterliche Sorge: Beschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts eines …
Rn. 10 Während in zahlreichen Staaten der allein sorgeberechtigte Elternteil den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes nur mit Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland verlegen darf(…vgl. bspw. für Frankreich OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.07.2015 - 17 UF 37/15 sowie EuGH, Urt. v. 09.10.2014 - C-376/14 PPU, FamRZ 2015, 107;… für die USA Hausmann, IntEuFamR, 2. Aufl. 2018, Art. 3 HKÜ Rn. U 94), berechtigt in Deutschland die nach § 1671 Abs. 1 BGB erfolgte Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts den diesbezüglichen Sorgerechtsinhaber zum Wegzug ins Ausland, sofern die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ohne Einschränkung vorgenommen worden ist (KG FamRZ 2015, 1214 Rn. 14;… MüKo-BGB/Heiderhoff, 8. Aufl. 2020, Art. 3 HKÜ Rn. 11); eine Rechtspflicht zur Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen des anderen Elternteils besteht gerade nicht.
- KG, 01.08.2023 - 16 UF 49/23
Elterliche Sorge: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Wechsel des …
Der Grundsatz der perpetuatio fori gilt daher nicht mit der Folge, dass sich ein Wegzug des Kindes in einen anderen KSÜ-Vertragsstaat unmittelbar auf die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte auswirkt (vgl. KG, Beschluss vom 2. März 2015 - 3 UF 156/14 , FamRZ 2015, 1214 [Rz. 8];… OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 5. November 2019 - 8 UF 152/19, FamRZ 2020, 1119 [Rz. 13] sowie Winter, Internationales Familienrecht in Fällen mit Auslandsbezug [1. Aufl. 2023], Rn. 401;… Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht [8. Aufl. 2021], § 11 Rn. 35;… Nademleinsky/Neumayr, Internationales Familienrecht [3. Aufl. 2022], Rn. 8.73;… Praxishandbuch für die Anwendung des Haager Übereinkommens 1996 [2018], Rn. 4.8ff. [einsehbar auf der Homepage der Haager Konferenz www.hcch.net in der 'Child Protection Section']).Er ist grundsätzlich autonom, im Hinblick auf die Ziele des KSÜ, auszulegen und im Einklang mit der Auslegung des Begriffs in den übrigen Haager Übereinkommen sowie im europäischen Verfahrens- und Kollisionsrecht zu verstehen (vgl. KG, a.a.O., FamRZ 2015, 1214 [Rz. 11] sowie Benicke, in Nomos-KommentarBGB AT [4. Aufl. 2021], Art. 5 KSÜ Rn. 7;… Hausmann, Internationales und Europäisches Familienrecht [2. Aufl. 2018], Rn. F 421;… Praxishandbuch für die Anwendung des Haager Übereinkommens 1996 [2018], Rn. 13.83).
- OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 5 UF 233/16
Internationale Zuständigkeit bei einem Aufenthaltswechsel des Kindes in die …
Wechselt das Kind während des laufenden Verfahrens den Aufenthalt aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EuEheVO (hier: Deutschland) in einen Mitgliedstaat des KSÜ, der kein Mitgliedstaat der EuEheVO ist (hier: Schweiz), so bestimmt sich die Zuständigkeit nunmehr nach dem KSÜ (…vgl. zu den Einzelheiten Senat vom 12.11.2013 - 5 UF 140/11 , juris Rn. 26 ff. m.w.N.;… ebenso OLG Saarbrücken vom 26.08.2015 - 9 UF 59/15, juris Rn. 14; KG Berlin vom 02.03.2015 - 3 UF 156/14, juris Rn. 10; österr.Auch bei der Ausgangsfrage, ob überhaupt eine Entführung vorliegt oder nicht, ist ausschlaggebend, wer wirksam Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist, die rechtliche Qualität der Übertragung spielt keine Rolle (vgl. etwa KG Berlin vom 02.03.2015 - 3 UF 156/14, juris Rn. 14 für die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder BayObLGZ 1976, 25, 30 für die noch durch Rechtsmittel angefochtene Übertragung).
- OLG Frankfurt, 05.11.2019 - 8 UF 152/19
Amtsprüfung der internationalen Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens
Dabei kommt es auf den Aufenthalt im Zeitpunkt der Sachentscheidung an, so dass nach einem Aufenthaltswechsel aus einem Mitgliedstaat der EuEheVO in einen Nichtmitgliedstaat, der aber Mitglied im KSÜ ist, eine Fortwirkung der Zuständigkeit (perpetuatio fori) nicht in Betracht kommt (KG NZFam 2015, 474; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1565). - OLG Stuttgart, 15.10.2020 - 15 UF 8/20
Internationale Zuständigkeit sowie Anwendbarkeit deutschen Rechts in einem …
Rn. 21 Der Grundsatz der perpetuatio fori bei Anwendung der VO (EG) Nr. 2201/2003 im Gegensatz zur Zuständigkeitskonzeption des KSÜ, das den Grundsatz der perpetuatio fori nach einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes nicht kennt(vgl. u.a KG FamRZ 2015, 1214;… Prütting/Gehrlein/Dimmler, a.a.O., Art. 61 Brüssel IIa-VO Rn. 1), führt letztlich zu einem Systembruch. - OLG München, 29.07.2025 - 12 UF 389/25
Sorgerechtsentscheidungen, Beschwerdewert, Scheidungsvereinbarung, Kosten des …
Da die Parteivereinbarung insoweit durch eine ausdrückliche gerichtliche Anordnung ergänzt worden sei, komme diesem faktischen Ausreiseverbot, welches der Sicherung des Umgangsrechts des Antragstellers diene, eine gewichtigere Bedeutung bei der Auslegung des Rechts des Herkunftslandes zu und erfülle insoweit auch die Anforderungen der deutschen Rechtsprechung zu einem gerichtlich angeordneten Beschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Inland, also auf den Herkunftsstaat (vgl. KG, Beschluss vom 02.03.2015, Gz: 3 UF 156/14). - OLG Celle, 06.08.2021 - 15 UF 58/21 Eine solche Integration wird in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig jedenfalls dann bejaht, wenn der Aufenthalt des Kindes in dem betreffenden Land bereits sechs Monate andauert, verbunden jedoch mit der Einschränkung, dass es sich dabei lediglich um eine Faustregel handelt, von der im Einzelfall nach oben oder unten abgewichen werden kann (KG, Beschluss vom 2. März 2015 - 3 UF 156/14 (IPRspr 2015-240) - FamRZ 2015, 1214 [Rn. 11]; OLG Hamm…, Beschluss vom 11. Juni 2012 - [II-11 UF 117/12 (IPRspr 2012-119)] - ZKJ 2013, 35 [Rn. 58]; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. August 2015 - 9 UF 59/15 - IPRspr 2015, Nr. 245, 609 , OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Juni 2015 -18 UF 265/14 - MDR 2015, 1425 = IPRspr 2015 Nr. 243, 604 = NJW-RR 2015, 1415;… Hausmann, Internationales und Europäisches Familienrecht, 2. Auflage, Kap. F Rn. 424).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 02.12.2014 - 10 UF 74/14 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1214
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 06.05.2016 - 10 UF 117/15
Elterliche Sorge: Voraussetzungen für die Übertragung des alleinigen …
Die Beurteilung des Kindeswohls anhand der genannten Gesichtspunkte und deren Gewichtung ist Aufgabe des Senats (vgl. Senat…, Beschluss vom 12.5.2015 - 10 UF 3/15, BeckRS 2015, 17576 Rn. 19; Beschluss vom 9.12.2014 - 10 UF 194/13, BeckRS 2015, 13490, Beschluss vom 2.12.2014 - 10 UF 74/14, BeckRS 2015, 07134 Rn. 26). - OLG Brandenburg, 06.05.2016 - 10 UF 7/16
Bestehen eines allgemeinen Vorrangs des weniger oder überhaupt nicht …
Die Beurteilung des Kindeswohls anhand der genannten Gesichtspunkte und deren Gewichtung ist Aufgabe des Senats (vgl. Senat…, Beschluss vom 12.5.2015 - 10 UF 3/15, BeckRS 2015, 17576 Rn. 19; Beschluss vom 9.12.2014 - 10 UF 194/13, BeckRS 2015, 13490, Beschluss vom 2.12.2014 - 10 UF 74/14, BeckRS 2015, 07134 Rn. 26).
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